Beleidigungsprozess in Hamburg: „Bazille“ und „Schande“ kosten 150 Tagessätze
Das Hamburger Amtsgericht verurteilt einen Mann wegen homophober Beleidigung. Er stand nicht zum ersten Mal vor Gericht.
Die ersten Worte des Angeklagten sind eine Entschuldigung. „Ich kann das nicht erklären, was da passiert ist. Aber ich möchte mich dafür entschuldigen.“ Michael W., 40, spricht leise und undeutlich. „Ich wünsche ihm, dass ihm sowas in Zukunft nicht mehr passiert.“
Michael W. meint den 22-jährigen Tibor P. – den Mann, den er im Oktober 2024 in der Hamburger U-Bahn als „Bazille“, „Krankheit“ und „Schwuchtel“ beschimpft haben soll.
P. sitzt im Zeugenstand, er hat gerade ausgesagt. Er sei überfordert, gekränkt und beängstigt gewesen. Derartige Kommentare oder Beleidigungen erlebe er oft, etwa einmal in der Woche.
Am Ende der Verhandlung verurteilt das Amtsgericht Hamburg Michael W. wegen Beleidigung und Bedrohung zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro, verteilt auf 150 Tagessätze. Die Richterin folgt dabei der Forderung der Staatsanwältin. In dem Urteil ist die Strafe aus einem anderen Verfahren gegen W. berücksichtigt: Er hatte in einem anderen Fall Polizisten beleidigt und sich deren Maßnahmen widersetzt. Es ist nur eine von etlichen Vorstrafen.
An den Lackschuhen gestört
Der Fall steht für einen bundesweiten Trend: Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland 2.048 queerfeindliche Straftaten registriert. Dazu zählen Straftaten aus dem Bereich „sexuelle Orientierung“ und aus dem Bereich „geschlechtsbezogene Diversität“. Diese Straftaten haben sich seit dem Jahr 2010 verzehnfacht.
An diesem Montag geht es in Saal 181 des Hamburger Strafjustizgebäudes nicht um Statistiken. Es geht um die Frage, was genau in der Nacht des 20. Oktober 2024 in der Hamburger U-Bahnlinie U3 passiert ist.
W. bestreitet die Beleidigungen nicht. Er habe auch abfällige Bemerkungen über die Lackschuhe von P. gemacht. Das sagte sein Anwalt am ersten Verhandlungstag. W. sei betrunken gewesen, erinnere sich nicht mehr genau an den Wortlaut. Er wisse aber, dass das, was er da gemacht habe, „unter aller Sau“ gewesen sei.
Was sein Mandant hingegen bestreite, sei die Körperverletzung. Für die ist W. in Tateinheit mit der Beleidigung angeklagt. Denn auf die Beleidigungen folgte wenige Minuten später eine Rangelei in der U-Bahn und auf dem Bahnsteig der Haltestelle Rathaus. Das zeigen Überwachungsvideos. Die Richterin spielte sie am ersten Verhandlungstag ab.
Eine Zeugin hat Zivilcourage bewiesen. Die Zeugin soll W. nach dessen homophoben Äußerungen aufgefordert haben, „die Fresse“ zu halten. Auf den Videos hört man das nicht, sie haben keinen Ton. W. soll der Frau gedroht haben, ihr die Zähne auszuschlagen.
Laut Anklage hat er sich ihr „aggressiv genähert“. In dem Moment soll der Begleiter der Frau eingeschritten sein. Auf den Videos ist zu sehen, wie ein glatzköpfiger Mann mit Bart den Angeklagten packt und ihn in den Türbereich der U-Bahn zerrt.
Die Zeugin konnte das Gericht nicht ausfindig machen. Dafür ist ihr Begleiter aus der Tatnacht gekommen. Der Mann heißt Tolga G. Seine Erinnerung sei „lückenhaft“. Auch er habe an dem Abend Alkohol getrunken. G. sagte: „Ich wollte mich nur für das Opfer einsetzen, weil sich die Person selbst wahrscheinlich nicht getraut hat.“
Tibor P. erschien am ersten Verhandlungstag nicht. Erst zum zweiten Termin an diesem Montag ist er da. Er trägt die gleichen schwarzen Lackschuhe mit Absatz, die er auch in der Tatnacht trug.
Er sei in einem Gay-Club gewesen und später mit zwei Freunden in der U-Bahn nach Hause gefahren. Dann habe er das Gefühl bekommen, dass ein Mann ihn beobachte, dabei vor allem seine Schuhe anschaue. P. hebt seine Beine und präsentiert der Richterin die Schuhe.
Auf Nachfrage der Richterin erinnert P. sich auch daran, dass der Angeklagte ihn gefragt habe, ob er die Schuhe seiner Freundin trage. Er habe ihn ferner als „Schande“ für seine Familie bezeichnet. P. selbst habe nicht reagiert, sagt er.
Er sei den Zeugen unendlich dankbar, dass sie sich für ihn eingesetzt hätten. Und er habe sich schlecht gefühlt, dass Tolga G. dabei zu Schaden gekommen sei. Er habe gesehen, dass dieser geblutet habe.
Nach P.s Aussage äußert sich der Angeklagte W. zum ersten Mal während des Prozesses und trägt seine Entschuldigung vor. P. nimmt sie an. „Danke schön“, sagt er. „Ich würde mich freuen, wenn Sie das nicht mehr machen.“ W. entgegnet: „Es war das erste und letzte Mal.“
Die Richterin lobt in der Urteilsbegründung die Zivilcourage der Zeugin. Und sie betont, dass sich die Beleidigung klar gegen die sexuelle Orientierung einer Person richte. „Das ist etwas, das wir in unserer Gesellschaft nicht möchten.“
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