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Auschwitz-Prozess in LüneburgDie Schuld des SS-Buchhalters

In Lüneburg steht ein Ex-SS-Mann vor Gericht. Er bekennt sich zu seiner „moralischen Mitschuld“. Die Erklärung wirkt verstörend unbeteiligt.

Bittet um Vergebung: der 93-jährige Angeklagte Oskar Gröning. Bild: dpa

LÜNEBURG taz | Der Angeklagte kommt mit dem Rollator. Oskar Gröning ist 93 Jahre alt und hat schlohweißes, fast noch volles Haar. Er sitzt ganz rechts in der zum Gerichtssaal umfunktionierten Ritterakademie in Lüneburg, und er hat es nicht weit gehabt. Gröning kommt nicht aus der Untersuchungshaft, sondern von seinem Eigenheim zu dem Verfahren. Es besteht keine Fluchtgefahr. Er setzt sich zwischen seine beiden Verteidiger.

Eva Pusztai-Fahidi steht im 90. Lebenjahr. Die kleine, zierliche Frau sitzt dem Angeklagten fast genau gegenüber, vielleicht 15 oder 20 Meter entfernt, in der zweiten Reihe hinter den elf Anwälten der Nebenklage versteckt. Neben ihr sitzen vier weitere Zeugen dessen, was heute hier verhandelt wird. Auch ihre 23-jährige Enkelin Luca Hartai hat an ihrer Seite Platz genommen. Sie sei sehr stolz auf ihre Großmutter, sagt sie. Eva Pusztai-Fahidi ist aus Budapest angereist. Sie will wissen, was Oskar Gröning zu sagen hat, der Greis, der in einem früheren Leben einmal als SS-Unterscharführer in Auschwitz die Buchhaltung all der Gelder unterhielt, die die Nazis ihren Opfern abnahmen, bevor sie sie ins Gas schickten.

Möglich, dass sich Eva Pusztai-Fahidi und Oskar Gröning schon einmal begegnet sind, damals in Auschwitz. Neben seiner Tätigkeit als Buchhalter hatte Gröning auch Dienst an der Rampe, dort wo die Juden sortiert worden sind in diejenigen, die sofort ins Gas geschickt wurden, und die, die die SS-Ärzte nach einem flüchtigen Blick als stark genug einschätzten, dass sie als Sklavenarbeiter schuften konnten. Gröning hatte dort auf das Gepäck aufzupassen, damit niemand etwas vom Eigentum der zu Ermordeten entwende. Auch das Gepäck der Familie Fahidi.

Staatsanwalt Jens Lehmann verliest die Anklage. Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen wirft er Gröning vor, begangen zwischen dem 29. April und dem 11. Juli 1944. Die Zahl bezieht sich auf die sogenannte Ungarn-Aktion, als etwa 425.000 Menschen innerhalb weniger Wochen nach Auschwitz deportiert wurden. Die Reichsbahn benötigte dafür 137 Zugtransporte.

Er möchte aussagen

Oskar Gröning habe das fortlaufende Tötungsgeschehen unterstützt, sagt Lehmann, indem er in der Häftlingsgeldverwaltung das Papiergeld sortierte, das die SS im Gepäck der Todgeweihten gefunden hatte. Er habe die Devisen in einem Tresor verschlossen und sei von Zeit zu Zeit in das SS-Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt nach Berlin gefahren, um es dort abzuliefern. Er habe Dienst an der Rampe geleistet und auch gewusst, dass die Juden in Auschwitz getötet werden würden. Der Staatsanwalt verliest die Namen einiger der Ermordeten, darunter die von Eva Pusztai-Fahidis Vater, der Mutter und ihrer Schwester.

Gröning hat aufmerksam zugehört. Als Richter Franz Kompisch ihn fragt, ob er zu der Anklage Stellung nehmen wolle, bejaht er dies: „Ich möchte aussagen“, sagt er mit fester Stimme. Ein NS-Angeklagter, der sich äußern will – das geschieht höchst selten, eigentlich so gut wie niemals. Es wird ganz still im bis auf den letzten Platz gefüllten Saal.

