Berlin fördert Abbiegeassistenten: 1.500 Euro Zuschuss pro LKW
Der Senat animiert zum freiwilligen Einbau von Abbiegeassistenten. Anträge bei der Investitionsbank sind ab dem 10. Dezember möglich.
Insgesamt stehen dafür in diesem und im nächsten Jahr rund je zwei Millionen Euro zur Verfügung, was für ebenfalls mindestens 1500 Anträge pro Jahr reichen würde. Die lassen sich ab dem 10. Dezember bei der Investitionsbank Berlin (IBB) stellen.
Die Abbiegassistenten als technische Hilfen sollen verhindern, dass Lkw-Fahrer beim Abbiegen Radfahrer oder Fußgänger übersehen – denn dabei kommt es immer wieder zu sehr schweren Unfällen. Eine EU-weite verpflichtende Einführung dieser Technik ist aber erst ab Juli 2022 für neue Fahrzeugtypen und ab Juli 2024 für neue Fahrzeuge vorgesehen. Eine Pflicht zum Nachrüsten gibt es bislang nicht. Das Berliner Programm ergänzt ein schon 2019 begonnenes Förderprogramm des Bundesverkehrsministeriums, das für dieses Jahr zehn Millionen vorsah.
Die in drei Wochen abrufbare Förderung hatte Pops Wirtschaftsverwaltung bereits im Januar angekündigt. Schnell sollte das Ganze im Senat beschlossen werden und dann bei der IBB starten – doch dann sorgte laut Verwaltungssprecher Matthias Borowski auch hier die Coronapandemie für eine Verzögerung. Zwar kam es noch zu einem Senatsbeschluss Ende März. Aber die Kapazitäten der IBB waren fortan weitgehend durch die Hilfsprogramme für kleine Betriebe belegt.
Abbiegeassistent kostet 2.000 Euro ohne Einbau
Fast elf Monate nach der Ankündigung im Januar aber soll die Förderung nun starten. Mit bis zu 1.500 Euro Zuschuss – pro Lkw, nicht pro Antrag – lässt sich ein beträchtlicher Teil der Kosten für einen Abbiegeassistenten bezahlen: Nach Angaben der Wirtschaftsverwaltung sind die inzwischen für 2.000 Euro zu haben, Einbaukosten nicht eingerechnet. Das Land verlangt für die Förderung allerdings den aus seiner Sicht höchsten Sicherheitsstandard: Bezuschusst werden nur Kamera-Monitorsysteme gekoppelt mit einem optischen und akustischen Warnsignal.
Auf den ersten Blick überraschenderweise können sich auch Nicht-Berliner um die Förderung bewerben – einzige Bedingung ist, dass der LKW in Deutschland zugelassen ist. Sprecher Borowski erklärt das damit, dass in Berlin auch eine Menge LKW von Unternehmen unterwegs seien, die ihren Sitz anderswo haben, die man aber nichtsdestotrotz zum Nachrüsten animieren will.
Antragsberechtigt sind sowohl Eigentümer wie auch Halter, Leasingnehmer und Mieter. Senatorin Pop hält das Programm für unabdingbar: „Berlin trägt als Metropole mit erhöhtem Verkehrsaufkommen eine besondere Verantwortung für seine Verkehrsteilnehmenden.“
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