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Aus heiterem HimmelKirchliche Schule feuert Schülerin

Die evangelische Bugenhagenschule in Blankenese kündigt einer Schülerin ohne Begründung. Die Schulbehörde ist gegen solch ein Gebaren von Privatschulen machtlos.

Hätte sich eine Schule als Marktteilnehmer nicht träumen lassen: Namenspatron Bugenhagen Foto: Torsten Schleese/Wikimedia

Hamburg taz | Kurz vor den Sommerferien bekamen die 15-jährige Charlotte G. und ihre Mutter Tatjana den blauen Brief. Ohne Angaben von Gründen kündigte der Schulleiter der Blankeneser Bugenhagenschule, Hayo Janssen, darin den laufenden Schulvertrag für das schulpflichtige Mädchen zum August. Für die alleinerziehende Mutter und ihre Tochter war das ein Schock. Auch auf Nachfrage habe der Schulleiter ihnen keine Gründe für den Rauswurf erläutert, sagen die beiden.

Tatjana G. vermutet nun eine Retourkutsche des Schulleiters: Charlotte war daran interessiert, zur Stadtteilschule Blankenese zu wechseln, da diese, anders als die Bugenhagenschule, Profile anbietet, die Charlottes Fähigkeiten und Neigungen genau entsprechen. Klar war aber auch: Sollte der angedachte Schulwechsel nicht klappen, wollte Charlotte weiter auf der Bugenhagenschule im Hessepark bleiben, wo sie sich heimisch fühlt.

Alle Bemühungen von Tatjana G. und ihrer Tochter, den kurzfristigen Rausschmiss zu verhindern, liefen ins Leere. Ein von der Mutter erbetenes Gespräch mit dem Träger der Schule, der Evangelischen Stiftung Alsterdorf, kam bis heute nicht zustande. Auch ein von ihr eingelegter Widerspruch gegen die Kündigung blieb bislang unbeantwortet.

Er hätte auch kaum Aussicht auf Erfolg. Denn der Rausschmiss von Charlotte G., einer guten Schülerin mit Oberstufenperspektive, dürfte rechtmäßig sein. Privatverträge zwischen der Schule und deren Schüler­Innen oder deren Erziehungsberechtigten regeln Rechte und Pflichten beider Seiten.

Schulträger verweigert Gespräch

Auch die Kündigungsmodalitäten sind frei vereinbar, solange sie nicht sittenwidrig sind. Und die sehen im Standard-Schulvertrag der Bugenhagenschule für beide Vertragsparteien die Möglichkeit vor, mit sechs Wochen Frist zum Monatsende ohne Angabe von Gründen zu kündigen.

„Wir kennen diese Verträge nicht und haben auch keinen Einfluss auf deren Ausgestaltung“, sagt der Sprecher der Schulbehörde, Peter Albrecht: „Da sind wir außen vor.“ Auch die Privatschulaufsicht der Behörde kenne die entsprechenden Vereinbarungen nicht. „Solche Kündigungen gibt es immer mal wieder. Dass sie ohne Begründung ausgesprochen werden, ist allerdings sehr ungewöhnlich.“

Was Albrecht nicht sagt: Oft schaffen sich Privatschulen Problemschülerinnen per Kündigung vom Hals – das staatliche Schulsystem muss die schulpflichtigen Kinder dann aufnehmen.

Der Leiter der Bugenhagenschule spricht lieber über den Markt als über Pädagogik

Bei staatlichen Schulen löst jeder Schulwechsel gegen den Elternwillen eine Flut pädagogischer Konferenzen aus – stets wird nach milderen Lösungen gesucht, wenn ein Kind etwa in der Klassengemeinschaft nicht zurechtkommt.

An der Bugenhagenschule dagegen wurden offenbar nicht einmal Charlotte G.s LehrerInnen von der Kündigung in Kenntnis gesetzt. Sie fielen aus allen Wolken, als Tatjana G. sie informierte, dass ihre Tochter die Schule verlassen muss. Demnach hat Schulleiter Janssen die Kündigung im Alleingang ausgesprochen.

Ein Vorfall, der im staatlichen Schulsystem undenkbar wäre. „Wir haben als Behörde eine andere Auffassung über die Verantwortung einer Schule gegenüber den Schülerinnen und Schülern“, kanzelt Al­brecht die Bugenhagenschule ab. Denn jeder Zwangs-Eingriff in die Schullaufbahn kann für das betroffene Kind schwerwiegende Konsequenzen haben.

Auf taz-Anfrage mag Schulleiter Janssen sich über die Kündigungsgründe und den konkreten Fall „zum Schutz der beteiligten Personen“ nicht auslassen. Statt über Pädagogik zu sprechen, schwadroniert der Schulleiter über den „Markt“, dem sich die Schule stellen müsse. Hier kämen kurze Kündigungsfristen ja auch auf Seiten vieler Eltern gut an.

Die ganzen Sommerferien ohne Schulplatz

Das betont auch Katja Tobias, Sprecherin der Stiftung Alsterdorf. Die kurzen Kündigungsfristen kämen „vor allem den Eltern entgegen“ die „schnell reagieren können, sollte die individuelle Lebenssituation dieses Erfordern“.

Für die Lebenssituation von Charlotte G. und ihre Mutter aber hat der Rausschmiss negative Konsequenzen. Die gesamten Sommerferien wussten beide nicht, in welche Schule Charlotte in Zukunft gehen soll. Erst einen Tag vor Ferienende, Mittwoch vor neun Tagen, erhielt Tatjana G. einen Brief von der Schulbehörde, dass ihre Tochter einen Schulplatz in Osdorf zugewiesen bekommen hat.