Eva Pusztai-Fahidi mit ihrer Enkelin Luca Hartai in der Mittagspause am Dienstag. Bild: ap

Gröning berichtet von seiner Banklehre in Nienburg, von der Waffen-SS, zu der er sich im Oktober 1940 freiwillig gemeldet habe, einem Lehrgang in Ellwangen. Manchmal bleibt er in seinen Sätzen hängen und verharrt sekundenlang, bevor er einen neuen Anlauf nimmt. Sein Anwalt Hans Holtermann verweist ihn dann vorsichtig auf die schriftliche Erklärung, die vor ihm auf dem Tisch liegt.

Eva Pusztai-Fahidi hört zu. Sie hat das gehabt, was man eigentlich nicht Glück nennen kann: Sie wurde von der Rampe in das Sklavenheer geschickt. Auch das Gros der Zwangsarbeiter ist umgekommen, hat der Staatsanwalt eben noch referiert. Eva Pusztai-Fahidi hat die Torturen überlebt. Am Tag vor dem Prozess sagt sie: „Ich habe 49 Menschen in meiner Großfamilie, die vorbeimarschiert sind, als Gröning dort an der Rampe stand. Was soll er mir sagen? Ich bin sehr gespannt, was er mir zu sagen hat.“

Gröning spricht weiter, berichtet davon, wie er zusammen mit anderen SS-Männern nach Berlin geschickt worden sei, wie ihnen ein SS-Sturmbannführer erklärt habe, sie erhielten eine neue Aufgabe, „die Opfer verlangt“. Das Ziel sei der Endsieg. 1942 kam er nach Auschwitz, als Leiter der Devisenabteilung. Die Vorgesetzten hätten das so entschieden, schließlich sei er gelernter Bankkaufmann.

Es ist eine verstörende Erklärung. Gröning erzählt vom Zyklon-B-Mord an Juden, dem er mehr zufällig beigewohnt habe, er vergisst die Schreie der Opfer nicht, die aus den fest verschlossenen Türen der Gaskammer drangen. Gröning berichtet von einem Baby, das ein anderer SS-Mann unter dem zurückgelassenen Gepäck auf der Rampe von Auschwitz gefunden habe. „Ein SS-Rottenführer nahm das Baby und schlug es gegen einen Lastwagen, bis sein Schreien aufhörte. Dann warf er es in den Müll.“ Am nächsten Tag habe er, Gröning, seinen ersten Versetzungswunsch geäußert.

Doch all die Worte, die Gröning spricht, kommen seltsam unbeteiligt aus seinem Mund, fast so, als sei dies ein einstudiertes Referat für einen Seniorenkreis der Volkshochschule. Mit der Bedrohung der Häftlinge habe er nichts zu tun gehabt, versichert Gröning. Einmal, als er einen Schluck Wasser aus der Plastikflasche nehmen muss, sagt er, in Anspielung auf den Alkoholkonsum der Wachmannschaften im Vernichtungslager: „Jetzt mach ich’s wie in Auschwitz und trinke Wodka.“

Gröning zählt seine Krankheitstage in Kattowitz auf, seine vier Versetzungsgesuche und dass er sich einem Sondereinsatz, bei dem Juden direkt getötet werden sollten, durch einen Spaziergang entzogen habe. Dann sagt er: „An besondere Vorkommnisse in Auschwitz kann ich mich nicht erinnern.“

Gröning in jungen Jahren und SS-Uniform, undatiert. Bild: ap

Er, Gröning, so scheint er im Gerichtssaal zu Lüneburg versichern zu wollen, sei zwar bei der SS in Auschwitz gewesen, aber er habe sich dort eigentlich nichts zuschulden kommen lassen. Und nach dem Krieg? Da habe er „zwei- oder dreimal gegen meine Kameraden aussagen müssen“, den Holocaust nie geleugnet, sondern im Gegenteil freimütig über sein Leben berichtet.

