Neuer Prozess um Enteignungen

STRASSBURG dpa ■ Der Prozess um die Enteignung von Grundstücken ehemaliger DDR-Bürger nach der Wiedervereinigung wird neu aufgerollt. Die Klage gegen Deutschland werde auf Antrag der Bundesregierung vor der Großen Kammer neu verhandelt, teilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gestern in Straßburg mit. Der Termin für die neue Verhandlung ist noch nicht bekannt. Die Kleine Kammer des Gerichts hatte im Januar entschieden, dass Deutschland mit den Enteignungen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen habe. Die ohne Entschädigung vorgenommene Enteignung von rund 100.000 Hektar Land, das aus der so genannten Bodenreform nach 1945 stammte und an Bauern und Flüchtlinge – so genannte Neubauern – verteilt worden war, verletze den Schutz des Eigentums. Das Urteil löste in Deutschland Diskussionen aus, weil die Bundesregierung mit einer Flut von Entschädigungsklagen rechnen musste.