Der Antrag, auf die wohnortnähere Stadtteilschule Blankenese zu wechseln, wo bereits Charlottes Bruder zur Schule geht, und die für das Mädchen passende Schwerpunkt-Profile anbietet, wurde abgelehnt. Die Schule verfüge derzeit nicht über freie Plätze, so die Begründung.

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74 Kommentare

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  • Was möchten sie uns damit sagen?

  • Wer sich Zustände wie in den Niederlanden (70 % Privatschulen) wünscht, sollte wissen, dass Schüler an den verbliebenden staatlichen(!) Schulen (30 %) mit Beginn des 16. Lebensjahres "einen bestimmten festgesetzten Betrag" (= Schulgeld?) zahlen müssen.

    "...jene Eltern, die ihre Kinder auf einer öffentlichen Schule unterbringen und nur einen bestimmten festgesetzten Betrag ab dem 16. Lebensjahr erbringen müssen." Auszug 2. Absatz.



    www.uni-muenster.d...tundstaatlich.html

  • "Denn jeder Zwangs-Eingriff in die Schullaufbahn kann für das betroffene Kind schwerwiegende Konsequenzen haben."

    Was ist den mit dem Zwangseingriff, dass meine Kinder überhaupt 10 Jahre in einer Schule eingesperrt werden müssen?

    • @Gastnutzer 42:

      Das erhöht die Möglichkeiten der wechselseitigen Spiegelneuronen ums



      VXXL-faches via soziale Kompetenz!



      Müßte Ihnen eigentlich nach Ihren Quellen klar sein*¿!*



      Normal.

      • @Lowandorder:

        Eben - und ich maße mir mal an für meine Kinder entscheiden zu dürfen, welchem Umfeld sie ausgesetzt werden.

        Einen vergleichbaren Eingriff in die persönliche Freiheit gibt es nur im Strafvollzug. Was haben meine Kinder falsch gemacht?

        Nichts gegen Schulpflicht - der Staat hat die Pflicht qualitativ hochwertige und kostenlose Bildung anzubieten. Aber er sollte mich nicht zwingen diese in Anspruch zu nehmen. Das wäre Freiheit. Alles andere hatten wir schon mal. Die vorherigen Systeme ware da nur ehrlicher in ihren Aussagen. :)



        Wenn das Angebot stimmt, dann wird es auch angenommen. Auch ohne Zwang.

        Wie gut würde der Bäcker backen, wenn sie verpflichtet wären dort jeden Tag ihre Brötchen zu kaufen?



        Wie schnell würde ihr Auto repariert werden, wenn sie nur eine bestimmte Werkstatt benutzen dürften?

        • @Gastnutzer 42:

          Sie leben halt in einer Republik -



          Verfaßt durch das Grundgesetz.



          Kann mit 2/3 Mehrheit geändert werden.

          & Ihrs - ;) - ist schön verräterisch -



          “Nichts gegen Schulpflicht - der Staat hat die Pflicht qualitativ hochwertige und kostenlose Bildung anzubieten. Aber er sollte mich nicht zwingen diese in Anspruch zu nehmen. Das wäre Freiheit.…“

          Ha no. Aber nicht die Rechtslage.



          “Die Länder sind hierzu durch das Grundgesetz ermächtigt. So steht in Art. 7 Abs. 1 GG: „Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates“, woraus sich nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch das Recht der Länder ergibt, durch Landesgesetze die Schulpflicht zu bestimmen.“



          de.wikipedia.org/w...icht_(Deutschland)

          kurz - Handlungsfreiheit im Rahmen der geltenden Gesetze.

          • @Lowandorder:

            "Verfaßt durch das Grundgesetz.

            Kann mit 2/3 Mehrheit geändert werden."

            korrekt - und daran arbeite ich

            aber ich denke der Lehrermangel löst das vorher über Ausnahmeregelungen für Willige

            • @Gastnutzer 42:

              Dachte ich mir doch gleich.

              “Eben - und ich maße mir mal an für meine Kinder entscheiden zu dürfen, welchem Umfeld sie ausgesetzt werden.…“

              kurz - Ich - das Maß aller Dinge.



              Jau. Wie de Kölsch säät -



              “Da hamse ever inne erm Verwandtschaft ingeheiert!“;)(



              &



              Nu. Auf deren Spiegelneuronen - sorry!



              Würd ich für meine Wenigkeit aber - Sowasvon - Verzichten! Newahr.



              Na - Si’cher dat. Aber Hallo.



              Normal.



              Njorp.

              • @Lowandorder:

                Schwer dazu was zu sagen, Sie haben es sehr absolutistisch ausgedrückt. Aber ich versuche es mal.

                Wer kann seine Kinder am besten einschätzen? Und da bin ich bei GG 6 (Schutz der Familie). Der Staat soll die Familie schützen – und das tut er nicht, indem er sich zwischen die Eltern und ihre Kind stellt. Das darf er nur in begründeten Ausnahmefällen. Und der Artikel steht jetzt vor GG 7 - ist er deswegen wichtiger?

                Wir können gerne noch weiter nach vorne gehen GG 2 (persönliche Freiheit). Ich sehe insbesondere in diesen beiden Artikeln (2+6) einen Konflikt zu GG 7. Ich verstehe was GG 7 will. Und ich unterstütze die Grundidee. Aber die Erfahrung aus anderen Ländern (die Schulhausanwesenheitsplicht hat nur Deutschland – den meisten reicht eine Bildungspflicht) zeigen, dass die Eltern ihre Kinder trotzdem in die Schule schicken. Quasi keiner behält sein Kind zu Hause, nur weil es nicht in die Schule muss. Und diese Entartung der Grundidee (diese Anwesenheitspflicht), die halte ich für falsch. Aber vielleicht wird das in Köln auch lockerer gehandhabt als in Bayern oder nördlich davon.