Lüneburg 1945

Die Frage ist: Beging auch derjenige Beihilfe zum Mord, der in Auschwitz zwar niemanden persönlich umgebracht hat, aber mit seiner Arbeit doch dazu beitrug, dass etwa eine Million Menschen dort getötet wurden? Jahrzehntelang hat die bundesdeutsche Justiz dies verneint und ein individuelles Mordmerkmal für eine Verurteilung verlangt. Ein übergroßer Teil der mehr als 6.000 SS-Männer und -Frauen, die in Auschwitz Dienst taten, durfte deshalb im eigenen Bette sterben. Auch Gröning ist lange davongekommen. Einen „Gedenktag der Versäumnisse“ nennt Christopher Heubner von Internationalen Auschwitz-Komitee deshalb den Prozess, und Nebenklage-Vertreter Cornelius Nestler erklärt: „Gröning sagt, er habe sich nicht selbst schuldig gemacht. Aber es ist juristisch nicht wichtig, ob er selbst Blut an den Händen gehabt hat.“

Am Ende erklärt Gröning, er sei „moralisch mitschuldig“, dazu „bekenne ich mich auch hier.“ Er bitte um Vergebung. Zum Gericht sagt er als Letztes: „Über die Frage der strafrechtlichen Schuld müssen Sie entscheiden.“

Vorher, bei seiner Ankunft in Lüneburg, hatte das noch etwas anders geklungen. Bedrängt von Fragen der wartenden Journalisten, was er von seinem Prozess denn erwarte, sagte er nur ein Wort: „Freispruch!“

Eva Pusztai-Fahidi, die Auschwitz-Überlebende, sitzt in der zweiten Reihe,hinter den Anklägern. War es das, was sie von Oskar Gröning hören wollte? Erregt antwortet sie: „Er behauptet, er sei unschuldig. Er har nichts gelernt.“

Schon einmal hatte sich in Lüneburg die Weltpresse versammelt, weil mutmaßliche Nazi-Verbrecher vor Gericht standen. Das war im September 1945, nur wenige Monate nach dem Ende des Regimes. Im „Belsen Trial of Josef Kramer and 44 others“ ging es gegen die Verantwortlichen des Konzentrationslagers Bergen-Belsen. Damals saßen 21 Frauen und 24 Männer vor einem britischen Militärgericht, und alle 45 plädierten „nicht schuldig“. Am 17. November 1945 erfolgte das Urteil in diesem allerersten NS-Kriegsverbrecherprozess der Geschichte, darunter 19 Haftstrafen und elf Todesurteile.

Wenn schon das erste Nazi-Verfahren in Lüneburg stattfand - der Prozess gegen Oskar Gröning wird wohl eine der letzten juristischen Auseinandersetzungen in dem unendlichen Tatkomplex nationalsozialistischer Verbrechen sein.

Welche Strafe wäre wohl angemessen für einen Greis, angeklagt der dreihunderttausendfachen Beihilfe zum Mord, begangen vor 71 Jahren? Das, sagt die 89-Jährige Eva Pusztai-Fahidi, sei nicht so wichtig: „Es geht nicht um Rache. Es geht weniger um die Strafe, es geht um das Urteil. Das bleibt für die Ewigkeit.“

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9 Kommentare

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  • Herr Gröning war durch eigene Schuld als ein Zahnrad ins Getriebe gesetzt worden, aber dort lediglich ein angetriebenes das am liebsten aus dem Gehäuse gesprungen wäre.

     

    Der Absprung kam zu spät und deshalb der Prozess, zurecht.

    Im Prinzip sieht er es ja selber ein und hat es sein Leben lang wohl eingesehen.

     

    Eva Pusztai-Fahidi und alle weiteren noch lebenden Opfer der Vernichtungsmaschinerie, die andere als der angeklagte Mittäter konstruiert und errichtet hatten, wünsche ich noch möglichst viele Jahre bei guter Gesundheit.

