Ausschuss zum korrupten Staatsanwalt: Auf der Suche nach dem Skandal hinter dem Skandal
Der Untersuchungsausschuss zum Justizskandal um den korrupten Staatsanwalt Yashar G. tagte nun öffentlich. Erster Zeuge: der ermittelnde Staatsanwalt.
Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Er scheint unter keinem guten Stern zu stehen, dieser parlamentarische Untersuchungsausschuss. Zumindest wenn man es aus der Perspektive der CDU betrachtet, die hier das viel beschworene „schärfste Schwert der Opposition“ gezückt hat und damit aber bisher noch nicht so viele Treffer landen konnte.
Es geht um die Affäre, die Niedersachsens Justiz seit Oktober 2024 aufwühlt. Damals wurde der hannoversche Staatsanwalt Yashar G. verhaftet, weil er Informationen an Drogenhändler durchgestochen haben soll. Mittlerweile wurde er wegen Bestechlichkeit, Verrat von Dienstgeheimnissen und Strafvereitelung im Amt zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren und 6 Monaten verurteilt – das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
Die Opposition versucht hinter dem aufsehenerregenden Fall immer noch ein strukturelles und/oder politisches Versagen aufzudecken, für das man die Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) haftbar machen könnte. Tatsächlich gab es in dem Verfahren eine ganze Reihe von Umständen, die merkwürdig erschienen.
Allen voran die Tatsache, dass man G. als Staatsanwalt weiterwirken ließ – auch nachdem schon seine Wohnung und sein Arbeitsplatz durchsucht worden waren. Dazu kam, dass das Ermittlungsverfahren gegen ihn zwischenzeitlich eingestellt und dann wieder aufgenommen wurde. Und dass es zunächst innerhalb der Staatsanwaltschaft Hannover geführt wurde – statt es gleich an eine andere Staatsanwaltschaft abzugeben.
Schwerer Start für den Untersuchungsausschuss
So weit, so bekannt. Der parlamentarische Untersuchungsausschuss zum Justizskandal begann seine Aufklärungsarbeit damit, dass er ganze vier Mal hinter verschlossenen Türen tagte. Das ist ungewöhnlich. Normalerweise trifft man sich anfangs zwar einmal nicht öffentlich, um sich auf Verfahrensfragen und Abläufe zu einigen. In diesem Fall reichte das aber nicht.
Die CDU klagt, ihr seien Akten nicht vollständig zugegangen und zum Teil seien diese unsinnig geschwärzt. Auch auf die genaue Abfolge der Zeugen konnte man sich dem Vernehmen nach nur schwer einigen.
Als erster Zeuge durfte nun der Staatsanwalt aussagen, der das Verfahren gegen den Kollegen aus Hannover letztlich führen musste: Oberstaatsanwalt Nils Leimbrock von der Staatsanwaltschaft Osnabrück. Der gibt ein paar interessante Einblicke in das Verfahren, aber wenig Hinweise auf eine politische Dimension.
Vor allem macht Leimbrock deutlich, wie schwierig es in diesem Fall ist, dem Wissenshunger von Opposition und Öffentlichkeit nachzugeben. Denn in diesem Gesamtkomplex sind eben auch noch viele Verfahren offen – vor allem gegen die Köpfe der Drogenbande. Aber wohl auch in der Frage, ob es weitere Lecks, zum Beispiel im Landeskriminalamt (LKA) gegeben haben könnte, durch die Informationen abgeflossen sind.
Immer wieder muss Leimbrock deshalb sagen: „Dazu kann ich mich nur im nicht öffentlichen Teil äußern.“ Und auch an anderen Stellen muss Leimbrock passen: Bei der immer wieder gestellten Frage, ob dieses oder jenes Vorgehen denn „so üblich“ ist. Das, sagt er mehrfach, könne er nicht sagen – weil das ganze Verfahren ja extrem unüblich gewesen sei.
Ein einzelner Beamter für die gesamte Chatauswertung
Nur an einer Stelle sagt er, das sei „traurigerweise normal“. Als die Abgeordneten ungläubig nachfragen, ob es wirklich üblich sei, dass die gewaltigen Datenmengen aus den Chatverläufen der Gangster von einem einzelnen Beamten ausgewertet werden müssten.
Offenbar sind auch viele Abgeordnete nicht gefeit gegen das, was manche Ermittler spöttisch das „CSI-Syndrom“ nennen. Nämlich die durch amerikanische Fernsehserien geprägte Vorstellung, da säßen riesige Teams von forensischen Experten in stylischen Großraumbüros voller Hightech – und auf einem Whiteboard laufen die Informationen praktisch von selbst zusammen und auf die richtigen Verdächtigen zu.
In diesem Fall, das betont Leimbrock immer wieder, hing an einem einzigen Ermittler eine ganze Menge. Er war derjenige, der sich – nachdem das Verfahren schon einmal eingestellt werden musste – noch einmal über die Chatdaten beugte und die entscheidenden Hinweise aufstöberte. Auch in diesem Fall spielten nämlich Daten aus Kryptohandys, aus den verschlüsselten Chatdiensten SkyECC und Encrochat eine entscheidende Rolle.
Deren Auswertung, sagt Leimbrock, gleiche aber eher einem Puzzle. Sie kommen in der Regel aus Frankreich, in riesigen, fragmentierten Datenpaketen und müssen erst aufbereitet werden. „Das ist nicht so, dass sie daraus ganz klar die Chatverläufe ablesen können – oft bekommt man auch nur die Daten einer Seite und die Antworten fehlen. Da muss man eine Menge deuten und interpretieren.“
Oberstaatsanwalt Nils Leimbrock von der Staatsanwaltschaft Osnabrück über den Beamten, der die Chatverläufe der Gangster ausgewertet hat
Der junge Beamte habe das getan, sich regelrecht darin verbissen, sei überhaupt ein äußerst akribischer Ermittler. „Wenn ich jemals in meinem Leben was falsch mache, hoffe ich, dass der das nicht ermittelt.“ Was Leimbrock aber ausdrücklich nicht sagen will: Das vorher schlampig ermittelt oder übereilt eingestellt worden ist.
Auch von politischem Druck oder einer direkten Einflussnahme des Justizministeriums will Leimbrock nichts wissen. Natürlich habe er gespürt, dass auf dem Verfahren schon aufgrund der öffentlichen Aufmerksamkeit ein hoher Druck laste. Schon aus eigenem Interesse habe er deshalb engmaschig auf dem üblichen Dienstweg immer wieder Bericht erstattet – insgesamt 72 Mal von der Übernahme des Verfahrens bis zum Abschluss. Gelegentlich habe es Nachfragen gegeben, aber nie direkte Eingriffe.
Da wird der Untersuchungsausschuss wohl an anderer Stelle weiterbohren müssen.
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