Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Kopftuchverbot bestätigt
Rechtsrefrendarinnen darf untersagt werden, in bayerischen Gerichten ein Kopftuch zu tragen. Gegen das Verbot hatte eine Juristin islamischen Glaubens geklagt.
Die Muslimin Aqilah Sandhu hatte 2014 zu Beginn ihres juristischen Vorbereitungsdienstes eine gerichtliche Auflage bekommen, ihr Kopftuch „bei der Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten mit Außenwirkung“ nicht zu tragen. In der Folge konnte sie gewisse Ausbildungsinhalte bei Gericht nicht wahrnehmen, so etwa das Beisitzen am Richtertisch.
Der Freistaat legte Bayern Berufung ein. Das äußere Erscheinungsbild dürfe „keinerlei Zweifel an der Unabhängigkeit, Neutralität und ausschließlicher Gesetzesorientierung aufkommen lassen“, begründete das Justizministerium den Schritt.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Pressekonferenz in Mar-a-Lago
Trump träumt vom „Golf von Amerika“
Bürgergeld-Populismus der CDU
Die Neidreflexe bedient
Verkehrsranking
Das sind die Stau-Städte
Religionsunterricht
Deutschlands heilige Kuh
Habeck-Werbung in München
Grüne Projektion
Anbiederungen an Elon Musk
Der deutsche Kriecher