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Bedingungen für Flüchtlinge in UngarnUNO fordert Aussetzung von Dublin II

In Ungarn werden Asylsuchende in Containerdörfer gesperrt, zudem kam es zu Übergriffen durch die Polizei. Die UNO fordert die Aussetzung des Flüchtlingstransfers.

Hier interniert Ungarn ankommende AsylbewerberInnen: Containerdörfer nahe der Grenze Foto: dpa

Genf afp | Nach dem Inkrafttreten des neuen Flüchtlingsgesetzes in Ungarn hat die UNO die Europäische Union aufgefordert, Asylsuchende nicht mehr dorthin zu bringen. UN-Flüchtlingshochkommissar Filippo Grandi erklärte am Montag in Genf, solange Budapest seine „Praxis und Politik“ nicht an „europäisches und internationales Recht“ anpasse, müssten die EU-Staaten den Flüchtlingstransfer auf der Grundlage des Dublin-Abkommens aussetzen. Grandi kritisierte die schlechte Behandlung von Flüchtlingen in Ungarn.

Die Dublin-Regeln sehen vor, dass die Schutzsuchenden dort ihren Asylantrag stellen, wo sie zuerst EU-Boden betreten haben; notfalls müssen sie aus anderen EU-Ländern dorthin zurückgebracht werden. Die Regeln gelten für die EU-Staaten sowie für die Nichtmitglieder Schweiz und Norwegen. Ungarn weigert sich beständig, Flüchtlinge aufzunehmen. Es hat an seinen Grenzen Sperranlagen gebaut, um die Migranten abzuhalten.

Seit Dienstag sperrt Ungarn überdies alle Flüchtlinge für die Dauer ihres Asylverfahrens in Containerdörfer nahe der Grenze zu Serbien ein. Mit Inkrafttreten der neuen Bestimmung verloren Asylbewerber in Ungarn jegliche Bewegungsfreiheit.

UN-Hochkommissar Grandi äußerte seine „große Besorgnis“ über „beunruhigende Berichte“, wonach es in Ungarn zu gewalttätigen Übergriffen seitens der Polizei auf Flüchtlinge kam. Die Entscheidung der Europäischen Kommission, mit den ungarischen Behörden zusammenzuarbeiten, um die Flüchtlingspolitik mit den EU-Regeln in Übereinstimmung zu bringen, bezeichnete Grandi als „ermutigend“. Allerdings bedürfe es „dringender Maßnahmen“, damit Ungarn seine restriktive Flüchtlingspolitik ändere.

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1 Kommentar

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  • "Mit Inkrafttreten der neuen Bestimmung verloren Asylbewerber in Ungarn jegliche Bewegungsfreiheit."

     

    Ungarn dürfte wohl das Recht haben, die Bewegungsfreiheit von Ausländern ohne gültige Einreisepapiere einzuschränken. Sofern das Asylverfahren zügig abgeschlossen wird, wird diese Aufenthaltsbeschränkung den Asylsuchenden prinzipiell zumutbar sein.