BGH-Richter über Beihilfe zum Suizid: „Positive Kultur des Sterbens“
BGH-Richter Thomas Fischer plädiert für eine Legalisierung der Tötung auf Verlangen. Die Sorge vor stark steigenden Suizid-Zahlen hält der Jurist für übertrieben.
taz: Herr Fischer, eine Mehrheit im Bundestag will künftig Menschen bestrafen, die anderen bei ihrer Selbsttötung helfen. Warum ist das falsch?
Thomas Fischer: Die Selbsttötung ist straflos in Deutschland. Folglich kann eine Beteiligung daran auch nicht strafbar sein. An dieser guten Regelung etwas zu ändern, widerspräche eklatant unserer rechtsstaatlichen Vorstellung von Selbstbestimmung und individueller Verantwortung.
Jeder soll autonom über sein Lebensende entscheiden dürfen?
Selbstverständlich. Ich persönlich bin für eine Öffnung der Sterbehilfe bis hin zur Legalisierung der sogenannten aktiven Sterbehilfe, also der Tötung auf Verlangen. Diese Position ist derzeit in Deutschland noch nicht mehrheitsfähig, ich glaube aber, dass sie es wird, ähnlich wie in den Beneluxländern.
Sie wollen den Paragrafen 216 im Strafgesetzbuch abschaffen, das Verbot der Tötung auf Verlangen? Ein Tabubruch!
Ich will das Verbot nicht abschaffen, aber einschränken. Selbstverständlich kann es nicht sein, dass beliebige Menschen andere Menschen auffordern dürfen, sie zu erschießen, nur weil jetzt ihr Fußballverein abgestiegen ist. Aber die Tötung auf Verlangen könnte legal sein im Rahmen einer Regelung, die eine Begutachtung durch Ärzte beinhaltet.
Aus Belgien und Holland wissen wir, dass die Zahl der assistierten Suizide seit der Liberalisierung der Sterbehilfe dort signifikant gestiegen ist. Politiker hierzulande fürchten deswegen einen Dammbruch.
Was heißt schon: signifikant gestiegen? Selbst wenn die assistierten Suizide um 300 Prozent gestiegen wären, wären es immer noch sehr wenige. Wovor immer gewarnt wird, ist, dass die Menschen in großer Zahl dazu gedrängt werden, aus dem Leben zu scheiden, damit sie Angehörigen oder Pflegeheimen nicht zur Last fallen. Ich halte das für eine interessengeleitete Schwarzmalerei. Was wir brauchen, ist eine positive Kultur des Sterbens, also eine Einbeziehung des Sterbens in das Leben, umfassende Fürsorge und Beratung.
61, ist seit 2013 Vorsitzender Richter des 2. Strafsenats beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe. 1998 wurde der meinungsfreudige Jurist zum Honorarprofessor für Strafrecht an der Universität Würzburg ernannt. Fischer ist besonders durch den seit 1999 von ihm herausgegebenen Kommentar zum Strafgesetzbuch bekannt.
Palliativmediziner argumentieren, es würde reichen, die medizinische Versorgung am Lebensende zu verbessern. Dann verschwände der Wunsch, vorzeitig aus dem Leben zu scheiden, bei den meisten Patienten ganz von selbst. Irren diese Ärzte?
Auch die Wirklichkeit der Palliativmedizin ist leider nicht so, wie viele sie schildern. Palliativmedizin kann Sterbehilfe ergänzen, aber nicht ersetzen.
Warum?
Es gibt Bereiche des Leidens, die sich palliativ nicht ausreichend regeln lassen. Außerdem kann man Menschen meiner Auffassung nach nicht dazu zwingen, sich bis zur äußersten Grenze der Leidensfähigkeit einem staatlichen Paternalismus zu unterwerfen. Ein Mensch, der bei vollem Verstand ist und eine tödliche Krankheitsdiagnose erhält, muss das Recht haben, sich in einer menschenwürdigen Weise das Leben zu nehmen oder nehmen zu lassen. Man darf diese Menschen nicht weiterhin darauf verweisen, sich vor Züge zu werfen oder von Gebäuden zu springen.
