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Auslieferung des Wikileaks-GründersAssange darf Berufung einlegen

Im Rechtsstreit um seine Auslieferung an die USA darf Julian Assange Berufung einlegen. Damit geht das Tauziehen vor dem höchsten britischen Gericht weiter.

Wikileaks-Gründer Julian Assange nach einem Gerichtstermin in London im Januar 2020 Foto: Simon Dawson/reuters

London dpa/ap | Der Wikileaks-Gründer Julian Assange darf im Rechtsstreit um seine Auslieferung an die USA Berufung einlegen. Das teilte der High Court in London am Montag mit und folgte damit der Argumentation von Assanges Anwälten. Damit dürfte das juristische Tauziehen mit den USA vor dem höchsten britischen Gericht weitergehen.

Die US-Justiz will Assange wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Dem gebürtigen Australier drohen dort bei einer Verurteilung bis zu 175 Jahre Haft. Vorgeworfen wird ihm, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen und veröffentlicht zu haben und damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht zu haben.

Seine Unterstützer sehen in ihm dagegen einen investigativen Journalisten, der Kriegsverbrechen ans Licht gebracht hat. Der 50-Jährige sitzt seit mehr als zwei Jahren im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in Haft.

Ein britisches Gericht hatte die Auslieferung Assanges an die USA mit Blick auf seine psychische Gesundheit zunächst untersagt. Die USA hatten entsprechende medizinische Gutachten jedoch angezweifelt, Berufung eingelegt und damit auch Erfolg gehabt. Ein Berufungsgericht hatte das Auslieferungsverbot im vergangenen Dezember aufgehoben. Diese Entscheidung will Assange nun vor dem Supreme Court überprüfen lassen.

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3 Kommentare

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  • Nils Melzer (Völkerrechtler und UN Sonderberichterstatter zu Folter) sieht im Fall Assange gleich mehrere Fälle von Rechtsbeugung. Angefangen von konstruierten Vergewaltigungsvorwürfen in Schweden die nie zur Anklage kamen, über die rechtswidrige Inhaftierung Assanges in Belmarsh zunächst wegen eines Kautionsvergehens, dann wegen eines Völkerrechtswidrigen Auslieferungsersuchens der USA bis zur Anklage in den USA, die bislang noch jede Beweise der Spionagevorwürfe geheim hält. Für Melzer ist daher nur eines klar:



    "dass derjenige, der Verbrechen aufdeckt, bestraft werden soll, während gegen die beschuldigten Kriegsverbrecher kein einziges Verfahren läuft."



    www.deutschlandfun...t-mir-die-100.html

    • RS
      Ria Sauter
      @Nina Janovich:

      Und geschlossen stehen Transatlantiker/innen, wie unsere Aussenministerin, zu den Werten der USA.



      Wem da nicht übel wird!

  • Das ganze ist beschämend bzw. entlarvend. Gegenüber China oder Russland brauchen wir uns wohl nicht überlegen fühlen, was Gerechtigkeit angeht.