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Beitragsservice der Öffentlich-RechtlichenAuf der Suche nach den Nichtzahlern

Der Beitragsservice bekommt umfassenden Zugriff auf alle Melderegister. Und gleicht die Meldedaten mit ihrer eigenen Datenbank ab.

Den Rundfunkbeitrag nicht zu zahlen, wir immer schwieriger Foto: dpa

Entscheidend ist die Datenlage am 6. Mai 2018 um Mitternacht. Dann „frieren“ die Einwohnermeldeämter ihre Datenbestände ein und schicken sie an die Institution, die früher mal GEZ hieß, inzwischen aber als „Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio“ firmiert.

Die Kölner Einreichung gleicht die Meldedaten aus der gesamten Republik mit ihrer eigenen Datenbank ab. Das Ziel: Haushalte identifizieren, die dem Beitragsservice in den vergangenen Jahren durch die Lappen gegangen sind.

„Ohne den diesjährigen Meldedatenabgleich würde der Bestand der beitragspflichtigen Wohnungen kontinuierlich zurückgehen“, erklärte ein Sprecher des Beitragsservices der taz. Die Rechnung: Weniger Haushalte gleich weniger Beiträge. Der flächendeckende Datenabgleich trage daher „zur Beitragsgerechtigkeit und zur Sicherung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ bei.

Für ein besseres Image

Anders als bei der Rundfunkgebühr wird der Rundfunkbeitrag nicht pro Person, sondern pro Haushalt fällig. Zahlt einer, können sich MitbewohnerInnen befreien lassen – Familien und Singles, die sich mit anderen eine Wohnung teilen, sind im Vorteil. Bei Aus- und Umzügen mit neuen Konstellationen kann dieses System aber durcheinander kommen – vor allem, wenn dabei jemand „vergisst“, sich sauber zu melden. In „No GEZ“-Foren brüstet sich manch einer damit, das System überlistet zu haben.

Mit der Umstellung auf den Beitrag wurden der Außendienst der einstigen GEZ abgeschafft, der Klingelschilder ablas und für die Suche nach SchwarzseherInnen auch vorstellig wurde – bisweilen auch mit erstaunlicher Penetranz. Außerdem darf der Beitragsservice keine Adressen mehr bei Händlern wie der Bertelsmann-Tochter Arvato anmieten, um nach Lücken in seiner Datenbank zu fahnden. Letztlich soll das – wie das Label einer Serviceagentur – für ein besseres Image sorgen.

Dass der Beitragsservice nun umfassenden Zugriff auf die Melderegister bekommt, haben die Länder entschieden. Es ist zunächst nur ein einmaliger Abgleich – wenn auch streng genommen zum zweiten Mal: Zur Systemumstellung konnte der Beitragsservice seinen Bestand schon einmal optimieren. Anschließend hatte er mit 39,4 Millionen Wohnungen etwa drei Millionen Wohnungen mehr erfasst. Heute sind es wieder 300.000 weniger. Beim Beitragsservice heißt es, man wolle „diesem Trend entgegenwirken“.

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17 Kommentare

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  • "Es ist zunächst nur ein einmaliger Abgleich – wenn auch streng genommen zum zweiten Mal"

     

    Verharmlosung rechtswidriger Praktiken? oder wie möchte man so etwas nennen?

    Dass der Autor des Artikels Herr Bouhs für den NDR arbeitet (u.a. Medienmagazin ZAPP) sollte man vielleicht transparent machen.

    Aber so ist es handelt es sich um ÖRR-PR unter dem Deckmantel des Journalismus.

     

    Zum erneuten (neben den regelmässig stattfindenden Datenübertragungen der Einwohnermeldeämter an den Beitragsservice bei An-/Ab-/Ummeldung), somit also zweiten Meldebestandsabgleichs folgend die Aussage der Berliner Beauftragten für Datenschutz in ihrem Jahresbericht 2015 (abzurufen unter http://www.datenschutz-berlin.de/, S 176 ff.):

     

    Zitat: "Entgegen unserer Empfehlung hat der Regierende Bürgermeister dem Änderungsentwurf zwischenzeitlich zugestimmt. Geplant ist, dass der 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in den einzelnen Bundesländern 2016 ratifiziert und im Oktober bzw. Januar 2017 in Kraft tritt. Es bleibt zu hoffen, dass die Landesparlamente die Kritik der Datenschutzbeauftragten ernst nehmen und die Änderungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages nur verabschieden, wenn auf den erneuten Meldedatenabgleich verzichtet wird.