                Und Freiheit ist eben nicht machen zu können was man will, es ist Dinge die man nicht machen will auch nicht machen zu müssen. Und – was vermutlich viel entscheidender ist – mit Freiheit kommt Verantwortung. Und ich glaube viele haben sich gut damit arrangiert, dass sie gesagt bekommen, was sie denken und machen sollen. Und die Freiheit ist dann die Wahl des Hotels auf Mallorca. Reicht doch. Oder?

                Natürlich mache ich mir Gedanken um meine Familie. Deshalb lese ich viel und rede viel mit Leuten. Und ich komme zu Lösungen.



                Aber wenn ich dann mit Entscheidungen von Lehrer oder Amtsträgern konfrontiert werden, und diese das Gespräch darüber verweigern – tja was dann?

                • @Gastnutzer 42:

                  btw - mailtütenfrisch





                  " Natürlich mache ich mir Gedanken um meine Familie. Deshalb lese ich viel und rede viel mit Leuten. Und ich komme zu Lösungen. "







                  Da verwechselt einer Entscheidungen/Maßnahmen mit Lösungen. "

                  Seh ich auch so.

                • @Gastnutzer 42:

                  Ja wie?

                  “Schwer dazu was zu sagen, Sie haben es sehr absolutistisch ausgedrückt. …“

                  Ich - hätt was absolutistisch ausgedrückt*¿!* Dat wüßt ich ever!



                  Hab Sie doch nur zitiert. Newahr.

                  Aber mit - Ihrem absolutistisch -



                  That’s the point.



                  Normal.



                  &



                  ”Da - schweigt des Sängers Höflichkeit.“



                  Wie ich schon - nur etwas anders gesagt habe. Der letzte Privatier ist dazu ein knackige Karikatur des “Dörpsmalers“ - aus dem Dorf meiner bäuerlichen Vorfahren väterlicherseits.

                  www.google.de/sear...PJAezAQOIiM:&isa=y

                  (dem ich als Junge dort in Ferien wohl gelegentlich begegnet bin - aber nicht näher kennengelernt habe!;)(

                  • @Lowandorder:

                    Nette Bilder, gut zum Nachdenken. Und so schön zeitlos.

  • 6G
    60440 (Profil gelöscht)

    Jesus Christus spricht: Lasset die Kinder rausschmeissen, wenn sie unbotmäßíg sind.

  • Komische Geschichte.

  • Die ekelhafte Macht des Privaten...

    • @Gerhard Krause:

      ???



      Genau das haben die Eltern doch gesucht.



      Sie haben umgekehrt genauso die Möglichkeit, den Vertrag einfach mit einer kurzen Frist zu kündigen.

      • @rero:

        Sie benennen da doch leider kein tragfähiges Argument; lassen Sie sich doch einmal von Ihrem Nachbarn erschiessen, weil Sie ihn in der vorigen Woche ebenfalls hätten erschiessen können.

        Sie können die Macht des Privaten in den Sachen bzw Angelegenheiten der Schulen ja auch gut finden.

        • @Gerhard Krause:

          Man hatte einen Vertrag und die Konditionen waren beiden Partien bekannt. Das ist mit ihrem Beispiel überhaupt nicht vergleichbar.

          Alles was dieser Artikel wiedergibt ist die Aussagen von Mutter und Tochter. Alle anderen halten sich – mit Hinweis auf die Persönlichkeitsrechte – zurück. Was ich richtig finde. Es ist und bleibt ein Einzelfall.



          Dass die Lehrerin nichts davon wusste ergibt sich nur aus den Aussagen der Mutter. Hier hätte man mehr recherchieren müssen. Dazu hätte der Schulleiter vermutlich was sagen können – aber scheinbar hat man nur nach Pädagogik gefragt – warum eigentlich?

          Und – das ist allen klar – irgendwas ist vorher vorgefallen. Sonst hätte es keine Kündigung gegeben.

          Fraglicher für mich ist, warum die wohnortnächste Schule und mit Geschwisterkind das Mädchen nicht aufgenommen hat. Das sind beides Kriterien die vor allen anderen Faktoren greifen. Im Tenor des Artikel könnte ich jetzt fragen: „Wollten die das Problemkind nicht?“. In allen mir bekannten Fällen ist ‚kein Platz‘ die Standardantwort – welche schnell zurückgezogen wird, wenn man dem Schreibtischtäter aufzeigt, dass man mit der Gesetzeslage vertraut ist.

          • @Gastnutzer 42:

            Hallo Experte! Ich gehe in die Knie... Konsequenzen von Tun, Dulden oder Unterlassen sind oftmals bekannt, über Risiken wird mehr oder weniger getäuscht. Das nennt man im besten Fall "Fehleinschätzung". Das Erpressungspotenzial einer (ungewollten) Kündigung bleibt bestehen. Die Augenhöhe wäre doch erreicht, wenn zu der Kündigung die Zustimmung des anderen Vertragspartners zwingend erforderlich wäre.

  • „Hagenbuch [Bugenhagen!?] hat jetzt zugegeben, dass die Erziehung seiner Kinder eine völlig verfahrene war.“ (Hanns Dieter Hüsch)

    Nach diesem Wink mit der Zaunlatte am Kopp werden die Eltern wohl jetzt deutlich mehr Geld in die Hand nehmen müssen «(º¿º)»

  • Sicherlich kein Einzelfall, sondern ein Beispiel, wie Privatschulen (freie Schulen, Waldorfschulen oder Bekenntnisschulen) ihre Schüler und Eltern "disziplinieren".

