Bataclan-Prozess beginnt in Paris: Die Akten sind 53 Meter lang

In der geschichtsträchtigen Verhandlung müssen sich 14 Männer verantworten. Die Angehörigen der Terroropfer haben teils hohe Erwartungen.

Ein Anwalt beantwort Reportern Fragen in die Kameras und Mikrophone

Xavier Noguerras, der Anwalt eines Angeklagten vor dem Sondergerichtssaal in Paris Foto: Michel Euler/ap

PARIS taz | Vor einem aus fünf Berufsrichtern zusammengesetzten Sondergericht hat in Paris der Prozess zu den Terroranschlägen des 13. November 2015 begonnen. Nach der Eröffnung am Mittwoch wurde zunächst die lange Liste der Zeugen und zivilen Nebenkläger verlesen. Der sehr formelle Auftakt des „Bataclan-Prozesses“, der in jeder Hinsicht außerordentlichen Gerichtsverhandlung, schien für die Angehörigen unbefriedigend. Immerhin aber sahen sie erstmals die 14 Männer auf der Anklagebank von Angesicht zu Angesicht. Von sechs weiteren Angeklagten gelten fünf als tot, ein weiterer befindet sich in türkischer Haft.

Salah Abdeslam wird als einziges Mitglied des Terrorkommandos, das überlebt hat und erst Wochen später bei Brüssel verhaftet wurde, als Hauptangeklagter betrachtet. Er ist mit einer imposanten Polizeieskorte aus seiner Hochsicherheitszelle in den eigens für diesen „Monsterprozess“ errichteten Saal im alten Justizpalast auf der Seine-Insel Ile de la Cité gebracht worden. Er trug ein schwarzes T-Shirt und eine schwarze Gesichtsmaske.

Bei der Eröffnung hat er zuerst auf die übliche Frage nach Namen und Geburtsdatum geantwortet, danach aber Auskünfte zu seiner Familie verweigert. Es wird nicht erwartet, dass er irgendeine Reue zeigt oder Erklärungen liefert. Zumindest einer der Mitangeklagten, der Pakistaner Muhammad Usman, will dagegen nach Aussagen seines Anwalts vor Gericht die Opfer um Verzeihung bitten.

Die überlebenden Opfer der Attentatswelle sowie die Angehörigen der 130 Toten haben sehr unterschiedliche Erwartungen an diesen Prozess – oder manchmal „gar keine“. Sie möchten verstehen oder auch bloß zeigen, dass sie existieren, manche hoffen bei dieser Konfrontation auf Erklärungen oder zumindest eine menschliche Regung von Angeklagten, alle aber erwarten nach einem fairen Prozess den Schuldspruch mit angemessenen Strafen. Im Namen aller Opfer werden sie als Kläger und Zeugen ab Ende September während fünf Wochen angehört. Ihnen gemeinsam ist es, dass sie selbst mit dem Abstand von fast sechs Jahren größte Mühe haben, über diese Nacht des Schreckens zu reden, von der viele von ihnen bleibende physische Spuren und vor allem die Last eines traumatischen Schocks davontragen.

Eine aufwendige Verhandlung

Bei diesem Prozess, der wegen des Anschlagsrisikos unter größten Sicherheitsvorkehrungen stattfindet, wurden keine Mühen gescheut: Vom Neubau des Saals über die Übertragung der Verhandlungen via Webradio bis hin zur Videoaufzeichnung für das Archiv sollte alles dafür getan werden, dass die zivilen Nebenkläger vollumfänglich ihre Rolle einnehmen können. Beim Auftakt waren die wichtigsten Akteure der für fast neun Monate angesetzten Verhandlungen im Saal anwesend.

Jean-Louis Périès heißt der Vorsitzende dieses Sonderschwurgerichts. Der 65-jährige Jurist hat eine lange Erfahrung als Richter vor allem in Strafverfahren gegen das organisierte Verbrechen. Seit mehr als einem Jahr hat er sich mit dem Studium der Akten, die Ordner auf einer Länge von mehr als 53 Metern füllen, vorbereitet. Er wird von einer Vizepräsidentin und drei weiteren Richtern assistiert. Während der Verhandlungen sind vier Ersatzrichter bereit, im Fall von Krankheit eines Gerichtsmitglieds einzuspringen. Der „Bataclan-Prozess“ ist die letzte Gerichtsverhandlung, bevor er in den Ruhestand geht.

Als Chefin der Antiterror-Staatsanwaltschaft tritt Camille Hennetier, unterstützt von zwei weiteren Staatsanwälten, als Hauptanklägerin auf. Sie war am 13. November 2015, als die Terroristen nach dem Stade de France mehrere Caféterrassen und dann den Bataclan-Konzertsaal attackierten, zusammen mit dem damaligen Pariser Staatsanwalt François Molins unter den Ersten am Tatort, um danach als Ergebnis langer Ermittlungen, Befragungen und Gutachten von Experten die Anklageschrift gegen insgesamt zwanzig mutmaßliche Beteiligte oder Komplizen zu verfassen.

Auch François Hollande wird angehört

Die Anwältin des Hauptangeklagten Salah Abdeslam, Olivia Ronen, ist erst 31 wie ihr Mandant, hat aber bereits auf Terrorismus Angeklagte in anderen Fällen verteidigt. Sie erklärte, es sei für sie „eine enorme Überraschung gewesen“, als sie im Sommer 2018 einen Brief aus dem Gefängnis Fleury-Mérogis von dem Angeklagten Abdeslam erhalten habe. Klar ist bezüglich der Verteidigung, dass von den An­wäl­t*in­nen niemand – wie noch 1987 beispielsweise Jacques Vergès („l’Avocat du diable“) beim Prozess gegen Klaus Barbie – eine „Stratégie de rupture“ verfolgen wird, um den Terrorismus als „politische Tat“ zu rechtfertigen.

Unter den mehr als hundert Zeugen, die vor Gericht aussagen werden, sind neben den Polizei- und Rettungsbeamten, die im Bataclan und den anderen Tatorten intervenierten, auch der ehemalige Staatspräsident François Hollande sowie sein damaliger Innenminister Bernard Cazeneuve vorgeladen, um Mitte November zu ihrer Rolle am fraglichen Abend auszusagen. Das Urteil nach diesem Gerichtsmarathon wird für Ende Mai erwartet.

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