     

    Mit der Änderung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags wird der Weg geebnet, den einmaligen Totalabgleich mit den Meldedaten aller meldepflichtigen Personen in Deutschland zu einem regelmäßigen Verfahren auszubauen. Damit würde beim Beitragsservice ein zentrales „Schattenmelderegister“ entstehen, das mit dem Recht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung nicht zu vereinbaren ist."

  • "Es ist zunächst nur ein einmaliger Abgleich – wenn auch streng genommen zum zweiten Mal"

     

    etwas anderes war von einem "örR-PR-Journalisten" wohl nicht zu erwarten.

    Herr Bouhs arbeitet schliesslich auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (Zapp, zahlreiche Beiträge auf den online-Auftritten insbesondere des NDR).

     

    Mit Journalismus hat dies nichts mehr zu tun.

     

    Man erinnere sich u.a. an die Warnung der Berliner Datenschutzbeauftragten in ihrem Bericht von 2015 (abzurufen unter http://www.datenschutz-berlin.de/):

     

    Zitat (S.176 ff.):

    Dieser sog. Meldedatenabgleich (Anmerkung: es ist der erste Datenabgleich von 2013 gemeint) wurde von den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder kritisch gesehen.

    Ihre Bedenken konnten – wenn überhaupt – nur deshalb zurückgestellt werden, weil im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag explizit geregelt wurde, dass es sich um einen einmaligen Abgleich handeln soll.

     

    Demgegenüber sieht die Neufassung des Staatsvertrags einen „weiteren Abgleich“ der Meldedaten vor und stößt damit auf tiefgreifende verfassungsrechtliche Bedenken.

     

    Mit der Änderung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags wird der Weg geebnet, den einmaligen Totalabgleich mit den Meldedaten aller meldepflichtigen Personen in Deutschland zu einem regelmäßigen Verfahren auszubauen. Damit würde beim Beitragsservice ein zentrales „Schattenmelderegister“ entstehen, das mit dem Recht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung nicht zu vereinbaren ist.

  • Es wird bei allem immer gerne vergessen, dass der einmalige Datenabgleich mit den Meldeämtern bereits 2013/2014 stattfand.

    Einmalig?

    „Einmalig“ bedeutet laut Duden „nur ein [einziges] Mal vorkommend, erforderlich“ bzw. „nicht mehr wiederkehrend“.

     

    Die von uns gewählten Entscheidungsträger sind da sprachlich nicht ganz auf Ballhöhe - oder werden wieder einmal selbst bestimmte Regelwerke zum eigenen Vorteil verletzt?

     

    Jetzt muss aufgepasst werden, ob der „einmalige“ Datenabgleich nicht zum Dauerzustand wird. Darum sollten sich die Datenschützer kümmern.

     

    Wer den Rundfunkgegner banal in der rechten Ecke platziert, hat einiges nicht bedacht: Warum soll man auf Grundrechte verzichten? Zwang war noch nie ein guter Berater. Das gilt verlängert für die Wohnungsabgabe namens „Rundfunkbeitrag“. Zur demokratischen Freiheit gehört auch die eigene Entscheidungsmacht, etwas nicht zu wollen. Wenn jeder die Inhalte finanziert, die er haben will, dann wären die Probleme gelöst. Und wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk doch so gut und unersetzlich ist sowie eine außerordentlich hohe Akzeptanz genießt, dann sollte das doch alles ein Problem sein. Aber da sehen einige Leute ihre milliardenschweren Felle davonschwimmen.

