piwik no script img

Untersuchungsausschuss zum JustizskandalWer ließ den Maulwurf weiterwühlen?

Der Korruptionsprozess gegen einen Staatsanwalt in Hannover lässt viele Fragen offen. Niedersachsens CDU will deshalb einen Untersuchungsausschuss.

Rekordfund im Hamburger Hafen, doch die Hintermänner konnten sich absetzen – wegen Korruption in der Justiz? Foto: Bodo Marks/dpa

Als „einen der größten Justizskandale in der Geschichte des Landes Niedersachsens“ bezeichnete Oppositionsführer Sebastian Lechner (CDU) die Affäre. Und verantwortlich ist dafür in seinen Augen die Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD). Deshalb will die CDU jetzt einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss einsetzen. Titel: „Justizskandal Wahlmann“.

Ob es bei diesem Titel bleibt, muss sich erst noch herausstellen. Fest steht: Die Affäre um den mutmaßlich korrupten Staatsanwalt, der über Jahre hinweg interne Informationen verkauft haben soll, kann noch einiges an Aufklärung vertragen.

Dieser Justizskandal beschäftigt Niedersachsen nun schon seit Ende Oktober 2024 – damals wurde bekannt, dass der damals 39-jährige Staatsanwalt Yashar G. in U-Haft genommen wurde. Er soll dafür verantwortlich sein, dass zwei große Ermittlungsverfahren nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnten und sich die Köpfe der beschuldigten Drogenbande vor ihrer Verhaftung ins Ausland absetzen konnten.

Dabei ging es unter anderem um jenes Kokain-Kartell, das sich beim Schmuggel von spektakulären 16 Tonnen Kokain über den Hamburger Hafen erwischen ließ. Das war im Februar 2021 der bis dahin größte Fund, der Zoll und Drogenfahndern je gelungen war.

Ein spätes und eher dürftiges Geständnis

Seit April 2025 wird dem Mann vor dem Landgericht Hannover der Prozess gemacht. Zunächst leugnete er hartnäckig und versuchte, den Verdacht auf das LKA zu lenken. Er erzählte wortreich von seinem schwierigen sozialen Aufstieg als Flüchtlingskind aus dem Iran zum Top-Juristen und unnachgiebigen Ankläger in Drogensachen. Niemals, so behauptete er damals, hätte er all dies für so wenig Geld aufs Spiel gesetzt.

Die Beweise gegen ihn präsentierten sich als mühsam zusammengesetztes, kleinteiliges Puzzle: Da waren die Funde von Einsatzplänen und Ermittlungsakten auf seinem privaten Handy und anderen Datenträgern, die entschlüsselten Chats aus den Kryptohandys der Kriminellen, Zeugen aus dem Milieu.

Und zu der Beweislage kamen wohl auch die bedrückenden Haftbedingungen. Der Staatsanwalt klagte über einen gewaltsamen Übergriff, musste aber auch in Einzelhaft, weil er wohl noch aus dem Gefängnis heraus versucht hatte, Zeugen zu beeinflussen.

Im Januar dieses Jahres knickte er dann ein und legte ein Teilgeständnis ab. Im Rahmen eines Deals mit der Staatsanwaltschaft gestand er 9 der angeklagten 14 Taten. Dafür sollte seine Strafe nicht höher als acht Jahre und neun Monate ausfallen.

Der Prozess lässt viele Fragen offen

Auch der mitangeklagte Boxtrainer, Deckname „Coach“, der als Mittelsmann fungiert haben soll, gestand. Weil Yashar G. allerdings nur das einräumte, was kaum noch zu leugnen war, blieben zahlreiche Fragen offen. Wie war der Kontakt zum Kartell ursprünglich zustande gekommen? Wann hatte er angefangen, Informationen zu verkaufen? Gab es weitere Abnehmer, wie einzelne Zeugenaussagen andeuteten?