Die Selbstbestimmung am Ende des Lebens ist durch zahlreiche Gesetzgebungen – Stichwörter Patientenverfügung und Therapiebegrenzung – gestärkt worden. Woher rührt der jetzt drohende Systembruch?
Die Fragen der Selbstbestimmung am Lebensende sind hoch ideologisch besetzt. Wie bei der Abtreibung gibt es starke Kräfte, die bereit sind, ihre christlich beeinflusste Weltanschauung bis aufs Äußerste zu verteidigen. Sie warten nur darauf, den politischen Rollback initiieren zu können. Durch die Diskussion über den umstrittenen Sterbehilfeverein des ehemaligen Hamburger Justizsenators Roger Kusch ist eine solche Hysterie entstanden, dass jetzt praktisch alle Politiker davon ausgehen, dass etwas geschehen muss. Es gibt aber keine Rechtfertigung dafür, im Schweinsgalopp irgendein Gesetz rauszupeitschen, das nicht nur verbietet, was ohnehin schon verboten ist, sondern weit darüber hinausgeht.
Eine liberal argumentierende Gruppe im Parlament um den SPD-Gesundheitsexperten Lauterbach und den CDU-Politiker Hintze fordert, die Beihilfe zum Suizid unter Strafe zu stellen, will aber Ärzte ausdrücklich davon ausnehmen. Das finden Sie auch unvernünftig?
Es ist mitnichten ein liberaler Vorschlag, er ist nur ein bisschen weniger illiberal als die anderen im Bundestag bisher diskutierten. Im Rechtsstaat ist erlaubt, was nicht verboten ist – nicht umgekehrt. Wir brauchen kein Gesetz, in dem steht, was uns erlaubt ist. Die ärztliche Suizidbeihilfe ist schon jetzt erlaubt.
Berufsrechtlich ist sie vielerorts verboten.
Ja, aber deswegen muss man kein Gesetz machen, das es allen anderen verbietet. Strafrechtlich riskieren Ärzte auch heute nichts, wenn sie ihren Patienten bei der Selbsttötung helfen.
Welche Auswirkungen hätte es auf die Arbeit von Ärzten in Kliniken oder Hospizen, wenn die Beihilfe zum Suizid künftig per Strafgesetzbuch verboten wird?
Sterbehilfe würde noch stärker als bisher in eine Tabuzone gedrängt. Die Angst vor eigener Bestrafung würde steigen. Aber dass deswegen tatsächlich die Anzahl der Sterbehilfefälle zurückgehen würde, wage ich zu bezweifeln. Sie würden nur nicht öffentlich.
Sie haben zusammen mit 140 anderen prominenten deutschen Strafrechtlern eine Resolution gegen die geplante Strafverschärfung verabschiedet. Glauben Sie, dass die Politik sich davon beeindrucken lässt?
Ich glaube, dass die Resolution der Strafrechtslehrer in Deutschland etwas bewirken kann. Die Kenntnisse vieler Bundestagsabgeordneter über die Rechtslage und die tatsächlichen Verhältnisse sind bisher sehr gering. 80 Prozent der Menschen im Land sind laut Umfragen für eine völlige Freigabe der Selbsttötung und der Sterbehilfe. Die Politik aber schaut auf die angeblich dumme Bevölkerung und meint, diese vor sich selbst schützen zu müssen. Das ist unhaltbar.
Angenommen, das Gesetz kommt dennoch. Kippen Sie es dann – notfalls juristisch?
Ich halte nichts davon, im Vorfeld von Gesetzesvorhaben hypothetisch über Gerichtsentscheidungen zu räsonnieren. Es kommt jetzt darauf an, eine illiberale und verfassungsrechtlich zweifelhafte Rechtsverschärfung zu verhindern.
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