: Wohnprojekt im Recht
Wohnprojekt Hayn-/Hegestraße erringt erneut Sieg vor Gericht gegen eine drohende Zerschlagung
Im jahrzehntelangen Rechtsstreit um die Häuser der Eppendorfer Hayn-/Hegestraße hat die Mietergemeinschaft erneut einen Sieg errungen. Dem inzwischen elften Versuch der Vermieter, eine Teilräumung zu erreichen und damit das Gesamtmietverhältnis in Form einer Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts zu zerschlagen, erteilte das Amtsgericht am Donnerstag eine Absage.
„Die gegen die gesamte Mietergemeinschaft gerichtete Klage ist wegen formaler Fehler abgewiesen worden“, teilt deren Anwältin Anke Niehaus mit. Zwar sei die Vermietung eines solchen umfangreichen Mietobjekts an eine aus 50 Personen bestehende Gesellschaft zum Zwecke des Wohnens der Gesellschafter ungewöhnlich und in Deutschland einzigartig. Auf die Besonderheiten hätten sich die Vermieter jedoch 1975 eingelassen, befand das Gericht. Nunmehr müssten sie auch die Konsequenzen tragen.
Die Mietergruppe Hayn-/Hegestraße, die sich 1970 in der Häuserkampfphase gebildet hatte und in der 50 Erwachsene und Kinder leben, gilt als Hamburgs ältestes Wohnprojekt. KVA
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen