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BGH erlaubt Gentests an EmbryonenSelektion ist zulässig

Künstlich erzeugte Embryonen müssen nicht eingepflanzt werden, wenn sie Gendefekte aufweisen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden - und die sogenannte Präimplantationsdiagnostik erlaubt.

Direkt danach darf künftig auf Gendefekte getestet werden: künstliche Befruchtung einer menschlichen Eizelle im Labor. Bild: dpa

LEIPZIG taz | Künstlich gezeugte Embryonen dürfen auf Erbkrankheiten untersucht werden, bevor sie in die Gebärmutter eingepflanzt werden. Dies hat am Dienstag der Bundesgerichtshof entschieden. Der Berliner Arzt Matthias B., der eine Kinderwunschklinik betreibt, wurde freigesprochen.

In der Klinik von B. werden jährlich hunderte von Kindern künstlich gezeugt. Zumindest bei drei Ehepaaren hat er 2005 und 2006 die im Reagenzglas entstandenen Embryonen auf Gendefekte untersucht, bevor er sie der jeweiligen Mutter einpflanzte. Die Paare hatten zuvor bereits Fehlgeburten erlitten oder schwer behinderte Kinder bekommen. Bei insgesamt vier der acht untersuchten Embryonen stellt B. gravierende genetische Auffälligkeiten fest. Die Eltern entschieden sich dann gegen eine Einpflanzung und der Mediz - Embryonen absterben.

Bekannt wurde dies aber nur, weil B. sich anschließend selbst anzeigte, um einen Musterprozess auszulösen. Bisher galt die so genannte Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland als verboten. B. wurde zunächst zwar vom Landgericht Berlin freigesprochen, doch die Berliner Staatsanwaltschaft ging in Revision. B. habe gegen das Embryonenschutzgesetz von 1990 verstoßen. Die nicht eingepflanzten Embryonen seien mißbräuchlich verwendet wurden.

Doch der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshof bestätigte nun in einem Grundsatzurteil den Freispruch. Die Richter folgten dabei den Anträgen von Verteidigung und Bundesanwaltschaft. PID-Untersuchungen an künstlich gezeugten Embryonen sind nach Ansicht der Richter immer dann erlaubt, wenn das Risiko "schwerer genetischer Schäden" besteht. Die PID-Technik dürfe allerdings nicht benutzt werden, "um die Geburt eines Wunschkindes herbeizuführen", sagte der Vorsitzende Richter Clemens Basdorf. Ausgeschlossen ist damit etwa die Auswahl von Augenfarbe oder Geschlecht des Kindes.

Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass auch bei der PID die Erfüllung des Kinderwunsches im Mittelpunkt stehe. Das Embryonenschutzgesetz wolle dagegen die Embryonenzüchtung für Forschungszwecke verhindern. Als der Bundestag das Gesetz 1990 geschaffen wurde, war ihm die PID-Technik noch gar nicht bekannt.

Das Embryonenschutzgesetz sei auch nicht grundsätzlich gegen Maßnahmen zur Vermeidung von genetischen Risiken, erklärten die Richter. So ist eine Geschlechtswahl bei der Samenzelle ausdrücklich zugelassen, um schwere Erbkrankheiten zu vermeiden. Auch bei einem eingenisteten Embryo ist die vorgeburtliche Diagnostik möglich und wird bei Risikoeltern sogar empfohlen. Wenn sich dabei Hinweise auf eine schwere Behinderung oder mögliche Totgeburt des Kindes ergeben, kann es bis zur 12. Woche ohne Begründung abgetrieben werden und später zur Vermeidung einer schweren psychischen Belastung der Eltern.

In Deutschland werden jährlich etwa 7500 Kinder mit Hilfe der Reproduktionsmedizin gezeugt. Doch nur in etwa 50 bis 100 Fällen liegen eindeutige Hinweise auf schwere genetische Risiken vor. Nur in diesen Fällen dürfte die PID nunmehr straflos sein. Richter Basdorf wies darauf hin, dass der Bundestag, wenn er mit dem Urteil nicht einverstanden sei, die PID auch ausdrücklich verbieten könne.

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19 Kommentare

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  • L
    lulu

    Ich finde das Argument, Behinderte haetten ihr ganzes Leben zu leiden, auch nicht ueberzeugend, es gibt solche und solche.

