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Leihmutterschaftsgesetz in ItalienMamma mia statt mamma nostra

In Italien sind Leihmutterschaften verboten. Jetzt soll das auch für Wunscheltern gelten, die dies im Ausland angehen wollen.

Die rechte Regierungschefin Meloni und ihr Minister Salvini wollen die „traditionelle Familie“ schützen Foto: Roberto Monaldo/LaPresse/Zuma Press/imago

Berlin taz/dpa | Es ging hoch her im italienischen Senatssaal. Unter ständigen Zwischenrufen nahm das Parlament am Mittwoch einen Gesetzesentwurf an, der die Nutzung von Leihmutterschaften auch im Ausland unter Strafe stellt. Bis zu zwei Jahre Haft drohen Ita­lie­ne­r*in­nen von nun an auch dann, wenn sie im Ausland mittels einer Leihmutter ein Kind bekommen.

Die rechte Koalition von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni (Fratelli d’Italia) jubelt. Sie begründet das Verbot damit, dass die traditionelle Familie geschützt werden solle. Das Gesetz schiebe dem „Zeugungstourismus“ einen Riegel vor, erklärte Meloni.

Die Opposition kritisierte das Gesetz allerdings heftig. Aus ihrer Sicht wird damit homosexuellen oder unfruchtbaren Paaren die Möglichkeit genommen, Kinder zu bekommen. Das Gesetz versetze die Gesellschaft zurück „ins Mittelalter“, kritisierte etwa die Fünf-Sterne-Oppositionspartei.

In der Ablehnung des verabschiedeten Gesetzes ist sich die Opposition einig. Weniger Einigkeit herrscht allerdings in der Frage, wie eine Alternative aussehen könnte. Ein Gegenvorschlag aus der Opposition hatte eine sogenannte solidarische Leihmutterschaft vorgesehen. In diesem Modell würde die Frau eine Schwangerschaft ohne Entschädigung austragen.

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Für Meloni ein voller Erfolg

In Italien selbst sind Leihmutterschaften bereits illegal. Wer sich daran beteiligt, muss mit einer hohen Geldstrafe oder sogar Haft rechnen. Der Senat nahm den entsprechenden Gesetzentwurf nun mit 84 gegen 58 Stimmen an. Das Abgeordnetenhaus, die andere Kammer des Parlaments, hatte bereits zugestimmt.

Für die postfaschistischen Fratelli d’Italia ist das Gesetz ein voller Erfolg. Der Vorschlag geht zurück auf die Abgeordnete Carolina Varchi, nach der das Gesetz auch benannt ist.

Bei einer Leihmutterschaft trägt eine Frau für sogenannte Wunscheltern ein Kind aus und überlässt ihnen dieses Kind nach der Geburt. In Deutschland ist die Leihmutterschaft wie in vielen anderen Staaten ebenfalls verboten. Auch die Vermittlung einer Leihmutterschaft ist in Deutschland unter Strafe gestellt. In einigen Ländern hingegen ist die Leihmutterschaft teils mit bestimmten Einschränkungen erlaubt. Das ist auch der Grund dafür, warum Wunscheltern dafür ins Ausland gehen.

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2 Kommentare

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  • Auf jeden Fall ist es konsequent, etwas das im eigenen Land nicht erlaubt ist auch auf andere Länder zu übertragen.

    Es gab hier ja auch ein Artikel der gezeigt hat, dass ohne finanzielle Anreize so gut wie keine leihmutterschaft stattfindet.

    Und da fängt das Problem an. Ist es okay die Armut von anderen Menschen zu nutzen um sein eigenes Glück zu finden. Ist es wirklich selbstbestimmt, wenn jemand nur aus finanzieller Not das Risiko eingeht. Hat man das Recht auf ein eigenes Kind, wenn es biologisch möglich wäre? Ist eine freiwillige Leihmutterschaft dem Kind gegenüber fair, da es kein Recht gegenüber seiner biologische Mutter hat? Was ist mit der leihmutter, falls sie feststellt sie möchte das Kind behalten, bzw. Sie mitbekommt, dass das Kind vllt in einer Art behandelt wird, welche sie überhaupt nicht gut findet.

    Kein einfaches Thema.

    Übrigens ein guter Artikel, bei dem zumindest bei mir, keine Wertung mitschwingt und zum Denken anregt. Schön mit pro und contra und verschiedenen Optionen. Danke.

  • Schön aussehender Titel, aber er klingt eher, als wären Geschwister nicht mehr erlaubt. "Meine Mama statt unsere Mama."



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