Eine ZDF-Mitarbeiterin will wissen, was ihre männlichen Kollegen verdienen. Das Bundesarbeitsgericht sagt, dass auch „feste Freie“ das erfahren dürfen.
Die AfD lauert auf Fehler der Bundesregierung. Nun hat sie feixend die Genugtuung, den politisch Etablierten einen „Rechtsbruch“ nachgewiesen zu haben.
In einem Interview, das zeitweise auf der Website des Innenministeriums stand, übte Seehofer 2018 harsche Kritik an der AfD. Das gehe zu weit, urteilen nun die Richter.