    Das Argument der Belastung der Angehoerigen koennte enkraeftet werden, indem die allgemeinen Arbeits/ und Lebensbedingungen verbessert wuerden. Daran denkt niemand. Auch in diesem Falle sollte die individuelle Situation bewertet werden.

    Heutzutage wird die 'das Boot ist voll' Parole auf etliche Gesellschaftsgruppen angewendet, Arbeitslose (ob krank oder faul ist vielen egal), Fluechtlinge, Raucher und Fettleibige, immer muss der Steuerzahler herhalten. Es ist nur eine Frage der Zeit bis sowas auch auf behinderte Mitmenschen abgewendet wird, die Kassen sind schliesslich leer.

    Eine Bekannte hat sich wissentlich fuer ihre behinderte Tochter entschieden. Die Tochter leidet keine Schmerzen oder so, es handelt sich um eine schwere geistige Behinderung. Das Maedchen ist inzwischen vierzehn und wird von ihrer Familie innig geliebt. Nur wird die Mutter dem Arbeitsmarkt, bis um Ableben der Tochter, nicht zur Verfuegung stehen. Ich habe grossen Respekt vor dieser Frau, die sich von Behoerdenmitarbeitern und anderen Idioten schon so einiges anhoeren musste.

  • P
    Peter

    Ja zur Abtreibung?

     

    Aber nein zu Selektion?

  • MS
    @Mirko Schmidt

    Geht's nicht noch ne Nummer größer? Ein Szenario, in dem sich die Menschen per IVF mal eben blauäugige Superkinder zeugen lassen, hat mit der Realität wenig zu tun. Sie scheinen wenig Ahnung von künstlicher Befruchtung zu haben - sowohl was die Kosten, als auch die medizinischen Risiken und Möglichkeiten betrifft. Davon abgesehen, dass sie ohne eine medizinische Indikation in einer deutschen Kinderwunschklinik nicht vorstellig zu werden brauchen .

     

    Eine künstliche Befruchtung ist für die Frau ein ziemlicher Ritt mit zig Untersuchungen, hormoneller Stimulation (mit heftigen Nebenwirkungen), dicken Eierstöcken und operativen Eingriffen und ist in vielen Fällen nicht mal vom Erfolg gekrönt. Die Schwangerschaftsrate von künstlichen Befruchtungen in Deutschland liegt bei bummelig 25% - das ist ungefähr die gleiche Wahrscheinlichkeit wie beim selber machen. Wird die befruchtete Eizelle genetisch untersucht, verschlechtert sich die Schwangerschaftsrate sogar. Das Bild einer allmächtigen Medizin zu zeichnen, die kleine Übermenschen züchtet, geht an der Realität vorbei - Mutter Natur hat das letzte Wort.

  • MS
    Mirko Schmidt

    Was ist denn unwertes Leben und was nicht?

     

    So ziemlich jeder Mensch trägt Gene in sich, die wenn sie ausbrechen zu ganz verheerenden Krankheiten führen können.

    Die meisten Krankheiten brechen aber nicht aus. Nun gut, um eine Rechtfertigung zu erhalten sucht man natürlich solche Krankheiten heraus die besonders schlimm sind.

    Nur wer anschaulich schildert, kann schließlich überzeugen. Klar, wer will schon dass sein Kind mit Krebs, Mukoviszidose oder ähnliches auf die Welt kommt. Aber ist das der wirkliche Grund?

    Kaum jemand macht sich über die Tragweite dieses Problems auch nur annähernd Gedanken.

    Ich kann sehr wohl nachvollziehen, dass diese Entwicklung besorgniserregend ist.

    Es fängt mit der Auswahl der kranken Gene an und endet beim Design-Menschen.

    Zugegeben, es klingt sehr verlockend. Wer möchte nicht, dass seine Kinder besonders schön und stark sind, und gegen jede Krankheit immun und vielleicht sogar sehr lange lebt.

    Und was genau sind das dann für Menschen?

    Was kann denn die Genetik wirklich?

    Sicher, Wissenschaftler haben einige genetische Sequenzen gefunden aber was ist, wenn durch die Selektion einige wichtige menschliche Eigenschaften eben mal weggezüchtet werden?