  • Es ist schon erschreckend, wenn die taz der AfD-Polemik unwidersprochen Platz bietet - fehlt eigentlich noch die jüdische Weltverschwörung des George Soros im Repertoire. Genau dass, was hier Herr Gutsche fordert, entspricht dem, was die AfD in ihr Programm geschrieben hat. (https://medienfresser.blogspot.de/2017/05/afd-kulturzerstorer.html)

    Und der Quatsch mit der Kopfsteuer, einmal davon abgesehen, dass die meisten Leute gar nicht wissen, wieviel sie im Monat dafür zahlen - bei 105€ im Jahr wären das pro Tag und Kopf nicht mal 30 Cent. Dafür gibts Radio- und TV-Programme für jeden Geschmack. Was gerne verschwiegen wird, von der Abgabe profitieren indirekt auch die Kommerzsender - in Bayern etwa wäre der private Kommerzfunk und TV ohne Förderung durch die mittels Rundfunkabgabe finanzierten Medienanstalten nicht überlebensfähig. Dazu sagt aber keiner der Anti-Öff-R-Hools was. Und was zahlt jeder Käufer an die werbefinanzierten Kommerzkanäle, die die Spotkosten auf die Produktpreisen aufeschlagen? Auch hier: Schweigen. Wie unsere Rundfunklandschaft aussehen mit einem Basisangebot der Öffentlich-Rechtlichen aussehen würde, kann man in den USA sehen - da spielt Public Broadcasting keine Rolle und rechte Gesinnungssender wie Murdochs Fox-News haben Trump auf den Präsidentensessel verholfen.

    • @Philippe Ressing:

      Es gibt eben nicht Radio und Fernsehprogramme für jeden Geschmack. Vieleicht noch für die Generation 60+, keine Ahnung wer sich sonst noch mit dem Programm von den ÖR unterhalten will. Warum boomt wohl Netflix so? Gute Serien, Filme, viele Eigenproduktionen. Von meinen Kindern und Nichten/Neffen samt Partner braucht niemand mehr ÖR Fernsehen, geschweige denn Radio. Meiner Frau und mir gehts genauso. Also, weg damit.

      • @FStein:

        ...wirklich lustige Argumentation, "Babylon Berlin" auf Netflix ist eine Kooproduktion mit der überflüssigen öffentlich-rechtlichen ARD! Sie können sich Bezahlsender wohl leisten - die in der Summe viel teurer sind, als ARD und ZDF - ich nicht!

        • @Philippe Ressing:

          Schön, das das so deutlich angesprochen wird. Hier muß doch die Fragestellung in beide Richtungen erlaubt sein:

          1. Kann ich mir die Bezahlsender neben den öffentlich-rechtlichen leisten? (Und will ich das?)

          2. Kann ich mir die öffentlich-rechtlichen neben den Bezahlsendern leisten? (Und will ich das?)

          3. Aber auch: Kann/will ich mir überhaupt eines dieser Angebote leisten?

          Damit wäre den Anforderungen Genüge getan.

          • @rave:

            Sorry, die Bezahlsender decken für mich nicht das wichtige Angebot der ÖR ab.

             

            Ich bin nicht 60+ und möchte den ÖR nicht missen, auch wenn ich keinen Fernseher habe. Aber ich schaue auch keine Serien, sondern möchte vor allem Informationen mit je nach Geschmack netter Radiounterhaltung. Und da ziehe ich definitiv einige der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vor.

             

            Ich entscheide mich auch nicht zwischen Sportschwimmhalle und tropischem Spaßbad. Schwimmhallen müssen für alle da sein, die privaten Spaßbäder kann jeder zahlen und nutzen wie ihm beliebt.

             

            Ich fahre auch kein Auto und die Straßen etc. muss ich dennoch mitfinanzieren und sie werden auch mindestens indirekt genutzt, auch wenn ich den ganzen Tag 24/7/365 ans Bett gefesselt sein sollte. Ebenso geht es mit Schulen etc.

             

            Die gesellschaftliche Tendenz geht bei solchen Antworten wie Ihren eindeutig in Richtung soziale Gesellschaft=Haufen selbstbezogener Konsumindividualisten am gleichen Ort. "Ich will aber das und nicht das. Und wenn ich das eine nicht nutze, dann will ich auch nichts zahlen."

