Kein Schloss für Prinz Ernst August
Das Bundesverfassungsgericht wies die Klagen zweier Adeliger ab. Sie erhalten ihre ostdeutschen Ländereien nicht zurück, die die Sowjets nach 1945 enteignet hatten. Auch Alteigentümer müssen die Kriegsfolgen mittragen, urteilten die Richter
2.12.2004