    Ich bezweifle, dass die Wissenschaft so genau über alle Zusammenhänge im genetischen Material bescheid weis. Ich glaube nicht, dass sie genau wissen, welche Aufgaben genau die einzelnen Gene innehaben und welche Wechselwirkungen sich hieraus ergeben. Niemand kann garantieren, ob nicht zufällig hinter diesem einen oder anderen scheinbar so bösen Gen nicht doch der Bauplan für irgendeine menschliche Weiterentwicklung steckt.

    Was ist denn, wenn sie bei dem "Zuchtprogramm Mensch" nicht vielleicht eine wirklich wichtige Eigenschaft wegzüchten.

     

    Ich erinnere nur an die Rosen, die keine Stacheln mehr haben, schnell wachsen aber überhaupt nicht mehr duften. Was ist eine solche Rose wert?

     

    Was ist ein Mensch wert, der ganz toll aussieht, nie krank wird, aber das Gehirn Dinge wie Emotionen oder Erfindungsgeist nicht mehr produzieren kann. Was, wenn eine Unverträglichkeit auf irgendeinen Stoff oder Bakterium weggezüchtet wird und das erst einige Generationen später erkannt wird?

     

    Können die Wissenschaftler garantieren das weiterhin Geistesgrößen wie Einstein, Menschen wie Mutter Theresa, oder Ghandi geboren werden?

    Können diese Wissenschaftler garantieren, dass einige gewissenlose Unternehmen oder Regierungen nicht dieses Wissen für sich nutzen und unterwürfige Menschen produzieren, die keine Fragen mehr stellen, sondern deren Zweck es ist nur zu funktionieren und Maximalprofite zu erwirtschaften. Das sich hier auftuende Feld ist unendlich groß und wird nur durch die Interessen dieser Leute begrenzt.

     

    Wer bitte sollte denn diese Leute kontrollieren? Wie soll denn kontrolliert werden, dass neben den besonderen Eigenschaften nicht auch das Gen für die freie Meinung weggezüchtet wird?

    Die Regierung? Da wo die Lobbyisten der Konzerne sitzen und den Politikern nach ihrer Amtszeit Posten besorgen?

     

    Ich denke schon, dass wir uns angesichts solcher Entwicklung Sorgen machen sollten.

     

    Für mich klingt da so ein ganz böses Wort nach; Euthanasie!

     

    Die Frage ist doch, ab wann verlangt die Krankenkasse dann dass wir unsere Kinder vom Genetiker produzieren lassen, da sie uns sonst die Kosten nicht mehr erstattet?

  • P
    Passagier

    75 Prozent der Deutschen finden nichts dabei, ein schwerbehindertes Kind nach der Geburt sterben zu lassen. Würden wir es noch verstehen, wenn ein einjähriges Kind eingeschläfert wird, weil es nach einem Sturz einen irreparablen Hirnschaden davonträgt?

     

    "Wir haben durch die Pränataldiagnostik eugenisches Denken aus Versehen in unsere Gesellschaft gelassen", klagt die Humangenetikerin Sabine Stengel-Rutkowski.

     

    Sehr empfehlenswert: googeln nach "sz-magazin" und "vom aussterben bedroht"

  • R
    Ramses

    Ich bin etwas erschüttert über die Aussage von Rod - Ein Recht auf Leben ohne Behinderung? Wer genetisch in die Kloschüssel gegriffen hat muss es in einem anderen Leben nochmal versuchen?

     

    Hier gibt es wieder ganz klar das Problem der Definition von Leben. Natürlich ist es vorzuziehen ein "gesundes" Kind auf die Welt zu bringen, um den Eltern einige Belastung zu ersparen, ins besondere im Falle einer Totgeburt. (wobei auch die Definition von "Gesund" schon ein Problem dartellt - ist Fehlsichtigkeit schon eine Behinderung oder Astma?) Doch handelt es sich hier wieder um eine Gradwanderung, die eine klare Entscheidung verlangt, aber wem mag man so eine Entscheidung denn nun anvertrauen? Politikern bestimmt nicht, die schauen doch eh nur auf die Meinungsmacher, Lobbyisten und die nächste Wahl.

    Dann eben den Kirchen? Wohl kaum, wer mag schon so eine Entscheidung, die erst durch den wissenschaftlichen Fortschritt aufgekommen ist einer solch antiquierten Gruppe anvertrauen?

    Am besten einen Bürgerentscheid? Ha - ich brauch doch nur aus dem Fenster zu schauen um genug Menschen zu sehen denen ich noch weniger eine selbst gebildete Meinung zutraue als den meisten Politikern....

