Nach Stopp für Heizungsgesetz: Ein Fingerzeig aus Karlsruhe
Das Bundesverfassungsgericht will offenbar die Rechte der Bundestagsopposition stärken. Im Fall des Heizungsgesetzes das Recht auf Beratung.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit einer einstweiligen Anordnung verhindert, dass der Bundestag in dieser Woche das umstrittene Gebäude-Energie-Gesetz beschließt. Damit hat es die Beratungsrechte des Bundestags zwar noch nicht grundsätzlich verbessert. Der Eilbeschluss könnte jedoch ein Indiz dafür sein, dass solche Verbesserungen bevorstehen.
Ausgelöst wurde der Beschluss durch den CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann, Ex-Justizsenator von Berlin. Er hatte Ende Juni in Karlsruhe eine Organklage eingereicht, weil er durch das hektische Gesetzgebungsverfahren der Ampel seine Abgeordnetenrechte verletzt sah. Zugleich stellte Heilmann einen Antrag auf einstweilige Anordnung. Die Beschlussfassung über das Gesetz solle erst möglich sein, wenn er die maßgeblichen Passagen mindestens zwei Wochen vor der Abstimmung schriftlich erhalten hat.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts stimmte nun nicht über die Organklage von Heilmann ab. Damit hat Karlsruhe also nicht festgestellt, dass Rechte von Heilmann verletzt wurden. Der Senat beschloss nur eine einstweilige Anordnung, die Heilmanns Rechte vorläufig sichern und vollendete Tatsachen verhindern soll. Der Eilbeschluss besteht aus zwei Teilen.
Zunächst stellt das Gericht fest, dass Heilmanns Klage weder offensichtlich unzulässig noch unbegründet ist. Dann kommt es in der sogenannten Folgenabwägung zum Schluss, dass dem Bundestag eine Verschiebung der Abstimmung (selbst wenn er recht hätte) eher zuzumuten sei als Heilmann ein Verzicht auf sein (eventuell bestehendes) Recht auf rechtzeitige Information. Schließlich könne der Bundestag die Abstimmung zu einem späteren Zeitpunkt ja relativ problemlos nachholen.
Der Karlsruher Beschluss ist aber dennoch ein Fingerzeig, dass das Gericht die Rechte des Bundestags und insbesondere der Opposition verbessern will. Die Richter:innen betonten ausdrücklich, dass die Abgeordneten nicht nur abstimmen dürfen, sondern auch ein Recht auf Beratung haben – und dazu genügend Zeit brauchen, damit sie die erhaltenen Informationen „auch verarbeiten können“.
Bisher hatte das Bundesverfassungsgericht die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens dem Bundestag überlassen, der ja selbst ein hohes Staatsorgan sei. Der innovative Eilbeschluss fand deshalb auch nur eine 5-zu-2-Mehrheit im achtköpfigen Senat (ein Richter war krank).
Wann das Bundesverfassungsgericht über die eigentliche Klage Heilmanns entscheidet, ist völlig offen – das kann Jahre dauern. Allerdings werden bis dahin Oppositionsabgeordnete sicher regelmäßig Eilanträge stellen – nach dem Beispiel Heilmanns.
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