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Ohrfeige für die Polizei

GEFAHREN-URTEIL

Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hält den Gefahrengebiet-Passus im Hamburger Polizeigesetz in weiten Teilen für rechts- und verfassungswidrig. Das erklärte am Donnerstag der Vorsitzende Richter Joachim Pradel. Die gesetzliche Befugnis lasse „Normenklarheit und Bestimmtheitsgebot“ vermissen, sagt Pradel bei einem Prozess, in dem eine linke Aktivistin gegen die Polizei geklagt hatte.

Die Frau war am Vorabend des 1. Mai 2011 nahe ihrem Wohnort im Hamburger Schanzenviertel von der Polizei kontrolliert worden, ihr Rucksack wurde durchsucht. Anschließend sprachen die Polizisten gegen sie ein Aufenthaltsverbot aus. Als sie protestierte, nahmen sie sie die Nacht über in Gewahrsam.

Ein Eingriff in den allgemeinen Persönlichkeitsschutz und das informationelle Selbstbestimmungsrecht setzten Tatsachen und konkrete Anhaltspunkte voraus, dass von der jeweiligen Person in Kürze eine Straftat von „erheblicher Bedeutung“ zu befürchten sei, sagte Pradel nun bei dem Prozess. „Wir brauchen eine Nähe zur Gefahr und eine Nähe der Gefahr zu dem Betroffenen.“ Polizeiliche Lageerkenntnisse reichten dafür nicht aus.

Damals hatte die Polizei zur Verhinderung von Krawallen das Schanzenviertel zum Gefahrengebiet erklärt und Personen im Visier, „die nach Augenschein der linken Szene angehören“. Diese Definition über das Outfit sei zumindest eine „Diskriminierung“, befand Pradel.

Wenn damit die politische Überzeugung gemeint gewesen sei, wäre es sogar ein „grob verfassungswidriger“ Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Das Urteil soll am 13. Mai verkündet werden.  KVA

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