     

    Aber bevor jetzt irgendjemand aufsteht und was sagt, in welche Richtung auch immer beachtet, dass uns die Evolution eines lehrt: Variabilität ist wichtig! Allein die Sichelzellenanämie sollte dies beweisen.

  • C
    chr0me

    Nennt mich pessimistisch, aber ich finde weniger die derzeitige Rechtslage bedenklich, als die zukünftige. Tippelschritte zum Post-Darwinismus, und dann denken wir uns einfach ein neues Wort an Stelle von Eugenik aus, ein modernes. Reprogenetics klingt doch schön, oder?

  • L
    Lunaria

    Ist insofern eine gute Entscheidung, als es doch besser ist, die Embryonen vor der Implantation zu untersuchen als danach, also während der Schwangerschaft, und dann möglicherweise abzutreiben. Andererseits fallen bei der IVF immer "überzählige" Embryonen an, die abgetötet werden. Die IVF bleibt damit selbst problematisch, weil sie die Abtötung von Frühformen menschlichen Lebens mit sich bringt.

    Eine moralisch einwandfreie Option für Risikopaare wäre z.B., auf leibliche Kinder zu verzichten und stattdessen zu adoptieren. Angesichts der Tatsache, dass das Risiko genetischer Defekte der Kinder mit dem Alter der Frau zunimmt, sollte die Sozialpolitik außerdem dazu beitragen, dass ein Kinderwunsch früher umgesetzt werden kann als heute üblich.

  • AM
    Ali Mente

    Mir drängt sich die Frage auf:

     

    Was geschieht, wenn ein Arzt eine Eizelle einpflanzt, von welcher er weiß, dass sie einen genetischen Defekt beinhaltet?

     

    Nach der Entbindung beglückwünscht dieser Arzt die Eltern des behinderten Kindes und gibt zu, dass ihm der Defekt bei der Implantierung bekannt war.

     

    Hat dieser Arzt mit Dankbarkeit zu rechnen?

    Wird dieser Arzt verklagt?

     

    Ich habe keine Antwort.

  • W
    Wächter

    Im Grunde halte ich die Entscheidung für richtig.

    Gut finde ich auch, dass die Richter beim Urteil das "designen" von Menschen untersagt haben.

     

    Ich hoffe, dass es weltweit verboten wird Designerbabys irgendwann zu erschaffen.

     

    Untersuchen und aussuchen von gesunden Zellen ja, aber ändern von Zellen nein!

     

    Sonst enden wir wirklich wie im Film Gattaca

  • J
    jaakob

    @Markus

    Dieses Urteil beschäftigt sich nicht mit dem Lebensrecht von kranken Menschen, sondern mit der Prävention von genetischen Erkrankungen. Und dafür gibt es derzeit schlicht keine vertretbare Alternative zur PiD.

    Das Urteil schafft keine Ausnahme, sondern trägt dem Fakt Rechnung, das es für dermaßen schwierige ethische Probleme keine einfache Antwort gibt; sowohl die vollständige Ablehnung, als auch eine unbeschränkte Legalisierung von PiD hätte schlechtere Konsequenzen.

    Es geht hier eben nicht um kosmetische Verbesserungen des eigenen Nachwuchses (auch wenn die Technologie die Möglichkeit für so einen Missbrauch bietet- aber duch eine kontrollierte Legalisierung kommt man dem wohl eher bei, als durch eine Verdrängung in einen undurchsichtigen Graubereich) sondern um die Vermeidung von ernsthaften und grausamen Konsequenzen!

     

    Machen Sie doch mal folgendes Gedankenexperiment:

     

    Was würden sie denken, wenn man Ihnen mit der Diagnose chorea huntignton mitteilt, dass sie um Ihr 40. Lebensjahr eine schnell fortschreitende Selbstzerstörung Ihres Nervensystems erleben werden -inklusive Verlust aller intellektuellen Fähigkeiten, Kontrolle über den eigenen Körper, einem frühen Tod und einer 50% Wahrscheinlichkeit, dass Ihre Kinder das gleich Schicksal erleiden werden?

