Ein adoptiertes Kind, das nie richtig in die Gesellschaft passt. Eine Mutter, die sich schuldig fühlt. Und nach drei Jahrzehnten endlich die Diagnose: Fetales Alkoholsyndrom.
Wenn ein Kind aufgrund einer Behinderung Hilfsmittel wie eine Lernsoftware benötigt, um am Unterricht teilzunehmen, muss die Krankenkasse zahlen. So urteilte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen