Berliner Hausprojekt vor der Räumung: Viel Liebe für die Liebig

Mieterinis, Anwohnende, Besetzerinnen, Militante und die Linke: Die Unterstützung für die Liebig 34 ist groß. Groß wird aber auch der Polizeieinsatz.

"Defend Liebig"-Plakat im Schaufenster eines Cafés

„Defend Liebig“-Plakat im Schaufenster eines Cafés Foto: dpa

BERLIN taz | Zwei Tage vor der geplanten Räumung des linksradikalen Hausprojekts Liebig 34 ist in Freidrichshain vom bevorstehenden Polizei-Großeinsatz noch kaum etwas zu erahnen. Über das Kopfsteinpflaster der Liebigstraße weht Laub, aus der Kita Tausendfüßchen hört man Kinder singen, ein Paar läuft händchenhaltend Richtung Dorfplatz, vor der Liebig 34 sitzt eine Frau Mitte zwanzig im Schneidersitz. Den einzigen Hinweis auf die geplante Räumung geben Plakate, die an Hauswänden oder in Fenstern dazu aufrufen, die Liebig zu verteidigen.

Doch ab Donnerstagmorgen, 5 Uhr wird es mit der bislang nur durch nächtliche Hubschrauber­einsätze gestörten Ruhe vorbei sein. Dann errichtet die Polizei eine Sperrzone. Zwischen Bersarinplatz und Rigaer Straße 94 sowie entlang der Liebigstraße ist ein Durchkommen nur noch für Anwohnende oder Personen mit triftigem Grund möglich. Das Abstellen von Pkws ist in einem noch größeren Bereich bis Sonntag früh untersagt; bis Freitagmitternacht gilt ein generelles Versammlungsverbot. Schule und Kitas bleiben geschlossen.

Im Raum steht eine Zahl von bis zu 5.000 Polizist*innen, die die wohl schwierigste Räumung seit Langem absichern sollen. Ihre Aufgaben: das angekündigte „Chaos“, das Unter­stüt­zer*innen des Hauses in der Umgebung herbeiführen wollen, unterbinden, den für 7 Uhr angekündigten Gerichtsvollzieher zum Haus bringen und die verbarrikadierte Trutzburg einnehmen.

Unterstützer*innen der Liebig haben am Freitagfrüh ab 3 Uhr zwei Kundgebungen am Bersarin- und am Forckenbeckplatz angemeldet, rufen aber vor allem dazu auf, eigenständig in der Umgebung durch Blockade- und Störaktionen aktiv zu werden. Für den Abend ist ab 21 Uhr eine Demonstration ab Monbijoupark angekündigt.

Benjamin Jendro, Sprecher der Gewerkschaft der Polizei Berlin, machte auf eine kurio­se Folge des tagelangen Einsatzes aufmerksam. Über Kontrollen der ab Samstagnacht geltenden Sperrstunde für Kneipen sagte er: „Wir werden derartige Verstöße eigentlich nur bei Einrichtungen rund um die Liebig 34 kontrollieren können.“ Dort allerdings wird angesichts von Tausenden Polizist*innen und De­mons­trant*innen auf relativ engem Raum das Abstandsgebot nur schwer einzuhalten sein.

Zwangsräumung in der Pandemie

Mitten in der Pandemie werden etwa 40 Menschen ihr Zuhause verlieren. Der Senat hatte Ende September beschlossen, auf Zwangsräumungen bis zum Jahresende zu verzichten. Dies gilt jedoch nur für die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften. Der Appell an die freie Wohnungswirtschaft hat zumindest bei dem Liebig- 34-Eigentümer Padovicz nicht gefruchtet.

Viele Anwohnende sind trotz aller Scherereien solidarisch mit ihren Nachbar*innen. „Die Vorstellung, dass sie aus ihrem Zuhause vertrieben werden, finde ich furchtbar. Wo sollen sie denn hin?“, fragt am Mittwoch eine 26-jährige Passantin vor der Bäckerei 2000 direkt am Dorfplatz. Ein Obdachloser, der in der Rigaer Straße unter einem Balkon lebt, sagt: „Die Stimmung im Kiez ist gedrückt. Das bunte, dreckige Berlin, das viele so lieben, wird es nicht mehr ­geben, wenn Projekte wie die Liebig zerstört werden.“

Das Bündnis Mietenwahnsinn hat sich in einem offenen Brief mit scharfer Kritik an die Mitglieder des Abgeordnetenhauses gewandt. Verwiesen wird darauf, dass Padovicz viele seiner Immobilien leer stehen lasse. Dass trotzdem und angesichts der chronischen Wohnungsnot Mieter*innen geräumt werden sollen, sei offenbar „die Logik des Marktes. Eine Logik, der wir uns nicht fügen sollten.“ An den Senat wird appelliert, „das Menschenrecht auf Wohnen zu garantieren“ und alle Zwangsräumungen auszusetzen.

Linke solidarisiert sich

Die Linke bedauerte in einer Stellungnahme die anstehende Räumung. Sie sei „Ausdruck davon, wie sich Spekulanten gestützt auf geltendes Recht die Stadt als Renditeobjekt aneignen können“. Den Innensenator forderte die Partei auf, seine Spielräume bei der Unterstützung des Gerichtsvollziehers, etwa durch „zeitliches Aufschieben, eine andere Einsatzgröße und -taktik“, zu nutzen.

Die Linken-Vorsitzende von Friedrichshain-Kreuzberg, Kerstin Wolter, kritisierte gegenüber der taz, dass sich Padowicz auf keine Verhandlunsgversuche oder einen möglichen Ankauf des Hauses durch die Stadt eingelassen habe: „Unternehmer wie Padovicz sind Teil von einer antisozialen Mietenpolitik, die sich grundsätzlich ändern muss“, so Wolter.

Der Berliner Mieterverein appelliert an den Eigentümer, das Berufungsverfahren gegen das Räumungsurteil vor dem Kammergericht abzuwarten. „Der Vermieter mag aus dem Urteil des Landgerichts vollstrecken dürfen, doch damit befindet er sich auf dünnem Eis“, so der Mieterverein. Liebig-Anwalt Moritz Heusinger argumentiert, dass die Bewohner*innen trotz des ausgelaufenen Gewerbemietvertrages als Mieter*innen angesehen werden müssten, die nicht einfach auf die Straße gesetzt werden könnten.

Militanz und Vorverurteilung

Unterdessen wurde in Bezugnahme auf die Liebig ein Polizeigebäude in Lichtenberg attackiert und Fahrzeuge beschädigt und die Scheiben eines SPD-Büros in Neukölln eingeworfen. Am Nachmittag besetzte eine Gruppe Jugendlicher ein seit zehn Jahren leerstehendes Haus in der Perleberger Straße 50 in Moabit. Transparente hingen kurz darauf auch aus einem Gebäude in der Siegfriedstraße in Pankow.

Der Vereinschef des Nutzervereins der Liebig 34, Janko E., hat nach taz-Informationen eine Strafanzeige gegen unbekannt gestellt. Im RBB-Magazin „Kontraste“ war er namentlich erwähnt worden, samt dem Hinweis, er sei wegen Körperverletzung zwei Mal verurteilt worden. Für den nicht vorbestraften E. steht fest, dass die Information unrechtmäßig aus Polizeikreisen weitergegeben worden sei.

Im selben Beitrag war eine weitere Aktivistin mit Meldeadresse und einem gegen sie ergangenen Strafbefehl erwähnt worden. Gegen die weitere Verbreitung des Beitrages geht E. mittels einer einstweiligen Verfügung vor.

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