Osten muss zuzahlen

Bundesverwaltungsgericht: Tarif für Beamtensold richtet sich vor allem nach Ausbildungs- und nicht nach Einsatzort

LEIPZIG ap ■ Auf die ostdeutschen Länder kommen Mehrausgaben in Millionenhöhe zu. Die Bundesverwaltungsrichter des Zweiten Senats entschieden gestern, dass Beamte im Osten Anspruch auf Entlohnung nach Westniveau haben, wenn sie den überwiegenden Teil ihrer Ausbildung im Westen absolviert haben. „Dieses Urteil wird die ostdeutschen Bundesländer schätzungsweise zwischen 80 und 100 Millionen Euro kosten“, sagte der Vertreter Sachsen-Anhalts, Michael Moeskes, zum Urteil.

Den Richtern lagen die Klagen von jungen Beamten aus Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern vor. Darin wehrten sie sich dagegen, nur nach Osttarif entlohnt zu werden. Sie wollten mit Beamten aus den Altbundesländern gleichgesetzt werden, denen als Anreiz zur Arbeitsaufnahme in den neuen Ländern die Differenz zwischen Ost- und Westtarif durch eine Zulage gewährt wird.

Auf diesen Zuschuss haben laut Bundesverwaltungsgericht auch diejenigen Beamten Anspruch, die sich überwiegend im Altbundesgebiet für ihre Aufgaben qualifiziert haben. Die Praxis der Ostländer, den Zuschuss nur dann zu zahlen, wenn die gesamte Ausbildung im Westen erfolgte, gehe zu weit, meinten die Richter. Sie vertraten sogar die Ansicht, es reiche im Einzelfall aus, dass der Beamte die Ausbildung und Prüfung zu gleichen Teilen in den alten und den neuen Bundesländern gemacht hat.

Mit ihrer Forderung, die Zulage auch rückwirkend auszuzahlen, scheiterten die meisten Kläger jedoch. Die Ansprüche darauf seien verjährt, so die Richter. In einigen Fällen, in denen die Ansprüche rechtzeitig geltend gemacht und Ablehnungsbescheide angefochten wurden, müssen die Länder nicht nur Nachzahlungen leisten, sondern diese auch verzinsen. (Az: 2 C 14.05 et. al.)