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Bayerischer VerwaltungsgerichtshofKopftuchverbot bestätigt

Rechtsrefrendarinnen darf untersagt werden, in bayerischen Gerichten ein Kopftuch zu tragen. Gegen das Verbot hatte eine Juristin islamischen Glaubens geklagt.

Die klagende Studentin im Augsburger Gerichtssaal (Archivbild aus dem Jahr 2016) Foto: dpa

München epd | An bayerischen Gerichten ist das Tragen religiöser Symbole für Richter oder Staatsanwälte untersagt – das gilt auch für Rechtsreferendarinnen mit muslimischem Kopftuch. Mit dieser Entscheidung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München am Mittwoch einem Urteil der Vorinstanz widersprochen. Eine Revision ist nicht zugelassen. Gegen das Kopftuchverbot hatte eine Augsburger Juristin islamischen Glaubens geklagt.

Die Muslimin Aqilah Sandhu hatte 2014 zu Beginn ihres juristischen Vorbereitungsdienstes eine gerichtliche Auflage bekommen, ihr Kopftuch „bei der Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten mit Außenwirkung“ nicht zu tragen. In der Folge konnte sie gewisse Ausbildungsinhalte bei Gericht nicht wahrnehmen, so etwa das Beisitzen am Richtertisch.

Gegen diese aus ihrer Sicht „ungerechtfertigte Diskriminierung“ klagte Sandhu und bekam 2016 vom Augsburger Verwaltungsgericht recht.

Der Freistaat legte Bayern Berufung ein. Das äußere Erscheinungsbild dürfe „keinerlei Zweifel an der Unabhängigkeit, Neutralität und ausschließlicher Gesetzesorientierung aufkommen lassen“, begründete das Justizministerium den Schritt.

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7 Kommentare

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  • "Das äußere Erscheinungsbild dürfe keinerlei Zweifel an der Unabhängigkeit, Neutralität und ausschließlicher Gesetzesorientierung aufkommen lassen“

     

    Diese Begründung ist sehr gut. Leider gibt es da aber auch den Wermutstropfen, daß ausgerechnet einige bayrische Gerichte in anderen Fällen in der Vergangenheit ganz erhebliche Zweifel aufkommen ließen.

  • Sehr gut. Eine klare Trennung zwischen Staat und Religion ist richtig und wichtig. Bitte mit allen religiösen Symbolen so handhaben.

  • 9G
    98589 (Profil gelöscht)

    Das ist gut und richtig.

    Bitte keinerlei religiöse Statements im öffentlichen Raum.

    War ein harter kämpf bis die Kreuze aus den Ämtern verschwunden sind. Jetzt brauchen wir keine neuen Symbole!

  • 4G
    4813 (Profil gelöscht)

    Ich hoffe da hängen auch keine Kruzifixe.

    Ansonsten ist das vollkommen richtig.

    • @4813 (Profil gelöscht):

      Geh davon aus, daß das bei uns im schönen christlichen Bayernland, wo die C-Partei Hausrecht hat, mit der Begründung "Leitkultur" hängen bleiben darf/soll/muß/wird.

      • @Da Hias:

        Bin ja zuweilen in bayerischen Gerichten. An mehr als an div. Landeswappen kann ich mich nicht erinnern.

        • @Trango:

          Aus gegebenem Anlaß: Ja, in Gerichtssälen (zumindest in München Justizzentrum in der Nymphenburger Str.) hängen Kruzifixe, keine Lanmdeswappen, und gestern erst hat unser Söder Fakten geschaffen und verkündet, daß in Behörden Kruzifixe aufzuhängen seien.