Beweise aus dem Folterstaat
Ein deutscher Schmuckhändler steht unter Verdacht, al-Quaida unterstützt zu haben. Muss die deutsche Justiz nachweisen, dass sie ihre Vorwürfe nicht auf Folterverhöre von Pakistans Geheimdienst stützt? Der Verteidiger will ein Grundsatzurteil
21.2.2008