Sterbehilfe-Debatte im Bundestag: „Weg der Mitte“ vorgeschlagen

Politiker aller Fraktionen legen einen Gesetzentwurf zur Sterbehilfe vor. Die geschäftsmäßige Förderung des Suizids soll demnach bestraft werden.

Bundesgesundheitsminister Gröhe

Auch Bundesgesundheitsminister Gröhe trägt den Antrag mit. Foto: dpa

BERLIN afp | Eine Gruppe von Abgeordneten aller Fraktionen tritt für eine Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung von Sterbehilfe ein. Mit dem am Dienstag in Berlin vorgelegten Gesetzentwurf werde ein „Weg der Mitte“ zwischen der völligen Strafbarkeit und der kompletten Freigabe der Suizidbeihilfe beschritten, sagte die Kirchenbeauftragte der SPD-Fraktion, Kerstin Griese, in Berlin. Der Entwurf soll mit konkurrierenden Vorlagen Anfang Juli erstmals im Bundestag beraten werden.

Mit der Neuregelung soll die Beihilfe zur Selbsttötung grundsätzlich weiter erlaubt bleiben, aber dann geahndet werden können, wenn sie – etwa von einem Verein – geschäftsmäßig betrieben wird. In Deutschland nähmen Fälle zu, in denen Vereine oder einschlägig bekannte Einzelpersonen die Beihilfe zum Suizid regelmäßig anbieten, heißt es in dem Antrag, der auch von Michael Brand (CDU), Michael Frieser (CSU), Eva Högl (SPD), Harald Terpe (Grüne) und Halina Wawzyniak (Linke) mitgetragen wird. „Dadurch droht eine gesellschaftliche Normalisierung, ein Gewöhnungseffekt an solche geschäftsmäßigen Formen des assistierten Suizids einzutreten.“

Nach Angaben der Grünen-Politikerin Elisabeth Scharfenberg kommt es in Deutschland jährlich nur zu 200 bis 500 Fällen von assistiertem Suizid. In Belgien etwa, wo inzwischen sogar die aktive Sterbehilfe erlaubt ist, sei die Zahl stark gestiegen, argumentieren die Initiatoren des Entwurfs zugunsten gesetzlicher Einschränkungen.

In dem Gesetzentwurf der Gruppe heißt es, wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit verschaffe, werde mit einer Freiheitsstrafe von drei Jahren bestraft.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz begrüßte den Gruppenantrag. Das Strafrecht allein ersetze aber nicht die dringend notwendige Debatte über die Versorgung der Schwerstkranken und Sterbenden, erklärte Vorstand Eugen Brysch.

Im Widerspruch zum ärztlichen Standesrecht

Der vorgelegte Entwurf, der nach Angaben Brands auch von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und Unionsfraktionschef Volker Kauder (beide CDU) mitgetragen wird, ist einer von voraussichtlich vier Gruppenanträgen, über die Anfang Juli beraten werden soll.

Ein strenges Verbot der Sterbehilfe sieht ein Entwurf der beiden CDU-Politiker Patrick Sensburg und Thomas Dörflinger vor. Ein weiterer Vorstoß von Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) und SPD-Fraktionsvize Carola Reimann sieht eine Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch vor, mit der die Sterbehilfe in Deutschland Ärzten unter bestimmten Voraussetzungen ausdrücklich ermöglicht werden soll.

Die Suizidbeihilfe ist zwar in Deutschland für niemanden strafbar, in Teilen der Bundesrepublik steht sie aber im Widerspruch zum ärztlichen Standesrecht. „Wir möchten keine Lex Ärzte“, kritisierte Frieser die Vorlage von Hintze und Reimann.

Eine weitere Vorlage von Renate Künast (Grüne) und Petra Sitte (Linke) sieht eine weitgehende Straffreiheit der Sterbehilfe vor – sofern sie an einer erwachsenen, freiverantwortlich handelnden Person nach eingehender Beratung geleistet wird, wie die Tageszeitung „Welt“ (Mittwochsausgabe) berichtete. Demnach soll die Suizidbeihilfe künftig eine ärztliche Aufgabe sein können und den Ärzten nicht untersagt werden dürfen.

Eine Entscheidung über die künftige gesetzliche Regelung will das Parlament im November fällen. Das Thema wird seit längerem quer durch alle Fraktionen kontrovers diskutiert.

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