Ausländische Studierende in den USA: Harvard bekommt vorerst recht
Die Regierung darf die Austauschprogramme der Universität Harvard nicht aufheben, entscheidet ein Gericht. Donnerstag ist eine Anhörung angesetzt.
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Das ging schnell: Am Donnerstag teilte die US-Heimatschutzministerin Kristi Noem der renommierten Harvard-Universität mit, dass nicht nur keine neuen Studierendenvisa für Ausländer:innen zum Harvard-Studium vergeben würden, sondern auch bereits Immatrikulierte sich „eine andere Universität suchen“ müssten. Noem begründete ihr Vorgehen mit den Hochschulrichtlinien für Gleichstellung und Diversität sowie der „Weigerung“ von Harvard, ein sicheres Umfeld für jüdische Studierende zu schaffen.
Am Freitag klagte Harvard dagegen, und schon Stunden später kippte eine US-Bundesrichterin Noems Vorstoß – zumindest vorläufig. Die Regierung dürfe die Austauschprogramme der Eliteuniversität nicht aufheben, hieß es in der einstweiligen Verfügung der Richterin Allison Burroughs. Ansonsten drohe ein „irreparabler Schaden“. Für kommenden Donnerstag setzte sie eine Anhörung an.
Harvard hatte in der Klageschrift betont, es handele sich um einen „Vergeltungsakt“ der Trump-Regierung, weil sich die Uni – anders als zuvor die Columbia University – der vom US-Präsidenten geforderten weitgehenden Kontrolle widersetzt hatte. Dazu gehörte unter anderem, Diversitätsprogramme für Studierende und Angestellte zu beenden, die Einwanderungsbehörde beim Durchleuchten der Studenten zu unterstützen, Studierende und Mitarbeiter auf ihre „Standpunkte“ zu überprüfen und die studentische Selbstverwaltung einzuschränken.
Auch international stößt Trumps Vorgehen auf massive Kritik, so auch in Deutschland. Walter Rosenthal, Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), warf den USA einen „massiven Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit“ vor. Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) sagte, sie hoffe, dass die US-Regierung die Entscheidung rückgängig mache. Die Präsidentin der Wissenschaftsministerkonferenz, Bettina Martin (SPD) kritisierte einen „Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit“.
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