             

            Wissen Sie wie viele Vereine, Schulen und Ämter etc. dann schließen müssten?

             

            Die Superreichen bringen ihre Kinder oft auch auf sehr teure Privatinternate. Wieso sollen sie für kommunale Schulen zahlen?

            • @Hanne:

              @Hanne: Auch sorry… aber so lange wir noch unsere freie Meinung haben und diese äußern dürfen, ist noch nicht alles verloren. Nur: Wer nicht kämpft, hat schon verloren. Ich werde jetzt keine Schwimmbäder mit dem Rundfunk vergleichen, obwohl sie eines gemeinsam haben: Weder das Schwimmbad noch die Wohnung empfängt Rundfunk. Alle Beispiele, die Sie nennen, sind nicht mit Beiträgen finanziert. Und da liegt der große, aber feine Unterschied. Wenn man die Schwimmbäder unterstützen will, dann tut man dies durch Zahlung des Eintrittsentgeltes (=freiwillig), Mitglied im Schwimmverein (=freiwillig) oder als Förderer (freiwillig). Wenn die Gemeinde dem Schwimmbad einen Zuschuss zukommen lässt, dann geht das zu Lasten der Steuereinnahmen. Ein Zwangsschwimmbadbeitrag ist mir noch nicht untergekommen; ein Zwangsrundfunkbeitrag schon.

              Wenn wir hier dem Gesetzgeber nicht Einhalt gebieten, haben wir in Kürze noch weitere Beiträge für weiteres unnützes Zeugs wie z.B.:

              Autobahnbeitrag für alle Wohnungsinhaber als nächstes Beispiel; warum sollte das denn vom Besitz eines Kfz abhängig gemacht werden? Es könnte sie ja jeder nutzen. Ob direkt oder indirekt: Der Gesetzgeber wird das typisieren. Das Angebot ist ja da. Da wäre bereits die gleiche Argumentation erfüllt wie jene zur Rechtmäßigkeit des RF-Beitrag.

              Der Superreiche hat idR genügend Steuersparmodelle, so dass er oft weniger zu öffentlichen Leistungen beiträgt als ein Durchschnittsverdiener.

              Ich bin dafür, die Finanzierung des örR auf neue, andere Beine zu stellen. Dazu muss aber auch das Angebot stimmen.

              Braucht es dazu die derzeit bestehende Anzahl von etlichen Landesrundfunkanstalten (9 plus DLF plus ZDF plus Landesmedienanstalt)?

              Chöre und Orchester?

              100 Sender?

              Warum erhält der Intendant jeder Rundfunkstalt 250.000-400.000 Euro p.a.? … und ein Nachrichtensprecher 600.000 Euro p.a.?

              Ich suche verzweifelt die Umsetzung des Bildungsauftrags.

              Ich wünsche mir auch eine Pension zusätzlich zur Rente iHv 1.600 Euro. Die muss ich

        • @Philippe Ressing:

          Babylon Berlin ist eine Koproduktion von Sky, läuft zuerst auf Sky und dann in der ARD. Warum das in dieser Reihenfolge läuft, das fragt man sich schon. Aber, natürlich können sie sich keinen Bezahlsender leisten da sie ja schon den ÖR bezahlen müssen ob sie wollen oder nicht. Im übrigen kostet das Netflix Abo für ein Gerät weniger als 100 ,- im Jahr.

