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BGH-Urteil zu Corona-ImpfschädenAnspruch auf umfassende Auskunft

Eine Frau erlitt nach einer Impfung einen Gehörverlust. Nun muss der Impfstoffhersteller AstraZeneca ihr alles über Schäden der Impfung mitteilen.

Hier hätte ein sachbezogenes Bild stehen sollen. Leider wird die taz anlässlich des Frauen*-Generalstreiks bestreikt Foto: taz
Christian Rath

Aus Karlsruhe

Christian Rath

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Lage möglicher Impfopfer stark verbessert. Wenn es „plausibel“ ist, dass Schäden auf einer Impfung beruhen, haben die Betroffenen nun einen umfassenden Auskunftsanspruch. So können sie wichtige Informationen für eine Schadenersatzklage erlangen.

Klägerin war die ehemalige Zahnärztin Pia Aksoy aus Mainz. Sie ließ sich am 5. März 2021 als eine der ersten mit dem Corona-Impfstoff Vaxzevria des britischen Herstellers AstraZeneca impfen. Drei Tage nach der Impfung verlor sie jedoch ihr Gehör am rechten Ohr – dauerhaft. Sie verlangt deshalb von AstraZeneca mindestens 150.000 Euro Schmerzensgeld.

Die Vorinstanzen – das Landgericht Mainz und das Oberlandesgericht Koblenz – hatten ihre Klage abgelehnt. Doch am BGH erzielte sie nun einen wichtigen Teilerfolg. „Das ist ein bahnbrechendes Urteil“, sagte ihr Anwalt Volker Loeschner. Der BGH billigte Aksoy einen Auskunftsanspruch gegenüber AstraZeneca zu, der ihr auch den Weg zum Schmerzensgeld öffnen kann.

Der BGH korrigierte das OLG Koblenz in einem zentralen Punkt. Anspruch auf Auskunft haben mögliche Impfopfer schon dann, wenn die Ursächlichkeit der Impfung „plausibel“ ist, sagte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters. Plausibilität erfordere Indizien, dass die Impfung für den Schaden kausal war. Sie kann sogar schon vorliegen, „wenn mehr gegen als für das Arzneimittel als Schadensursache spricht“, so der BGH-Richter. Das OLG Koblenz hatte noch eine „überwiegende Wahrscheinlichkeit“ für die Kausalität gefordert und deshalb die Klage Aksoys abgelehnt.

Rund 5.000 ähnliche Fälle an Gerichten anhängig

Ob ein Auskunftsanspruch besteht, muss nun wieder das OLG Koblenz entscheiden. Angesichts des engen zeitlichen Zusammenhangs zwischen Impfung und Gehörverlust, ist die Annahme eines möglichen Zusammenhangs aber wohl nur noch Formsache.

AstraZeneca muss der Klägerin dann alles über Schäden, Nebenwirkungen, Wechselwirkungen und entsprechende Verdachtsfälle bei Vaxzevria mitteilen, also alles, was erforderlich ist, um die positive und negative Wirkung des Impfstoffs zu bewerten. Umfassend ist der Anspruch, weil es nicht nur um Aksoys konkretes Leiden, den Hörsturz, geht, sondern auch alle anderen Schäden, insbesondere Thrombosen an Hirnvenen, Bauchvenen und Darmvenen.

Mit den erhaltenen Informationen will Anwalt Loeschner dann Sachverständige beauftragen, die prüfen, ob Vaxzevria unter dem Strich eher gefährlich oder eher nützlich ist. Wenn das Risiko-Nutzen-Verhältnis ungünstig ist, ist die Chance auf Schadenersatz groß. In diesem Fall gilt laut Arzneimittelgesetz nämlich eine Beweislastumkehr. Dann wird vermutet, dass die Impfung für den Schaden verantwortlich war.

Die Prüfung ist allerdings sehr aufwendig, weil die Frage nach dem Risiko-Nutzen-Verhältnis von Vaxzevria aus der Sicht der gesamten Gesellschaft beantwortet werden muss. Maßgeblicher Zeitpunkt ist die neue Verhandlung am OLG Koblenz. Es können also auch noch neueste Informationen verarbeitet werden. Vermutlich wird Loeschner mehrere Sachverständige beauftragen. Pia Aksoy ist rechtsschutzversichert.

Vermutlich hat jedoch der zweite Klage-Ansatz von Anwalt Loeschner, den er parallel verfolgen wird, bessere Erfolgschancen. So gilt die Beweislastumkehr auch, wenn der Impfstoff falsch gekennzeichnet war, insbesondere wenn AstraZeneca nicht auf die damals bekannten Nebenwirkungen hinwies. Nach Darstellung von Loeschner wusste AstraZeneca schon im Februar 2021 von den Thromboserisiken, die aber zum Zeitpunkt von Aksoys Impfung noch nicht auf der Packung erwähnt wurden.

Anwalt Loeschner geht davon aus, dass bundesweit rund 5.000 Klagen wegen möglicher Corona-Impfschäden bei den deutschen Gerichten anhängig waren. In vielen Fällen kann der nun erstrittene Auskunftsanspruch neue Dynamik erzeugen, teilweise ist er aber auch verjährt, weil Anwälte nur auf Schadenersatz und nicht auf Auskunft geklagt haben.

In Deutschland wurden rund 63,5 Millionen Menschen vollständig gegen Covid geimpft. Das sind rund 76,5 Prozent der Bevölkerung. Von den über 200 Millionen verabreichten Corona-Impfdosen in Deutschland entfallen auf AstraZeneca nur 14,4 Millionen Dosen, während von Biontech rund 165 Millionen stammten.

(Az: VI ZR 335/24)

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