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Berichtspflicht für RBB-Intendant:innenEin „systemisches Problem“

Erste Teilergebnisse des juristischen Gutachtens über Vorwürfe der Vetternwirtschaft liegen vor. Mehr Kontrollmechanismen werden gefordert.

Mehr Kontrollemechanismen gefordert: RBB Gebäude in der Masurenallee Foto: Monika Skolimowska/dpa

Berlin epd | Nach Teilergebnissen eines Prüfberichts zu Unregelmäßigkeiten beim RBB hat der Vorsitzende des RBB-Rundfunkrats, Ralf Roggenbuck, eine Berichtspflicht der In­ten­dan­t:in­nen an den Verwaltungsrat gefordert. Ferner dürfe es nicht mehr möglich sein, dass die Verwaltungsratsvorsitzende Entscheidungen allein treffe, sagte Roggenbuck am Freitag im Inforadio des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB): „Da muss ein Vier-Augen-Prinzip eingeführt werden“, betonte er mit Blick auf das bei der Rundfunkratssitzung am Vortag vorgestellte Teilgutachten der Kanzlei Lutz Abel.

Die vom RBB beauftragte Kanzlei habe in erster Linie Handlungsanleitungen für die Zukunft gegeben. So müssten die Kontrollmechanismen durch den Verwaltungsrat verbessert werden, sagte der Rundfunkratsvorsitzende. Überdies müsse die sogenannte Intendantinnen-Verfassung geändert werden. Diese „Allmacht der Intendantin“ habe dazu geführt, dass es zu den Verfehlungen habe kommen können.

Die bisherige Praxis, zu der auch Verträge mit üppigen Ruhestandsvereinbarungen für ehemalige Geschäftsleitungsmitglieder gehören, stellt den RBB laut Roggenbuck vor große Probleme: „Wir stehen vor einem Scherbenhaufen, vor Verträgen, die so nicht hätten geschlossen werden dürfen.“

Ob es ein digitales Medienhaus im geplanten Umfang geben werde, ist laut Roggenbuck offen. „Ich denke, das wird so nicht kommen“, sagte er angesichts der auf 200 Millionen gestiegenen Kosten.

Zurück zur Transparenzkultur

RBB-Intendantin Katrin Vernau wertet die ersten Ergebnisse des anwaltlichen Prüfberichts als Beleg für ein „systemisches Problem“. „Hier sind offensichtlich Dinge als normal betrachtet worden, die ganz und gar nicht normal sind“, sagte Vernau im RBB-Inforadio. „Da wurde das private Interesse über das Interesse des RBB gestellt“, sagte die Interimsintendantin in Bezug darauf, dass auf der Führungsebene nicht alle dienstlichen Ausgaben einem Vier-Augen-Prinzip unterlagen.

Vernau unterstrich, dass aus Sicht der An­wäl­t:in­nen die einzelnen Verfehlungen finanziell nicht gravierend seien. Doch liege das Problem in der Regelmäßigkeit.

Als Konsequenz gelte es, die internen Kontrollen im Sender zu verbessern. Das sei „verwaltungstechnische Kärrnerarbeit“. Vielleicht sogar noch viel entscheidender sei die künftige Unternehmenskultur. „Ich glaube, wir müssen zurückkehren zu einer Kultur der Transparenz, der Redlichkeit und der Ordnungsmäßigkeit“, sagte Vernau.

Die Kanzlei Lutz Abel hatte ihre ersten Prüfergebnisse am Donnerstag in einer Sitzung des Rundfunkrates vorgestellt. Die Prüfung war eingeleitet worden, nachdem Vernaus Vorgängerin Patricia Schlesinger im Sommer wegen der mutmaßlichen Verschwendung von Beitragsgeld in die Kritik geworden war. Nach massiven Vorwürfen der Korruption und Vorteilsnahme trat Schlesinger Anfang August vom Amt der RBB-Intendantin zurück, wurde anschließend von den Aufsichtsgremien abberufen und fristlos gekündigt.

Auch der RBB-Verwaltungsratsvorsitzende Wolf-Dieter Wolf musste zurücktreten. Gegen Schlesinger, ihren Ehemann Gerhard Spörl und Ex-Verwaltungsratschef Wolf ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Berlin wegen des Verdachts der Untreue und der Vorteilsannahme.

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2 Kommentare

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  • Der Deutschlandfunk berichtet, dass bei zwei der drei Dienstverträge Schlesingers ein wirksamer Verwaltungsratsbeschluss fehlt, der die Voraussetzung für die Gültigkeit der Verträge gewesen wäre. Die Verträge wurden nur dem Verwaltungsratsvorseitzenden bekannt. Das gilt auch für die Verträge der RBB-Direktoren, sowie den Vertrag der leitenden Juristin.

    www.deutschlandfun...-844e4ac4-100.html

    Die entscheidende Frage, die sowohl taz, Deutschlandfunk und der rbb in ihrer Berichterstattung nicht beanworten, ist, was das in der Konsequenz für den rbb genau heißt: sind all diese Verträge aufgrund des formalen Fehlers nun ungültig oder (und) kommt hinzu, dass diese Verträge auch sittenwidrig sind, weil sie extrem gegen das übliche Gehaltsniveau im öffentlich-rechtlichen Rundfunk verstoßen?

    Außer dem Verwaltungsrat hätte auch der Personalabteilung und der Rechtsaabteilung etwas auffallen müssen, oder waren die nicht eingebunden?

    Was heißt all das in Bezug auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft?



    In wie weit könnte eine vor Gericht bewiesene und abgeurteilte Vetternwirtschaft mehrer Personen die Gültigkeit der Verträge beeinflussen?

    Ist der rbb bereit, aufgrund der formalen Ungültigkeit der Verträge (der auch die enormen Pensionslasten betrifft), schon jetzt vor Gericht zu ziehen und auf Ungültigkeit der Verträge und Entschädigung zu pochen?

  • Na dann ist doch alles in Butter. Ein bisschen mehr Kontrolle macht dringend notwendige Umbaumaßnahmen unnötig. Da hat der Ö/R ja gerade noch die Kurve gekriegt.