Eigentlich hatte das Verfassungsgericht Sanktionen für Hartz IV-Bezieher eingeschränkt. Das Arbeitsministerium versucht das Medienberichten zufolge zu umgehen.
Der Soziologe Jürgen Schupp begrüßt das Karlsruher Urteil. Die Ungleichbehandlung von unter 25-Jährigen müsse allerdings noch vom Gesetzgeber bereinigt werden.