Beate Zschäpe im NSU-Prozess: Gutachten zur Schuldunfähigkeit

Ein Anwalt Zschäpes hält sie wegen psychischer Probleme für schuldunfähig. Dazu soll nach dem Willen des Verteidigers ein Psychiater angehört werden.

Beate Zschäpe mit dickem grauen Schal hinter einer Polizeibeamtin

Uwe Böhnhardt soll Beate Zschäpe laut einem Gutachten fortgesetzt körperlich misshandelt haben Foto: dpa

MÜNCHEN dpa | Im Münchner NSU-Prozess will einer der Anwälte der mutmaßlichen Rechtsterroristin Beate Zschäpe deren Schuldunfähigkeit feststellen lassen. Ein Psychiater habe bei ihr eine schwere dependente (abhängige) Persönlichkeitsstörung festgestellt, sagte Rechtsanwalt Mathias Grasel am Donnerstag im Prozess vor dem Oberlandesgericht München. Damit seien die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Schuldunfähigkeit erfüllt.

Grasel beantragte die Anhörung des Freiburger Psychiaters Joachim Bauer, der das Gutachten erstellt habe. Bauer habe die Hauptangeklagte im NSU-Prozess sechs Mal in der Untersuchungshaft in München-Stadelheim besucht und insgesamt zwölf Stunden mit ihr gesprochen.

Dabei habe ihm Zschäpe Details aus ihrem Leben offenbart, über die sie bisher nicht gesprochen habe, sagte Grasel. Dazu gehöre das Verhältnis zu ihrer Mutter und „fortgesetzte körperliche Misshandlung“ durch Uwe Böhnhardt.

Zschäpe ist wegen Mittäterschaft an den Verbrechen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ angeklagt. Dazu gehören neun Morde an türkisch- und griechischstämmigen Zuwanderern. Mit den mutmaßlichen Tätern Böhnhardt und Uwe Mundlos lebte sie fast 14 Jahre unentdeckt im Untergrund.

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