    S.a. Berliner Zeitung www.berliner-zeitu...er-schule-22572706

    Spart sich die Familie immerhin das unnötig hohe Schulgeld, dass diese Ersatzschulen verlangte und sicherlich auch dafür nutzte, ihr nicht genehmen Schülern den Zugang zur Schule zu versperren. (Siehe: Schulgeld lt. bugenhagen-schulen...service/anmeldung/ ).

    Auch Hamburg gehört zu den Bundesländern, die das Grundgesetz Art. 7 IV 3 missachten.



    (S.a. bibliothek.wzb.eu/pdf/2017/p17-004.pdf )

    Die Einnahmen der Bugenhagenschule aus Schulgeld und staatlichen Finanzhilfen (in Höhe von 85 % der Schülerkosten staatl. Schulen) ermöglichen diesen eine bessere Ausstattung als staatlichen Schulen.

    Sind die Behörden der Ansicht, dass Privatschülern eine besseres Unterrichtsangebot/bess. Ausstattung zusteht als Schülern staatlicher Schulen?



    Ist das mit GG Art. 3 vereinbar?

    • @anders1:

      Warum sollte eine größere Chanchengleicheit (die größte Chanchengerchtigkeit in Europa!) und bessere Ausbildung der Kinder wie es die Niederlande mit 70 % Privatschulen hinbekommst, mit dem GG nicht vereinbar sein? Es ist das Land, dass in Europa die ärmsten Kinder zu den besten Leistungen bringt. www.uni-muenster.d...orschung/pisa.html

      Und ehrlich gesagt. Ihre Aussage von der besseren Ausstattung, die ist doch blind zusammengereimt. Sie kennen doch wie ich nicht den Ausstattungsstand der Schule. Das ist ein Standardschnack.

      Das deutsche Schulsystem wurde nach dem Krieg nicht groß verändert. Seggregation per Gymnasien ist heute noch angesagt. Veränderungen kamen immer aus den privaten Reformschulen in die staatlichen Schulen. Dieses obrigkeitsergebene Schulsystem aus Bismarks Zeiten traut auch nach 100+Jahren noch nicht dem Bürger, den Eltern übern Weg die besten Entscheidungen für Kinder zu treffen.

    • @anders1:

      Einzelfälle würde ich sagen.

      Statistiken zu Privatschulen gibt es im Landesmaßstab. Die Niederlande z.B. mit einem Privatschulenanteil von 70% weist laut Pisa Studie die größte Chanchengleichheit in Europa auf. www.uni-muenster.d...orschung/pisa.html

      Die Diskussionen zu Privatschulen in Deutschland laufen i.d.R. ideologisch ab. Und das dann oft noch zusätzlich auf Stammtisch-Populismus Niveau. Da wird dann gerne gemunkelt von dem vielen Geld welches den Privatschulen zur Verfügung stehen würde.

      An Privatschulen, die ich kenne, verdienen Lehrer dort weniger als an staatlichen Schulen. Und für die Aufnahme von Schülern aus finanziell schwachen Zusammenhängen kommen die anderen Eltern mit ihrem Schulgeld zusätzlich auf. Der Staat wird da als Hindernis wahrgenommen einen größeren Anteil aufzunehmen. Sie auch taz-Artikel www.taz.de/!5491326/



      Ziel des Staates ist es staatliche Schulen zu fördern. Mit Chanengleicheit hat das erst nachrangig etwas zu tun.

      • @Rudolf Fissner:

        Die Höhe der Gehälter hängen nicht nur von der Qualifikation und den Arbeitsbedingungen ab, sondern auch davon ab, was die Lehrer dem Arbeitgeber wert sind.

        An Hessen's Ersatzschulen bspw. verdienen die Lehrer auch oft weniger, als an staatlichen Schulen.



        Und das, obwohl die Privatschulen dort sehr viel mehr Geld zur Verfügung steht, als den staatlichen Schulen.

        Siehe Drs. 19/1632 Anl. 8 starweb.hessen.de/...DRS/19/2/01632.pdf

        • @anders1:

          An Waldorfschulen z.B. stellen sich die verfügbaren Gelder zusammen aus dem Schulgeld der Eltern und den 75% staatlichen Geldern für jedes Kind. Das Schulgeld kann nicht beliebig erhöht werden, auf der Seite müssen schon die Gelder für finanziell schlechte stehende Kinder mit getragen weden. An diversen anderen Privatschulen sieht es nicht anders aus.

          Der Staat knausert bei Kinden an Privatschulen rum. Das ist der eigentliche Grund.

      • @Rudolf Fissner:

        Es ist Aufgabe des Staates, das GG zu beachten und zu schützen.



        Der Staat soll sich nach bestem Wissen u. Gewissen um seine Schulen kümmern.

        Wer diese Schulen nicht nutzen möchte, dem gewährt er das Recht, Privatschulen zu gründen und zu nutzen, um die sich deren Nutzer dann bitte auch selbst kümmern.

        Der Staat ist - siehe Rechtsprechung - dort erst dann zur Unterstützung verpflichtet, wenn das Existenzminimum des Ersatzschulwesens evident gefährdet ist.



        Solange auch nur eine Privatschule existiert, ist das nicht der Fall. (BVerfGE 1 bvl 6/99).



        Durch Vorgaben zur Zusammensetzung der Schülerschaft oder Begrenzung der Schulgeldeinnahmen, Vorgaben zur Staffelung des Schulgeldes und mit Kontrollen könnte er gewährleisten, dass er GG Art. 7 IV beachtet und die Genehmigungsvoraussetzungen (Sonderungsverbot) einhält.

