Berliner Schulen in der Pandemie: Das Experiment geht weiter
Die Schulen bleiben so voll, wie sie sind: Nur einige wenige Jahrgänge dürfen ins Teilzeit-Homeschooling geschickt werden, hat der Senat beschlossen.
So hat es der Senat am Donnerstagabend auf Grundlage der jüngsten Länderbeschlüsse mit der Kanzlerin festgelegt. Das Ganze gilt übrigens nicht schon ab Montag, sondern erst ab dem 7. Dezember. Und: Die Änderung im Corona-Regelwerk für die Schulen ist ausdrücklich nicht als „Muss-“Bestimmung formuliert. Die Schulen haben „die freiwillige Möglichkeit“ einzelne Jahrgänge ins Teilzeit-Homeschooling zu schicken, erklärt die Bildungsverwaltung. „Voraussetzung dafür ist ein Beschluss der Schulkonferenz sowie ein tragfähiges Konzept für das Alternativszenario.“
Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) will es den Schulen also bloß nicht zu leicht machen, sich ins „Alternativszenario“ zu verabschieden. Seit in den Herbstferien die Infektionszahlen auch in den Schulen steigen, fährt sie bereits eisern die Linie: Die Schulen bleiben offen.
Scheeres’ Hauptargument: Kindern, die zu Hause wenig Unterstützung bekommen oder in beengten Wohnverhältnissen nicht gut lernen können, nicht auch noch den Lern- und Sozialraum Schule zu nehmen. Viele Schulleitungen und LehrerInnen geben ihr da auch recht – zumal zahlreiche Schulen, sei es mangels digitaler Ausstattung oder mangels Konzepten, auch noch keine tragfähigen Lösungen für alternativen Unterricht zu Hause haben.
Abschlussjahrgänge bleiben in der Schule
Entsprechend erfreut zeigte sich Scheeres ob der gefassten Beschlusslage im Senat: Die Tatsache, „dass die Abschlussjahrgänge grundsätzlich im Präsenzunterricht bleiben“, stärke die „Bildungsgerechtigkeit“ und sorge dafür, dass niemand „den Anschluss“ verliere.
Weil die Jahrgänge 11 bis 13 und die Klassen 9 (nur an Sekundarschulen) und 10 relevant sind fürs Abitur und die Berufsbildungsreife beziehungsweise den Mittleren Schulabschluss, bleibt kaum eine Jahrgangsstufe übrig, die nicht Abschlussklasse ist.
Wechselunterricht an Grundschulen stand von vornherein nicht zur Diskussion. Damit bleibt auch Scheeres’ Stufenplan weitgehende bestehen: Erst wenn die Corona-Ampel Rot zeigt für eine Schule, weil sich Fälle dort häufen oder mehrere Lerngruppen in Quarantäne müssen, dürfen die Schulen grundsätzlich die Klassen halbieren. Ob das so weit ist, entscheiden für jede Schule das Gesundheitsamt und die Schulaufsicht im Bezirk – die Schulleitungen haben ein Mitspracherecht.
Die Gewerkschaft GEW zeigte sich enttäuscht: „Man hat das notwendige Minimum aus den gemeinsamen Bund-Länder-Beschlüssen umgesetzt“, sagte Landesvorsitzender Tom Erdmann am Freitag. „Das wird dem Sicherheitsbedürfnis der Beschäftigten an den Schulen nicht gerecht.“
Verschärft wurde indes die Maskenpflicht: Nun müssen auch die Klassen 5 und 6 an Grundschulen Masken auch im Unterricht tragen, wenn die Inzidenz im Bezirk bei über 200 liegt. Bisher war die Maske im Unterricht erst ab Klasse 7 Pflicht.
Auf Empörung stieß das bei Grünen-Fraktionschefin Antje Kapek: „Ich bin erschüttert, dass wir eine #Maskenpflicht für Grundschüler einführen“, twitterte sie. Etwas nüchterner sieht das die Praxis in Person von GEW-Chef Erdmann: „Die Kinder kommen erstaunlich gut damit zurecht.“ Und um die geht es ja, und nicht zuletzt, auch.
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