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Das Ringen um die Jobcenter-Reform geht weiter

Der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sieht die Bundestagsfraktionen in der Pflicht

KÖLN taz ■ Der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sieht nur noch geringe Chancen für eine Reform der Jobcenter in dieser Legislaturperiode. „Natürlich prüfen wir Möglichkeiten, die es gibt, um auch noch vor der Bundestagswahl zu Lösungen zu kommen“, sagte Laumann am Donnerstag im Landtag von Düsseldorf.

Laumann sagte weiter: „Aber am Ende bleibt: Eine verfassungsändernde Mehrheit im Deutschen Bundestag ist ohne die CDU/CSU-Fraktion nicht herstellbar.“ Deshalb läge der Schlüssel zur Lösung des Problems bei den Bundestagsfraktionen. Damit dämpfte der Bundesvorsitzende der CDU-Sozialausschüsse die Hoffnungen, die Jobcenter-Reform noch über eine Bundesratsinitiative retten zu können.

Zuvor hatte der Bremer Bürgermeister Jens Böhrnsen (SPD) Gespräche auf Bundesratsebene angekündigt: „Ich hoffe darauf, dass wir gemeinsam mit den Ministerpräsidenten der CDU/CSU über den Bundesrat eine vernünftige Lösung hinkriegen.“ Auch Sachsen-Anhalts Wirtschaftsminister Reiner Haseloff (CDU) sprach sich für eine Initiative des Bundesrats aus. „Das Nein der Unionsbundestagsfraktion kann nicht das letzte Wort sein“, sagte er in Magdeburg. Denn schließlich sei Handlungsbedarf „zeitnah und nach wie vor hochaktuell gegeben“.

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen Arbeitsagentur und Kommunen spätestens ab 2011 ihre Aufgaben bei der Betreuung von Langzeitarbeitslosen wieder getrennt wahrnehmen. Für die 6,65 Millionen Bezieher von Hartz-IV-Leistungen wären dann wieder zwei Behörden zuständig.

Um dies zu vermeiden, hatte Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) mit den Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, Jürgen Rüttgers (CDU) und Kurt Beck (SPD), einen Kompromissvorschlag ausgehandelt. Danach sollten die rund 370 Jobcenter in öffentlich-rechtliche „Zentren für Arbeit und Grundsicherung“ umgewandelt werden. Dafür wäre allerdings eine Grundgesetzänderung notwendig. Die jedoch lehnte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion am Dienstag endgültig ab.

Die Mehrheit der Unionsfraktion vertrete die Auffassung, es könne „doch nicht richtig sein, dass, wenn wir eine verfassungswidrige Behörde geschaffen haben, wir nicht die Behörde ändern, sondern die Verfassung“, referierte NRW-Arbeitsminister Laumann im Landtag die Ablehnungsgründe. Er hingegen sehe weiterhin eine dringende Notwendigkeit, die Hilfen für arbeitslose Menschen in einer Behörde zu organisieren, die die Kompetenzen des Bundes und der Kommunen bündelt.

Mit seiner Position sieht sich Laumann im Einklang mit allen sechzehn Arbeitsministern der Länder, die eine entsprechende Verfassungsänderung ebenfalls für gerechtfertigt hielten.

PASCAL BEUCKER

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