Was war sein Motiv? Der dringende Wunsch nicht nur im Justizapparat, sondern auch bei seinen alten Kumpanen von der Straße den großen Macher zu markieren? Brauchte er das Geld, um sein Doppelleben mit diversen Geliebten vor der Ehefrau geheimzuhalten? Hatte er sich in irgendeiner Art und Weise angreifbar und erpressbar gemacht? Oder ist er gar gezielt in die Staatsanwaltschaft platziert worden?

Alle diese Fragen wird der Prozess wohl nicht mehr klären. Nach den bisherigen Planungen des Landgerichts sollen hier am 18. März die Plädoyers gehalten und am 20. März soll ein Urteil verkündet werden.

Der parlamentarische Untersuchungsausschuss, den die CDU nun anstrebt, wird klären müssen, welche politischen Konsequenzen man aus dieser Affäre ziehen muss. Denn auch in der Handhabung dieses Skandals scheint so ziemlich alles schiefgelaufen zu sein, was schieflaufen kann.

Betreibt die Justizministerin bloß Schadensbegrenzung?

So wurden frühe Hinweise auf den Maulwurf in der Staatsanwaltschaft ignoriert, ein erstes Ermittlungsverfahren gegen den Mann eingestellt, die Ermittlungen intern geführt, statt sie an eine andere Staatsanwaltschaft abzugeben.

Besonders schwer wiegt, dass man den Staatsanwalt – trotz der Ermittlungen gegen ihn, die sogar zu einer Hausdurchsuchung führten – nicht einmal aus den großen Drogenprozessen abzog und in eine andere Abteilung versetzte. Das geschah erst, nachdem er selbst bei seinen Vorgesetzten angezeigt hatte, dass sein Schwager wegen Drogenhandels zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt wurde.

Das sei ein Fehler gewesen, räumte Justizministerin Wahlmann vor dem Rechtsausschuss ein. Man hätte den Mann früher aus dieser Abteilung nehmen und ihm auch vorläufig untersagen müssen, seine Dienstgeschäfte auszuüben. Die disziplinarische Aufarbeitung sei in dieser Sache noch nicht abgeschlossen.

Sie habe außerdem verfügt, das künftig solche Ermittlungsverfahren immer an eine andere Staatsanwaltschaft abzugeben seien. Der CDU-Opposition ist das zu wenig und zu spät. Sie wirft der Ministerin nicht nur Führungsversagen vor, sondern auch, das Parlament in dieser Sache nur zögerlich, unvollständig und möglicherweise sogar unzutreffend unterrichtet zu haben.

Vorsicht, Bumerang-Gefahr: Die ersten Hinweise auf den Maulwurf hatte das Ministerium noch unter der Führung der damaligen CDU-Justizministerin Barbara Havliza erhalten

Es ginge jetzt um nicht weniger, als das Vertrauen in den Rechtsstaat zu reparieren, hieß es auf der CDU-Pressekonferenz. Den entsprechenden Antrag auf die Einrichtung des 26. parlamentarischen Untersuchungsausschusses will man im April stellen – für eine rechtssichere Ausformulierung war die Zeit bis zur Landtagssitzung im März zu knapp.

Immerhin muss man bei der Formulierung des Untersuchungsausschusses aufpassen, dass es kein Bumerang wird: Die ersten Hinweise auf den Maulwurf hatte das Ministerium nämlich noch unter der Führung der damaligen CDU-Justizministerin Barbara Havliza erhalten.

In ihre Amtszeit fällt auch die Einstellung des Staatsanwaltes, der sich aus Berlin zurückversetzen ließ. Ursprünglich war er aufgrund einer Vorstrafe wegen Körperverletzung nicht in den niedersächsischen Justizdienst übernommen worden. Könnte sein, dass der Ausschuss am Ende unter dem Titel „Justizskandal Havliza/Wahlmann“ firmieren muss.

Gemeinsam für freie Presse

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

0 Kommentare