  • Regierungspropaganda sollte aus Steuermitteln bezahlt werden

     

    Einer Berechnung der „Berliner Zeitung“ war zu entnehmen, daß die ÖR-Kosten pro Kopf 94 € betragen. Bei einer (großzügig gerechneten) statistischen Durchschnittsgröße eines Familienhaushaltes von 2 Personen betrüge die "Rundfunkbeitrag" genannte Jahreskopfsteuer 105 € pro Person, läge also etwa 10 % über dem Durst. Das führt zu der Frage, wer sich sich den Rest einsackt und wofür. Davon unberührt bleibt die grundsätzliche Frage, wieso der Medien-Nutzer im Zeitalter von Internet, Satelliten-Kanälen usw. einen unersättlichen ÖR-Moloch pauschal finanzieren muß, welcher mit seinem von PR- und StratCom-Agenturen gesteuerten „embedded journalism“ eh nicht viel mehr ist als eine Verlautbarungs-Sprechpuppe der Bundespressekonferenz oder der eurpäistischen und proatlantischen Diskursküchen. Regierungspropaganda sollte, bitte schön, aus Steuermitteln bezahlt werden.

     

    Für die unerschütterliche Fan-Gemeinde der Öffentlich-Rechtlicher Rundfunkangebote bliebe noch die Option, die Finanzierung gänzlich auf das „On-demand-Prinzip“ umzustellen, d. h. wie jedes andere Pay-TV zu verschlüsseln und durch das bedarfsweise Einsetzen einer Prepaid- oder Abo-Karte zugänglich zu machen. Dies hätte überdies möglicherweise den Kollateralnutzen, das Angebot kräftig zu entschlacken und auf die ursprünglichen Alleinstellungsmerkmale des ÖRR zur Grundversorgung im Unterschied zum kommerziellen Trivialsektor zurückzustutzen.

  • Leider nicht tief genug recherchiert. Ich bitte Sie, diesen Artikel zu berücksichtigen:

    https://online-boykott.de/nachrichten/173-wo-bleibt-die-wahrheit-wo-bleiben-unsere-rechte-wo-bleiben-unsere-daten-die-dauerluege-einmaliger-meldedatenabgleich-neudeutsch-bestandsdatenabzug

     

    Wie Sie dem Artikel entnehmen können, wird der Datenschutz mit Füßen getreten, trotz der europäischen Datenschutz-Grundverordnung. Wofür alles? Um unverschämt üppige Pensionen und Gehälter (Kleber z. B. 600000 EUR/Jahr) durch die Allgemeinheit zu finanzieren. Skandalös!

  • Der flächendeckende Datenabgleich trage daher „zur Beitragsgerechtigkeit und zur Sicherung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ bei.

     

    Und das ist auch beides gut so! Warum also bekomme ich trotzdem den Eindruck, dass das Ziel des Beitrags darin besteht, Empörung übre diese Praxis zu schüren?

    • 6G
      61321 (Profil gelöscht)
      @StefTack:

      Bei dem was Sie in völlig Ordnung finden, krampft bei weniger konniventen Gemütern die Milz ein klein wenig.

      Vielleicht deswegen?

      • @61321 (Profil gelöscht):

        Er weiß nicht und fragt sich auch nicht, wofür das Geld verwendet wird.

        • @lions:

          Ach je. @"wolf Haberer": Schön, dass Sie tolle Fremdwörter kennen. Anderen einfach was zu unterstellen, ist aber noch keine Argumentation.

          Ok, ich hab auch nicht argumentiert, hole dass aber gern nach: ÖR ist für mich demokratiefördernd. Und wenn die Regierung der Demokratie, in der ich lebe, beschlossen hat, dass für etwas bestimmtes alle zahlen sollen, dann sollen es m.E. halt auch alle tun. Das ist nicht "konnivent" sondern schlicht fair.

          @Anamolie: Glückwunsch, dass Sie es offenbar wissen, wofür das Geld draufgeht. Darum, ob das geändert werden kann/soll, geht es im Beitrag aber gar nicht - sondern, wie gesagt, ob es fair ist, dass alle für den ÖR zahlen oder nicht. Lesen können und auch wollen würde da sicher helfen.

          • @StefTack:

            Ich stimme @STEFACK zu.

             

            Dieses Gemecker zum ÖR nervt wirklich, da werden plötzlich tausende zu "Reichsbürgern".

             

            Konstruktive inhaltliche und finanzorganisatorische Kritik im Rahmen der Demokratie zum ÖR ja, aber auf keinen Fall abschaffen oder zum Bezahl-Modus in diesem wichtigen Bereich wechseln.