Beate Zschäpe im NSU-Prozess: Angeklagte bleibt zurechnungsfähig

Die Verteidigung bemüht sich, Zschäpe verminderte Schuldfähigkeit zu attestieren – bisher erfolglos. Ein Gutachter wird vorerst nicht gehört.

zwei Personen, im Hintergrund Uniformierte

Beate Zschäpe (li.) und ihr Verteidiger Grasel am Mittwoch im OLG München Foto: dpa

MÜNCHEN taz | Anette Greger lässt keinen Zweifel. „Klar, eindeutig und sicher“ sei Gutachter Henning Saß zu dem Ergebnis gekommen, dass Beate Zschäpe an keiner Persönlichkeitsstörung leide, sagt die Bundesanwältin. Über „reichhaltiges“ Beobachtungsmaterial habe Saß verfügt, seine forensische Erfahrung sei „überdurchschnittlich“. Die Frage der Schuldfähigkeit Zschäpes sei damit bereits erwiesen. Ein weiteres Gutachten brauche es nicht.

Der Auftritt der Bundesanwältin am Mittwoch im Münchner NSU-Prozess ist eine weitere Klatsche für Beate Zschäpe. Ihr Anwalt Mathias Grasel scheint überrumpelt. Mit keinem Wort reagiert er auf den Vortrag. Dabei hatte Grasel erst vergangene Woche ein überraschendes Gegenmanöver versucht: Er brachte ein neues Gutachten ins Spiel, das Saß entkräften soll und festhält, Zschäpe sei sehr wohl vermindert schuldfähig. Erstellt hat es Joachim Bauer, ein Psychiater vom Uniklinikum Freiburg, seit wenigen Tagen emeritiert.

Zschäpe ließ ihn im Februar und März viermal in die JVA Stadelheim kommen, für insgesamt zwölf Stunden. Heraus kam ein 48-seitiges Gutachten: Zschäpe leide an einer „schweren dependenten Persönlichkeitsstörung“. Soll heißen: Sie sei krankhaft abhängig von ihren Untergrundbegleitern Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gewesen, dass sie deren Unrecht nicht erkannte. Eine volle Schuldfähigkeit, so Anwalt Grasel, sei damit nicht mehr gegeben.

Es ist der Versuch, doch noch eine Höchststrafe für Zschäpe abzuwenden, auf die es im NSU-Prozess bisher hinausläuft. Henning Saß, der vom Gericht beauftragte Gutachter, hatte für diese Strafe im Januar bereits einen Grundstein gelegt. Hinweise auf eine Persönlichkeitsstörung gebe es nicht, heißt es in seinem Gutachten. Vielmehr zeige sich Zschäpe selbstbewusst und „durchsetzungswillig“. Ihre Angaben vor Gericht, sie habe sich gegen die Morde und Anschläge ihrer Kumpanen nicht erwehren können, seien kaum glaubwürdig. Saß hatte Zschäpe über Dutzende Prozesstage beobachtet und Ermittlungsakten studiert. Ein direktes Gespräch hatte diese verweigert.

„Hilfloses Manöver“

Nicht nur Bundesanwältin Greger, auch die Richter scheinen Saß’ Urteil zu folgen. Bereits für Donnerstag hatten sie zwar Zschäpes Wunschgutachter Bauer in den Prozess geladen – aber nur als Zeugen, nicht als Sachverständigen, wie von Grasel beantragt. Direkt im Anschluss war Saß geladen. Wohl um Bauers Bericht zu bewerten – und die Sache dann abzuhaken.

Grasel kündigte daraufhin an, unter dieser Prämisse hebe Zschäpe die ärztliche Schweigepflicht für Bauer nicht auf. Der Senat lud den Psychiater kurzerhand ab. Inzwischen hat Grasel eigenständig Bauer als Sachverständigen in den Prozess beordert, mit einer sogenannten Selbstladung. Anfang Mai soll er aussagen. Ob dies Zschä­pe rettet, bleibt zweifelhaft. Von einem „hilflosen Manöver“ spricht Nebenklageanwalt Yavuz Narin.

Ein weiteres Gutachten brauche es nicht, sagt die Bundesanwältin

Auch Mehmet Daimagüler, Anwalt zweier Nürnberger NSU-Opfer, sieht keine Verwendung für Bauer. Zschäpe sei durch den „angesehenen Fachmann“ Saß bereits „eingehend“ untersucht worden. Bauer dagegen verteidigt sich in einer Stellungnahme: Er besitze „eine jahrelange klinische Erfahrung“ in der Psychiatrie, habe dabei auch forensische Patienten behandelt und mit der JVA Freiburg zusammengearbeitet. Auch, betont Bauer, nehme er für seine Tätigkeit kein Honorar. „Um unabhängig zu sein.“

Fast vier Jahre NSU-Prozess

Nebenklageanwalt Thomas Bliwier kündigt am Mittwoch derweil an, noch einen ganz anderen Sachverständigen in den Prozess laden zu wollen: Eyal Weizman von „Forensic Architecture“ der Londoner Goldsmith University. Die Forscher hatten jüngst den NSU-Mord in Kassel neu untersucht und den Tatort, ein Internetcafé, nachgebaut. Ihr Resümee: Der damals anwesende Verfassungsschützer Andreas Temme müsse, anders als von ihm angegeben, den Mord mitbekommen haben.

Das Institut sei „über jeden Zweifel erhaben“, sagt Bliwier. Deren Ergebnisse seien „eindrucksvoll“. Er halte es für „zwingend“, diese in den Prozess einzuführen. Richter Manfred Götzl signalisiert Entgegenkommen: Man werde für Weizman den 10. Mai reservieren. Der NSU-Prozess geht damit, nach fast vier Jahren, weiter in die Verlängerung. Noch vor einem Monat hatte Götzl ein Ende der Beweisaufnahme angekündigt und eine Frist für letzte Anträge gestellt. Die Frist ist inzwischen aufgehoben – bis auf Weiteres.

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Rechtsextreme Terroranschläge haben Tradition in Deutschland.

■ Beim Oktoberfest-Attentat im Jahr 1980 starben 13 Menschen in München.

■ Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) um Beate Zschäpe verübte bis 2011 zehn Morde und drei Anschläge.

■ Als Rechtsterroristen verurteilt wurde zuletzt die sächsische „Gruppe Freital“, ebenso die „Oldschool Society“ und die Gruppe „Revolution Chemnitz“.

■ Gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A. wird wegen Rechtsterrorverdachts ermittelt.

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■ Der CDU-Politiker Walter Lübcke wurde 2019 getötet. Der Rechtsextremist Stephan Ernst gilt als dringend tatverdächtig.

■ In die Synagoge in Halle versuchte Stephan B. am 9. Oktober 2019 zu stürmen und ermordete zwei Menschen.

■ In Hanau erschoss ein Mann am 19. Februar 2020 in Shisha-Bars neun Menschen und dann seine Mutter und sich selbst. Er hinterließ rassistische Pamphlete.

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