  • Wenn wir die neuen Nazis nicht in die Verantwortung nehmen, dann sollten die Verantwortlichen Rechtssystem auch die alten Nazis in Täter in Ruhe alles. Dieses Rechtssystem verliert so all seine Glaubwürdigkeit.

    Diese alten Täter waren schon lange bekannt, sie jetzt als Alibi für wir tun doch was zu benutzen haben sie verdient, das zeigt aber auch wie heuchlerisch die Verzögerungen der Verurteilung der jetzigen Täter ist.

  • Dieser Gerichtsprozess bringt den wenigen noch lebenden Opfern Genugtuung, und das ist gut so.

     

    Ansonsten kommt dieses Verfahren über 50 Jahre zu spät. Es ist eher Symbolik nach dem Motto „Seht her, wir tun (jetzt endlich mal) etwas!“. Man bekommt ja eher Mitleid mit diesem Mann, der wohl kaum noch im Vollbesitz seiner körperlichen und geistigen Kräfte ist, und das kann ja wohl nicht Sinn der Sache sein!

     

    Umso wichtiger wäre es jetzt, nicht den gleichen Fehler zu wiederholen, wenn es um die Aufarbeitung des DDR-Unrechtsstaates geht. Bisher wurde kaum ein Stasi-Mitarbeiter belangt, der sich, mit fatalen Folgen für die Betroffenen, in „das Leben der Anderen“ eingemischt hat. Soweit ich weiß, wurden auch kein Richter und kein Staatsanwalt für politisch begründete Urteile, bis hin zur Todesstrafe, zur Rechenschaft gezogen!

  • Ein Urteil über die vom Angeklagten an den Tag gelegte Haltung in diesem Prozess erlaube ich mir wohl erst dann, wenn ich selbst in die Nähe der Erfahrung eines ähnlich hohen Lebensalters komme. Es wäre mir aufgrund der hier erfolgten Einschätzungen über seine Selbstdarstellung im Prozess jedenfalls nicht möglich.

     

    Den überlebenden Opfern des Massenmordes hingegen wünsche ich jede mögliche Genugtuung, die sie durch den Prozess und das Urteil erfahren können. Ich selbst will den Täter jedoch nicht hinter Gittern sehen.

     

    Globcke, Schleyer, Krupp usw. sind für mich Namen, mit denen ich mehr Verantwortung für die Taten im Dritten Reich in Verbindung stehen sehe, als mit diesem Mann.

    • @Tecumseh:

      passt!

    • @Tecumseh:

      Wenn ein Gericht entscheidet, dass ein 93-Jähriger zur Strafe für Fehler, die er als junger Mann begangen hat, nicht im eigenen Bett sterben darf sondern in einer Gefängniszelle sterben muss, dann sagt das etwas aus. Darüber, beispielsweise, dass die Gesellschaft (oder zumindest das Gericht) Urteile als Drohung verstanden wissen will, dass sie auf Abschreckung setzt, auf staatliche Gewalt, nicht auf die Fähigkeit des Menschen, dazuzulernen und sich zu ändern. Aus eigenem Antrieb, nicht aus Angst.

       

      Man kann so ein Signal natürlich wollen weil man es notwendig findet. Man kann sich aber auch daran erinnern, dass dieser Oskar Gröning ausgesagt hat und berichtet, wie er nach Auschwitz kam. Er kam nach Auschwitz, weil er sich nicht weigern wollte, die "Opfer" zu bringen, die seine "neue Aufgabe" nach Ansicht seines Sturmbannführers von ihm verlangt. Vermutlich, weil er sich stärker fühlen wollte als jene "Versager", die sich dazu außerstande gesehen haben.

       

      Nein, ich glaube nicht, dass Klaus Hillenbrand gern alte Menschen leiden sieht. Er ist nur überzeugt, im Sinne der guten Sache (Nie wieder Auschwitz!) wären Opfer nun mal unumgänglich. Ich schätze, so ähnlich hat Oskar Gröning auch gedacht 1942. Er hatte reichlich Zeit seither, seinen Irrglauben als solchen zu erkennen. Der Mann ist Buchhalter gewesen, kann also nicht ganz doof sein. Was veranlasst einen Unbeteiligten, zu unterstellen, dass er unbelehrbar ist? Der Klang seiner stimme? Wie würde er wohl klingen in so einer Lage?