        Bekanntlich ist ihm das bisher nicht gelungen.

        Wir werden aber nach wie vor unterschiedlicher Ansichten sein.

        Ich verweise auf den Meinungsaustausch zu diesen Artikeln.

        "Segregation an Berliner Schulen



        Lieber gleich auf die Privatschule" www.taz.de/!5484809/

        "Privatschulen fördern die Spaltung



        Sie entsprechen oft nicht dem Geist des Grundgesetzes." www.taz.de/Debatte...lpolitik/!5491363/

        www.taz.de/Debatte...tschulen/!5491326/

        • @anders1:

          Stichwort Sonderungsverbot.

          Warum werden Kinder bis zur 10 Klasse immer noch in Gymasien (wo sich i.d.R. die „Bessergestellten finden) und Nicht-Gymnasium getrennt.

          Warum sind es Privatschulen, die einen gemeinsamen Klassenverband bis zur 10 Klasse hinbekommen?

          Ist die Sonderung mit dem GG vereinbar?

      • @Rudolf Fissner:

        Ich glaube, wir hatten unsere Ansichten schon mal an anderer Stelle ausgetauscht.



        Da Sie ein Befürworter der Waldorfschulen sind, die i.d.R



        ebenfalls mehr Schulgeld verlangen, als sich mit Rechtsprechung und GG vereinbaren lässt, sehen Sie die vom WzB und FG Köln festgestellte Missachtung des GG anders als ich.

        • @anders1:

          Privatschulen können zusammen mit dem staatlichen Rahmen wie das Beispiel Niederlande zeigt eine bessere und gerechtere Ausbildung der Kinder hnbekommen.

          Das ein Gericht per Grundgesetz Privatschulen veboten hat ist auch so ein tolles Argumentationsding dass Sie anhand eines der vielen Gerichtsverfahren wie zwischen Eltern und Privat- oder staatliche Schulen täglich laufen! sicher schlüssig beweisen können.

          • @Rudolf Fissner:

            Gericht in 2008 und Wissenschaftler in 2016/2017 haben einmal grundsätzlich untersucht/festgestellt, dass die Genehmigungspraxis der Bundesländer das Grundgesetz (Sonderungsvebot) verletzt.

            Es geht nicht darum, ob und wie einzelne Privatschulen, diese verfassungswidrige Genehmigungspraxis ausnutzen, um mehr Einnahmen zu erzielen, als für den gleichwertigen Schulbetrieb notwendig sind,



            oder



            ob sie die verbotene Sonderung/Auswahl nur nutzen, um die gewünschte Schülerzusammensetzung zu erreichen.

  • 7G
    76530 (Profil gelöscht)

    Das Mittelalter ist vorbei.

    Höchste Eisenbahn für eine Änderung der maßgablichen Gesetze.

    • @76530 (Profil gelöscht):

      Richtig. Wir sollten dem Beispiel der Niederländer folgen. Dort herrscht mit 70 % Privatschulen und einem entsprechenden staatlichen Korsett die größte Chanchengerchtigkeit in Europa. Es ist das Land, dass in Europa die ärmsten Kinder zu den besten Leistungen bringt. www.uni-muenster.d...orschung/pisa.html



      Das olle staatliche preußische Schulsystem gehört in die Tonne.

    • @76530 (Profil gelöscht):

      Mittelalter - Alter - Si’cher dat.



      476 n. Chr. – 1492 -

      Aber - Gemach Gemach.



      Schon kurz danach warense auch im Lübschen mit Bugenhagen - aber bannig was weiter.

      HL - “Im Zuge der Reformation nahmen die Bürger auch die höhere Bildung selbst in die Hand: „Vor de ioget möte wy hebben eine gude Schole, dar der borger kindere beter ynne geleret werden wen bet to her.“ (Erster Satz der Kirchenordnung von 1531) .



      Das Emanzipationsstreben des aufsteigenden Standes zeigt sich hier ebenso wie der zunehmende Bedarf an gebildeten Funktionsträgern in einer sich differenzierenden Gesellschaft.

      Der Rat schickt eine Delegation nach Wittenberg. Luther selbst war unabkömmlich und betraut deshalb Johannes Bugenhagen mit der Aufgabe, der Stadt eine neue Kirchen- und Schulordnung zu geben. Bugenhagen hatte dies bereits in und für Braunschweig und Hamburg getan...“



      (vermute mal - Johanneum in HH?*?*



      u.a. Walter Jens - Ralf Giordano;)

      katharineum-zu-lue...ng-des-gymnasiums/



      vulgo Katzenmuseum;) snobby bis hück

      kurz - Wo die Evangelen aber heute - Hin(r)verkaamen sün! Nich to glöben.



      Liggers - Rein tonn katolsch warrn!;)



      Njorp

      • 7G
        76530 (Profil gelöscht)
        @Lowandorder:

        Danke für den Hinweis aus Ihrem scheinbar unerschöpflichen Privatarchiv.

  • Das Schulgesetz in Hamburg sieht einen Schulverweis (in privaten wie staatlichen Schulen gleichermaßen) nur in definierten Ausnahmefällen zulässig. www.schulrechthamb...F&paramfromHL=true

    Für die Ordnungsmaßnahmen „Überweisung in eine andere Schule mit dem gleichen Bildungsabschluß” und „Entlassung aus der Schule” sieht das Gesetz besondere Voraussetzungen vor:

    „Die Überweisung [in eine andere Schule] darf nur bei schwerem oder wiederholtem Fehlverhalten der Schülerin oder des Schülers angewendet werden (§ 49 Absatz 4 Satz 3 HmbSG). Dies ist ein Gebot des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, da es sich bei der Überweisung um einen besonders schwerwiegenden Eingriff handelt.

