Berliner Bundesratsinitiative: Mietendeckel vom Bund verlangt
Der Senat will die Möglichkeit für die Länder, einen Mietendeckel einzuführen. Dafür geht er nun den Weg über die Länderkammer.
Wie das genau funktionieren kann, ist unklar. Im Senat und in einem vorhergehenden Beschluss des Abgeordnetenhauses im Juni ist von einer „Länderöffnungsklausel“ die Rede, die den Bundesländern die Möglichkeit einräumt, vom Bundesrecht abzuweichen. In einer vergangene Woche von der Linksfraktion vorgestellten Studie für einen bundesweiten Mietendeckel wird dies allerdings als nicht verfassungskonform angesehen. Gleichwohl werden andere Möglichkeiten aufgezeigt, wie der Bund einen Teil seiner Rechtsaufgaben an die Länder übertragen kann, etwa wenn der Bundesgesetzgeber selbst Vorgaben macht und diese dann den Ländern überlässt.
Berlin begründet seinen Antrag damit, dass das gültige Mietrecht der angespannten Lage auf den städtischen Wohnungsmärkten auch über Berlin hinaus nicht gerecht werde. Bundesweite Regelungen wie die Mietpreisbremse würden kaum helfen; tatsächlich wird diese 2015 eingeführte Regelung von der Mehrzahl der Vermieter*innen umgangen.
Neben der Linken haben auch SPD und Grüne in ihren Wahlprogrammen zur Bundestagswahl Ideen für einen Mietendeckel oder vergleichbare Regelungen formuliert. Auch die Mieterbewegung setzt weiterhin auf dieses Instrument. So gehört ein Deckel für alle zu den zentralen Forderungen der bundesweit mobilisierten Mietendemo am kommenden Samstag in Berlin.
Ein erfolgreicher Antrag im Bundesrat allerdings ist unter den gegeben Mehrheitsverhältnissen schwierig, denn Bundesländer, in denen die CDU/CSU mitregiert, haben eine Mehrheit der Sitze. Der Berliner Antrag wird auch dann weiter beraten, wenn die Legislatur der aktuellen Berliner Landesregierung mit der Abgeordnetenhauswahl endet. Eine neue Regierung könnte den Antrag allerdings noch zurückziehen.
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