       

      Es noch immer (Neo-)Nazis gibt auf deutschem Boden. Zuletzt wieder mehr, wie mir scheint. Könnte das nicht ein Anlass sein, die Überzeugung zu hinterfragen, dass in jedem einzelnen Fall knallharte Strafen nötig sind? Von Luca Hartai oder Eva Pusztai-Fahidi verlange ich das nicht. Von einem Journalisten aber schon. Zumindest dann, wenn er nicht persönlich involviert ist in die Geschichte.

    • @Tecumseh:

      Ich kann ihren Worten nur zustimmen. Diese Menschen waren damals jung und haben ihrer Erziehung und mit der dem Alter entsprechenden Energie gehandelt. Wer will heute noch darüber urteilen.

      Dem neuen Mob, dem der neue Nazismus heute entspringt und der von vielen "Führern" heute benutzt wird, auch in der Politik und Wirtschaft den lässt amn gewähren. Gerade die Menschen die damals Opfer wurden und waren sollten auf der Hut sein nicht noch mal zum Opfer zu werden um von den neuen Tätern abzulenken. Ich wünsche ihnen den Mut zu vergeben und zu vergessen. Genugtuung ist meist nicht genug, die vergeht zu schnell, der Schmerz bleibt.

    • @Tecumseh:

      Wunderbarer Kommmentar, damit wird ein Alltagsproblem sogenannter Zeitgenossen gütig erfaßt.

  • " .. .Doch all die Worte, die Gröning spricht, kommen seltsam unbeteiligt aus seinem Mund, fast so, als sei dies ein einstudiertes Referat für einen Seniorenkreis der Volkshochschule.. . ."

     

    Was - mit Verlaub - Herr Hillembrand - erwarten Sie eigentlich?

    Sie sind grad zwölf Jahre jünger als ich;

    Will sagen - Sie haben haben - wie auch ich -

    doch nicht erst heute Menschen erlebt -

    die bei allen Versuchen der Verschleierung - Ausblendung - . . .

    Nennen Sie´s wie Sie`s wollen - . . .

    Sehr genau wußten, mit sich trugen,

    Auf welcher Seite sie bei diesen Verbrechen mitgewirkt, mitgetan haben/hatten.

     

    Seine Versetzungsgesuche ob seiner Beobachtungen sprechen eine deutliche Sprache -

    Wie jetzt seine jetzige "Sprache", seine Einlassungen -

    Dazu zählt auch - wie schrecklich für die Opfer - das anfänglich forsche - "Freispruch".

     

    Denn - für jeden juristischen Laien - bedarf es erst eines vergewissernden

    "inneren Schritts", sich auch in der Beihilfe als Täter zu sehen; -

    Sich darin anzunehmen - so das einem Menschen, diesem Menschen möglich ist.

    Das zeigt die Legion der Eisenbahner, Verwaltungsbeamten, Wirtschaftsführer etc.

    Ihrer und meiner Zeitgenossen - ihre abwehrenden Reaktionen;

    Ich jedenfalls hatte nicht nur die Schupos der Polizeibataillone auf der Straße im Lebensumfeld - und der Auschwitz-Film als Jugendlicher war der point of no return.

     

    kurz - Ihre Beobachtung über die Sprache dürfte zutreffen;

    Ihr Erstaunen - "seltsam" - über den doch deutlichen Versuch -

    Sich, seiner selbst Herr zu werden -

    Was anderes hatte und hat diese Generation ja nicht gelernt - wie auch -

    Also das erstaunt mich denn doch.

     

    " „Es geht nicht um Rache. Es geht weniger um die Strafe, es geht um das Urteil.

    Das bleibt für die Ewigkeit.“

    That´s the point.