    Auch die Entlassung darf nur bei schwerem oder wiederholtem Fehlverhalten der Schülerin oder des Schülers angewandt werden (§ 49 Absatz 4 Satz 3 HmbSG). „

    • @Rudolf Fissner:

      Mal etws Wasser ins Vollmundige





      § 111 Geltungsbereich



      (1) Dieses Gesetz gilt für die staatlichen Schulen der Freien und Hansestadt Ham- burg.



      (2)Die staatlichen Schulen sind nichtrechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts. Sie sind nicht nur für vorübergehende Zeit bestimmte, vom Wechsel der Lehrerinnen und Lehrer und der Schülerinnen und Schüler unabhängige Einrich- tungen für die in diesem Gesetz festgelegten Schulformen, Schulstufen und Schulversuche. Einrichtungen der Weiterbildung und der Jugendbildung sind nicht Schulen im Sinne dieses Gesetzes.



      § 112



      Schulen in freier Trägerschaft



      (1) Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen) sind Bestandteil des Schulwe- sens der Freien und Hansestadt Hamburg. Sie erweitern das schulische Angebot und können das Schulwesen durch besondere Inhalte und Formen der Erziehung und des Unterrichts fördern.



      (2) Das Nähere regelt das Hamburgische Gesetz über Schulen in freier Träger- schaft in der Fassung vom 21. September 2004 (HmbGVBl. S. 365) in der jeweils geltenden Fassung.

      www.hamburg.de/con...gesetzdownload.pdf

      unterm——



      Da dürfte der Hase im Pfeffer liegen.



      &



      Die Einlassungen der Schulaufsicht erklären! Liggers.

      Bin aber wg Verbot der Sonntagsarbeit zu faul das weiter nachzuprüfen!



      Bin mir aber sicher.



      Sie werden das wie immer in gekonnter Manier erledigen.



      &



      Gern&Dannichfür. Woll.



      …servíce!;)

      • @Lowandorder:

        Thx für die diesmal verständliche Antwort

  • Ganz offensichtlich darf man diesen Bereich nicht einfach einer beliebigen privatrechtlichen Ausgestaltung überlassen. Allein dadurch, dass einer der Vetragspartner implizit ein Kind ist muss hier ein verstärkter Schutz her. Die Planungssicherheit für das Unternehmen Schule ist viel weniger beeinträchtigt als die Lebensperspektive einer Jugendlichen.

    • @Benedikt Bräutigam:

      Steht nirgendwo zur Debatte und ist Konsens.

  • Beispiel Niederlande:

    Der Anteil der Privatschulen liegt in den Niederlanden bei 70%

    Die Niederlande wurden bei Pisa auch als eins der Länder mit „überdurchschnittlicher Chancengerechtigkeit“ ermittelt. Dieser Eindruck verstärkte sich, als OECD-Bildungschef Andreas Schleicher im Frühjahr 2014 eine Sonderauswertung vorlegte, welche die 10 Prozent der unterprivilegiertesten Schüler der teilnehmenden Länder mit den Ergebnissen der oberen Schichten verglich. Dabei kam heraus, dass in Europa die Niederlande das Land sind, dass die ärmsten Kinder zu den besten Leistungen bringt. www.uni-muenster.d...orschung/pisa.html

    • @Rudolf Fissner:

      Die Pisa-Studie ist sowas von für den Arsch.

      • @Hampelstielz:

        Solche Aussagen soll sind selbsterklärend.

        • @Rudolf Fissner:

          Du triffst häufig Einsatzaussagen. Dir darf man so antworten.

          • @Hampelstielz:

            Ich meinte ihre Aussage ;-)

  • 9G
    90191 (Profil gelöscht)

    Außerdem glaube ich nicht, dass eine Schule eine Schülerin einfach so feuert. Da gab es mit Sicherheit eine längere Vorgeschichte, als uns die Mutter hier weismachen will.

    • @90191 (Profil gelöscht):

      Dann wäre es ja kein Problem für den Schulleiter, das zumindest gegenüber der Mutter darzulegen. Hat er nicht gemacht, und selbst die Lehrerin war überrascht. Ich gehe daher wohlbegründet davon aus, dass der Vorwurf, den Sie hier unterschwellig, aber doch deutlich formulieren, nicht den Tatsachen entspricht. Der Schulleiter verhält sich einfach unseriös.

      • @PPaul:

        Nachdem der Artikel schon von Problemschülern raunte, denke ich, dass der Schulleiter und auch die Mutter den Medien keine Details zur Schülerin mitteilen. Das halte ich für richtig. Die Schülerin gehört geschützt.

  • 9G
    90191 (Profil gelöscht)

    "Denn der Rausschmiss von Charlotte G., einer guten Schülerin mit Oberstufenperspektive, dürfte rechtmäßig sein. Privatverträge zwischen der Schule und deren Schüler­Innen oder deren Erziehungsberechtigten regeln Rechte und Pflichten beider Seiten."

    Ja nun, wenn alles rechtmäßig ist, was zum Deibel gibt es dann zu meckern?

    • @90191 (Profil gelöscht):

      Vieles, was heute ungültig ist, war früher rechtmäßig. Dass eine Schule, die staatliche Aufgaben erfüllt, dazu auch noch Fördermittel abgreift sich nicht an das allgemeine Schulrecht halten muß ist nicht in Ordnung.

