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Wohnprojekt im Recht

Wohnprojekt Hayn-/Hegestraße erringt erneut Sieg vor Gericht gegen eine drohende Zerschlagung

Im jahrzehntelangen Rechtsstreit um die Häuser der Eppendorfer Hayn-/Hegestraße hat die Mietergemeinschaft erneut einen Sieg errungen. Dem inzwischen elften Versuch der Vermieter, eine Teilräumung zu erreichen und damit das Gesamtmietverhältnis in Form einer Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts zu zerschlagen, erteilte das Amtsgericht am Donnerstag eine Absage.

„Die gegen die gesamte Mietergemeinschaft gerichtete Klage ist wegen formaler Fehler abgewiesen worden“, teilt deren Anwältin Anke Niehaus mit. Zwar sei die Vermietung eines solchen umfangreichen Mietobjekts an eine aus 50 Personen bestehende Gesellschaft zum Zwecke des Wohnens der Gesellschafter ungewöhnlich und in Deutschland einzigartig. Auf die Besonderheiten hätten sich die Vermieter jedoch 1975 eingelassen, befand das Gericht. Nunmehr müssten sie auch die Konsequenzen tragen.

Die Mietergruppe Hayn-/Hegestraße, die sich 1970 in der Häuserkampfphase gebildet hatte und in der 50 Erwachsene und Kinder leben, gilt als Hamburgs ältestes Wohnprojekt. KVA

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