Ausweisung von Terror-Sympathisant*innen: Besser in Deutschland vor Gericht
Gegen Terror-Verherrlichung sollte streng vorgegangen werden – aber vor deutschen Gerichten. Die Ausweisung bei Verdachtsfällen hilft nicht weiter.
E s ist richtig, dass die Bundesregierung scharf gegen Personen vorgeht, die islamistischen und antisemitischen Terror im Netz feiern. Der Angriff von Mannheim und die darauffolgenden Hasskommentare zeigen das klar. Entsprechend scheint es zunächst auch eine gute Idee zu sein, ausländischen Terrorsympathisant*innen die Aufenthaltserlaubnis zu entziehen, wie es das Kabinett plant. Doch das täuscht.
Zum einen beendet eine Abschiebung die Gefahr nicht, die von einer Person ausgeht, sondern bewegt sie lediglich an einen anderen Ort. Antisemit*innen bleiben antisemitisch, auch wenn man sie zurück in ihr Herkunftsland zwingt. Im Zweifel werden sie von den örtlichen Islamist*innen mit offenen Armen empfangen, Terrorpropaganda im Internet verbreiten können sie auch von dort. Und sollten sie aus ihren Worten später Taten machen, sind zwar Personen in Deutschland nicht mehr in Gefahr, dafür ist es aber die Bevölkerung in ihrem Herkunftsland.
Allerdings folgt auf Ausweisungen, wie der Entzug der Aufenthaltserlaubnis genannt wird, in vielen Fällen ohnehin keine Abschiebung. Fast alle Personen aus Ländern wie Afghanistan, Syrien, aber auch aus Gaza sind mit einem Abschiebeverbot belegt, sofern sie nicht ohnehin einen höheren Schutzstatus haben. Letzteren könnten Sie mit einer Ausweisung verlieren, das Abschiebeverbot bleibt aber bestehen.
Ausweisung ohne Verhandlung
Bedenklich ist auch, dass für die vorgesehenen Ausweisungen keine strafrechtliche Verurteilung nötig sein soll. Ausländer*innen könnten dann also von den Behörden ihren Aufenthaltstitel entzogen bekommen, ohne dass von einem Gericht darüber entschieden wurde. Das ist umso gefährlicher, als der Gesetzentwurf sich nicht nur auf selbstgeschriebene Posts bezieht, die Grundlage für eine Ausweisung sein sollen. Zumindest offengelassen wird die Möglichkeit, dass dafür schon ein „Like“ reichen könnte.
Es ist offensichtlich, dass das viel Raum für Missverständnisse lässt, für Versehen und leichtfertige Fehler. Und könnten dann Hacker, die Social-Media-Profile kapern, nicht mit ein paar Klicks dafür sorgen, dass unschuldige Ausländer*innen ihre Existenz in Deutschland verlieren? Genaue Prüfung durch Gerichte wäre hier das Mindeste, was man von einem Rechtsstaat erwarten darf.
Noch besser wäre es aber, wenn die Bundesregierung ihre Ausweisungspläne ganz aufgibt. Statt mit Abschiebung als Strafe zu drohen – noch dazu an den Gerichten vorbei –, sollte die Bundesregierung lieber dafür sorgen, dass Täter konsequent juristisch verfolgt werden. In Deutschland und unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft.
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