      • @Hampelstielz:

        Kinder müssen vom Staat gefördert werden. Das ist nicht Aufgabe von Privatpersonen. Warum ist dem Staat die Ausbildung eines Kindes auf Privatschulen nur 75% wert? www.taz.de/!5491326/

        • 7G
          76530 (Profil gelöscht)
          @Rudolf Fissner:

          Treffende Frage!

          Die Kirchen nutzen nur den Spielraum, der ihnen von Staatswegen eingeräumt wird. Höchste Zeit also für Veränderungen.

          Dass zumindest in der katholischen Kirche Bewegung ist, hat der Papst gerade in Irland gezeigt, wo er Veranwortung für die Verfehlungen seiner Kirche übernommen hat. In Deutschland sehe ich diese Haltung noch sehr unterentwickelt.

          • @76530 (Profil gelöscht):

            Eas wollen Sie den Lehrern speziell an Privatschulen unterstellen? Kindesmissbrauch? Wie schmierig ist das denn! Fantasie durchgeknallt?

            • 7G
              76530 (Profil gelöscht)
              @Rudolf Fissner:

              Der ewige Kindskopf und Provokateur.

              Für Ihre geistigen Verküpfungen übernehmen Sie mal selbst Verantwortung!

              • @76530 (Profil gelöscht):

                Was wollten Sie uns mit dem Verweis auf Kindesmissbrauch in Irland über eine katholische Schule in Hamburg denn Schlaues vermitteln? Vielleicht könnten Sie ja noch etwas tiefer in das Thema Kindesmissbrauch hier einsteigen wenn es denn der Sache dient. Vielleicht findet sich ja noch einen Rechtspopo, der dann noch zum gleichen Thema gegen die Grünen mitsummt.

                • 7G
                  76530 (Profil gelöscht)
                  @Rudolf Fissner:

                  Es gibt Foristen, die streiten sich mit Argumenten und lassen die Meinung von Anderen zu. Schade dass dies mit Ihnen nicht möglich ist.

                  Falls Sie etwas "vermitteln" wollen: tun Sie es meinetwegen. Mit Argumenten. Ich trete hier nicht als "Vermittler" auf.

                  Ps. Achtung mit dem Blutdruck. Schon Ihre Orthographie leidet unter Ihrer Erregbarkeit.

                  • @76530 (Profil gelöscht):

                    Es ist zudem eine evangelische Schule und hat mit der katholischen Kirche nüscht zu tun. Aber ist ja egal wa? Hauptsache mit Kindesmissbrauch punkten wa?

  • „Was Albrecht nicht sagt: Oft schaffen sich Privatschulen Problemschülerinnen per Kündigung vom Hals“

    Mit welcher Bererchtigung raunt die taz davon, dass Charlotte G. Eine Problemschülern sei?

    • @Rudolf Fissner:

      Ha noi. Das Raunen - ist doch in gekonnter Manier - gell. Ganz bei Ihnen

      Ihre reingeheimnisste Verknüpfung der Sentenzen - steht da schlicht nicht!



      Nö. Ist auch hier nur wieder eins Ihrer sattsam bekannten - Kopfkinofrüchte.



      Label - Angegart-Ungenießbar!;)(

      • 9G
        96173 (Profil gelöscht)
        @Lowandorder:

        Pflanzliche Hilfsstoffe...

      • @Lowandorder:

        Sie scheinen nicht zu begreifen, das der Satz im Artikel zu „Problemschüler“ Kopfkino erst in Gang setzt.

        Mit Nennung des Vornamens, des verkürzten Nachnamens, der Schule und des Ortes dürfte es vielen Bekannten der Schülerin mit dem Problemschüler-Kopfkino ähnlich ergehen.

        Es ist ein Unding davon zu raunen, wenn dies nicht der Fall ist. Und wenn, dann nennt man keine Namen.

        Soviel Kopfkino sollte möglich sein.

        Label - Vertrocknet!

        • @Rudolf Fissner:

          Diese Artikelpassage wirkt erstmal wie ein Raunen, da muss ich Ihnen recht geben, sie ist aber offensichtlich einfach nur ungeschickt geschrieben.

        • @Rudolf Fissner:

          Ha no. Da könnense Ihre Kopfkinobrösel noch so sehr - Aufhübschen.

          Ihrs steht da nicht & ist schlichter Quatsch.

          "Was Albrecht nicht sagt: Oft schaffen sich Privatschulen Problemschülerinnen per Kündigung vom Hals – das staatliche Schulsystem muss die schulpflichtigen Kinder dann aufnehmen."

          That´s - plan as plan can be - what it´s mean.



          Ihr`s aber ganz sicher nicht.

          Nu. Wass ja auch nicht weiter verwundert.



          Normal. Liggers.

          • @Lowandorder:

            That´s - plan as plan can be - what it´s mean.

            Oh weh. Ich hoffe, Sie waren sehr betrunken, als Sie das geschrieben haben. Andernfalls empfehle ich dringend, bei dem üblichen stream-of-consciousness-Zeug in mutmaßlich deutscher Sprache zu bleiben.

            • @Wurstprofessor:

              Nur keine Aufregung in the dawn.



              Liebe - wie einst Tucho*- Missingsch;)



              Ansonsten hamse sicher recht - mit Rest.



              Aber scheint’s auch verstanden - was ich sagen.

              unterm——“Was soll das werden*¿!*



              “Herr Specht (der Förster) - das ham wir uns so ausgelauert!“



              Da hab ich mich schon als Junge unter Lumberjacks - weggeschmissen!;))



              Aber klar - 'utluuert‘ - das ist sicher unterm Niveau - solch ernsthafter Menschen wie Sie. Liggers.



