Auslieferung von Kim Dotcom: Jüngstes Gericht in Auckland
Dem schillernden Megaupload-Gründer drohen bis zu 20 Jahre Haft, wenn Neuseeland ihn den USA überstellt. Der Mann fühlt sich dennoch unschuldig.
Ob sie schuldig ist, muss das Gericht nicht entscheiden. Die vier hatte jahrelang gegen das Auslieferungsverfahren gekämpft.
Kim Dotcom ist der flamboyante Gründer der geschlossenen Internetplattform Megaupload, auf der Computerbesitzer Daten ablegen und tauschen konnten. Die USA werfen ihm vor, er habe damit die Piraterie von Filmen und anderen Daten ermöglicht.
Welche Rolle spielt Washington?
Seit sein Anwesen 2012 auf Gesuch des FBI und mit Einwilligung von Premier John Key von bewaffneten Einheiten der neuseeländischen Polizei gestürmt und er kurzzeitig verhaftet worden war, wehrt er sich gegen eine Auslieferung in die USA.
Ein Gericht kritisierte später, die neuseeländischen Geheimdienste hätten den als Kim Schmitz in Kiel geborenen Deutschen ausspioniert – offenbar im Auftrag Washingtons. Er hat immer bestritten, den illegalen Tausch von Daten gefördert zu haben, und wirft der US-Filmindustrie vor, eine „Hetzjagd“ auf ihn zu veranstalten.
Unter den Angeklagten befindet sich auch Dotcoms ehemaliger Marketing-Verantwortlicher, Finn Batato. Offenbar hat sich das Verhältnis zwischen Dotcom und seinen früheren Mitarbeitern verschlechtert. Batato äußerte sich im Vorfeld des Verfahrens besorgt. Er habe weder die Mittel für einen Anwalt noch das Wissen, sich selbst verteidigen zu können, meinte er gegenüber der Zeitung New Zealand Herald. Im Zuge der Stilllegung von Megaupload waren weltweit die Vermögen der Beteiligten eingefroren oder beschlagnahmt worden. Batato lebt heute mit seiner jungen Familie in einfachen Verhältnissen in Auckland. Er sei im Januar 2012 nur zufällig in Neuseeland gewesen.
Kim Dotcom streitet ab, mit seiner Plattform die Piraterie von geschütztem Material gefördert oder sich aktiv daran bereichert zu haben. „Totaler Käse, wir sind nur ein Testfall“, so Dotcom 2013. Seine Plattform sei, wie jede andere auch, „natürlich auch für den illegalen Verkehr von Daten genutzt worden“. Habe er davon erfahren, sei das Material „sofort entfernt worden“, wie es das Gesetz vorschreibe. Auf keinen Fall sei Megaupload selbst an illegalem Transfer beteiligt gewesen.
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