  • M
    max

    die überlegungen "besser oder schlechter als eine abtreibung" und "besser aussieben, als einen menschen zu zeugen, der sein leben lang zu leiden hat" folgen selbst schon sehr problematischen annahmen.

    der grundtenor ist: behindertes leben abtreiben ist in ordnung. das halte ich als grundannahme für äußerst schwierig, denn im endeffekt - und ohne hier einen nazi-vergleich herbeizwingen zu wollen - ist das die akzeptanz der tötung unwerten lebens.

    die zweite aussage, "behinderte menschen leiden ihr leben lang" ist einfach nicht zutreffend. es mag möglich sein, dass es in gewissen fällen so ist, aber in der regel sind gerade trisomie21-betroffene sehr glückliche menschen. sie sind allerdings oft eine belastung für ihre umwelt, weil sie pflege- und/oder betreueungsbedürftig sind. das ist allerdings ein problem, dass die eltern und verwandten der/des betroffenen haben, aber nicht die person selbst. das sollte man unterscheiden. außerdem - und das halte ich für sehr wichtig - hat ein behinderter mensch keine zweite chance auf die welt zu kommen, diesmal in gesund. wenn ich einen behinderten fötus abtreibe, dann tue ich das endgültig und dieses lebenwesen wird nie das licht der welt erblicken. ich werde also mitnichten durch seine tötung seinem anspruch auf ein unbehindertes leben gerecht. dieses lebenwesen ist dann tot und wird nicht lebendig, dadurch, dass ein anderes lebenwesen das licht der welt in "gesundem" zustand erblickt. ob man aber wirklich sagen kann, ein behindertes leben ist schlimmer als gar keines ... da ist dann wieder die annahme des unwerten lebens enthalten.

     

    ich finde die tendenz in die sich das urteil einordnet sehr bedenklich.

  • D
    deviant

    @Jasmin

    Möchtest du Fritten dazu?

    Oder vielleicht ne Tüte "Lesen!"?

  • B
    Überfällig

    Diese Entscheidung ist mehr als überfällig. Ein Land, das Gentests bei Föten und Spätabtreibungen erlaubt, verbietet den Gentest bei befruchteten Eizellen, die sich erst ein paar Mal geteilt haben. Es ist gut, dass das der Vergangenheit angehört.

     

    Man kann Paaren so viel Leid und lange Wege in Kinderwunschkliniken ins Ausland ersparen. Und wer mit dem Schreckgespenst Design-Kinder auf Bestellung kommt, sollte sich mal mit Eltern unterhalten, die aufgrund von genetischen Problemen Fehl- oder Todgeburten durchstehen mussten.

  • R
    Rod

    Ist es etwa ethisch vertretbar und human wohlwissentlich einen Menschen zu Zeugen, der sein ganzes Leben lang zu leiden hat?

     

    Ich finde es ethisch höchst verwerflich, wenn man Menschen auf die Welt kommen lässt, die ein ganzes Leben lang nur zu leiden haben, obwohl wir die Möglichkeiten haben, das zu verhindern. Das gilt nicht nur für implantierte Föten, sondern für alle.

     

    Jeder Mensch hat das Recht auf ein Leben ohne Behinderung, Krankheit, Leiden und Schmerz. Es ist unmelnschlich, wenn nicht sogar pervers einen Menschen zu einem Leben zu zwingen, in dem er nur zu leiden hat.

  • D
    deviant

    Wurde auch Zeit.

  • J
    Jasmin

    Guten Tag! Ich hätte gern bitte ein Mädchen.

    Ein wenig blau in den Augen, braune Haare und wenns geht, nicht größer als 1,70m.

    Ach ja, könnte es dann bitte noch Körbchengröße 75B sein? Und ohne Krebsgene.

     

    Vielen Dank!

  • M
    Markus

    Ich bin sehr besorgt, was dieses Urteil angeht (um nicht ein anderes Wort zu gebrauchen). Entweder hat jeder dasgleiche Lebensrecht oder nicht. Offensichtlich werden hier jedoch Ausnahmen hinzugefügt, die diesen Grundsatz unterhöhlen.

    Was müssen jetzt genetisch Erkrankte denken, die so ein Urteil zur Kenntnis nehmen müssen ?

    Übrigens: Kurzsichtigkeit ist auch eine genetische Erkrankung. Kurzsichtig -in einem anderen Sinne- war dieses Urteil.

  • P
    Peter

    Hmm, man sollte mal darüber nachdenken ob es genauso unmoralisch ist wie eine Abtreibung.