Es bleibt dabei: Wer in Kliniken und Heimen arbeiten will, muss geimpft sein. Eine entsprechende Beschwerde lehnten die Karlsruher Richter:innen ab.
Abgelehnte Asyl-Antragsteller sollten drei Jahre lang auch in Straf-Gefängnissen untergebracht werden. Der EuGH verlangt aber Einzelfall-Entscheidungen.