piwik no script img

Berliner BundesratsinitiativeMietendeckel vom Bund verlangt

Der Senat will die Möglichkeit für die Länder, einen Mietendeckel einzuführen. Dafür geht er nun den Weg über die Länderkammer.

Nach dem Gerichtsurteil enttäuschter Deckelfan Foto: dpa

Berlin taz | Die Idee des Mietendeckels lebt weiter. Am kommenden Dienstag will der Senat eine Bundesratsinitiative beschließen, mit der den Bundesländern entsprechende Regulierungen des Mietwohnungsmarktes ermöglicht werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte das Gesetz gekippt, weil es die Zuständigkeit der Länder in der Frage des Mietrechts verneint hatte. Für den rot-rot-grünen Senat ist es daher „unabdingbar“, wie es in dem Beschlussentwurf heißt, die Länder im Bundesrecht zu ermächtigen, selbst in den Wohnungsmarkt einzugreifen.

Wie das genau funktionieren kann, ist unklar. Im Senat und in einem vorhergehenden Beschluss des Abgeordnetenhauses im Juni ist von einer „Länderöffnungsklausel“ die Rede, die den Bundesländern die Möglichkeit einräumt, vom Bundesrecht abzuweichen. In einer vergangene Woche von der Linksfraktion vorgestellten Studie für einen bundesweiten Mietendeckel wird dies allerdings als nicht verfassungskonform angesehen. Gleichwohl werden andere Möglichkeiten aufgezeigt, wie der Bund einen Teil seiner Rechtsaufgaben an die Länder übertragen kann, etwa wenn der Bundesgesetzgeber selbst Vorgaben macht und diese dann den Ländern überlässt.

Berlin begründet seinen Antrag damit, dass das gültige Mietrecht der angespannten Lage auf den städtischen Wohnungsmärkten auch über Berlin hinaus nicht gerecht werde. Bundesweite Regelungen wie die Mietpreisbremse würden kaum helfen; tatsächlich wird diese 2015 eingeführte Regelung von der Mehrzahl der Ver­mie­te­r*in­nen umgangen.

Neben der Linken haben auch SPD und Grüne in ihren Wahlprogrammen zur Bundestagswahl Ideen für einen Mietendeckel oder vergleichbare Regelungen formuliert. Auch die Mieterbewegung setzt weiterhin auf dieses Instrument. So gehört ein Deckel für alle zu den zentralen Forderungen der bundesweit mobilisierten Mietendemo am kommenden Samstag in Berlin.

Ein erfolgreicher Antrag im Bundesrat allerdings ist unter den gegeben Mehrheitsverhältnissen schwierig, denn Bundesländer, in denen die CDU/CSU mitregiert, haben eine Mehrheit der Sitze. Der Berliner Antrag wird auch dann weiter beraten, wenn die Legislatur der aktuellen Berliner Landesregierung mit der Abgeordnetenhauswahl endet. Eine neue Regierung könnte den Antrag allerdings noch zurückziehen.

Eine Koalition, die was bewegt: taz.de und ihre Leser:innen

Unsere Community ermöglicht den freien Zugang für alle. Dies unterscheidet uns von anderen Nachrichtenseiten. Wir begreifen Journalismus nicht nur als Produkt, sondern auch als öffentliches Gut. Unsere Artikel sollen möglichst vielen Menschen zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung versuchen wir das zu tun, was wir können: guten, engagierten Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergründe stellen wir dabei frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade jetzt müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Was uns noch unterscheidet: Unsere Leser:innen. Sie müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Es wäre ein schönes Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

1 Kommentar

 / 
  • Den Antrag hätte man auch schon vor vier Jahren auf den Weg bringen und sich das Debakel vor dem BVerfG sparen können.