              Einer Aufnahme in die Comedie anglais



              Dürfte nichts entgegenstehen.



              Masel tov.



              —-



              *Schloß Gripsholm



              ——



              de.wikipedia.org/wiki/Missingsch



              …servíce!;)



              Njorp.

          • @Lowandorder:

            Dann bröseln Sie mal was zusammen, was der Satz mit dem beschrieben Fall zu tun hat.

  • Warum behauptet der Sprecher der Schulbehörde, Peter Albrecht, er kenne den Vertrag nicht uns sei außen vor, wenn man Schulverfassung und Schulordnung auf der Internetseite frei einsehen kann? Alles Neuland?

    Und der Rest des Artikels ist überwiegend Spekulation und Kaffeesatzleserei. Wer weiß, was wirklich hinter steckt.

    Naja, Hauptsache, mal wieder die Kirche ein bisschen gebashed, gell?

  • Was soll dieser Artikel? Kennt die Redaktion die Mutter? Ist dieser Vorfall beispielhaft für ein System?



    In unserem Schulsystem gibt es wichtigere Themen außer einem schlecht recherchierten Einzelfall.

    • @lulu schlawiner:

      Ja, dass ist ein Beispiel dafür, dass sich Privatschulen rechtlich vom Schulsystem absondern.

  • "Wir sind die, die die die das bezahlen - Eliten nennen." Paul Nizan



    &



    Die Musik spielt dazu.

    unterm-------wiki - aber nicht leandros - das Geld wird kommen --



    "Das Recht zur Errichtung von Schulen in freier Trägerschaft wird durch Art. 7 Abs. 4 Grundgesetz (GG) ausdrücklich gewährleistet. Der hohe Rang der Gewährleistung (Art. 7 GG zählt zu den Grund- und Menschenrechten) resultiert aus der Erfahrung im Nationalsozialismus. Um eine Gleichschaltung der Bildung zu vermeiden, wird das Bestandsrecht von Schulen in freier Trägerschaft garantiert. Diese Gewährleistung verpflichtet, um das Recht zur Gründung von 'Schulen in freier Trägerschaft' nicht ins Leere laufen zu lassen', den Staat dazu, die Gründung dieser Schulen zu unterstützen

    Das Grundgesetz verlangt dabei ausdrücklich, dass „eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird“ ( (Art. 7) Sonderungsverbot), und macht dies zur Voraussetzung für die Erteilung einer Anerkennung oder Genehmigung. Michael Wrase und Marcel Helbig vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung kommen in ihrer Studie dagegen zum Schluss:



    „Die vom Grundgesetz beabsichtigte soziale Durchmischung der Privatschulen findet nicht statt“[7].(* s.u.;(

    Da die Aufsicht über das Schulwesen in Deutschland in der Hoheit der Länder liegt, entscheidet jedes Land eigenständig über die Genehmigungs-, Anerkennungs- und Betriebsbedingungen für Schulen in freier Trägerschaft. Die Länder – selbst direkt oder indirekt über kommunale Einrichtungen Betreiber der öffentlichen Schulen – beaufsichtigen somit zugleich ihre private Konkurrenz.....



    & Däh * (s.o.)



    "Die finanzielle Förderung durch die öffentliche Hand für Lehrkräfte an freien Schulen beträgt einen Teil der Gehälter von Lehrkräften an öffentlichen Schulen (in der Regel zwischen 70 % und 90 %). Die Differenz muss von der Einrichtung selbst erbracht werden, z. B. durch die Erhebung von Schulgeld."

    Noch Fragen*?*

    So geht das

    Natalje&nu - kömmst du*!*

    • @Lowandorder:

      Eine Frage hätte ich. Auch die staatlichen Schulen kennen Schulverweise. Welcher Zusammenhang besteht dort zur 100% Förderung durch den Staat?

      Es werden übrigens nicht Lehrkräfte gefördert, sonder die einzelnen Schüler.

      In den Niederlanden mit einer 100% Förderung der einzelnen Schüler auf Privatschulen funktioniert entsprechend auch die soziale Durchmischung besser.

      Was ja auch logisch ist. Wenn der Staat in DE Schülern aus finanziell benachteiligten Familien den Geldhahn abdreht, dann muss eine Privatschule um auf das gleiche finanzielle Level einer staatlichen Schule zu kommen, vermehrt auf Geld aus anderen Quellen, reichere Familien, zurückgreifen.

      Interessant ist auch dieser taz Artikel: www.taz.de/!5491326/

      • 9G
        90191 (Profil gelöscht)
        @Rudolf Fissner:

        Kurzum: Freie Marktwirtschaft. Sie sind doch sonst eher ein Fan davon....?

        • @90191 (Profil gelöscht):

          Wie sehr können Sie alle Formen einer Wirtschaft, die keine Kriegs- oder Planwirtschaft mit Holodomor-Effekt (de.wikipedia.org/wiki/Holodomor) ist voneinander unterscheiden? Oder sind Sie nur ein Fan der beiden erst genannten?

  • Ist dieser Artikel nun eine Kritik an dem Konstruk Privater Schulen oder einer Kritik an einer Mutter, die (aus was für Gründen auch immer) Ihr Kind lieber auf einer Privatschule, die 136€ im Monat kostet, sehen will, als auf der normalen Stadtteilschule?

    Privatschulen gibts nämlich, ganz nach dem Motto des Direktors, weil der Markt (und damit auch die besagte Mutter) nach Ihnen verlangt.

    Vielleicht klärt mich ja jemand auf?!

  • Und dann regen sich die ev.christl. Damen und Herren über Trump auf ("you're fired!"). Aber da geht es ja auch nicht um ihr Geld.