Leihmutterschaftsgesetz in Italien: Mamma mia statt mamma nostra
In Italien sind Leihmutterschaften verboten. Jetzt soll das auch für Wunscheltern gelten, die dies im Ausland angehen wollen.
Die rechte Koalition von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni (Fratelli d’Italia) jubelt. Sie begründet das Verbot damit, dass die traditionelle Familie geschützt werden solle. Das Gesetz schiebe dem „Zeugungstourismus“ einen Riegel vor, erklärte Meloni.
Die Opposition kritisierte das Gesetz allerdings heftig. Aus ihrer Sicht wird damit homosexuellen oder unfruchtbaren Paaren die Möglichkeit genommen, Kinder zu bekommen. Das Gesetz versetze die Gesellschaft zurück „ins Mittelalter“, kritisierte etwa die Fünf-Sterne-Oppositionspartei.
In der Ablehnung des verabschiedeten Gesetzes ist sich die Opposition einig. Weniger Einigkeit herrscht allerdings in der Frage, wie eine Alternative aussehen könnte. Ein Gegenvorschlag aus der Opposition hatte eine sogenannte solidarische Leihmutterschaft vorgesehen. In diesem Modell würde die Frau eine Schwangerschaft ohne Entschädigung austragen.
Hier sieht alles ungewohnt aus? Stimmt, seit Dienstag, 15.10.2024, hat die taz im Netz einen rundum erneuerten Auftritt. Damit stärken wir, was die taz seit Jahrzehnten auszeichnet: Themen setzen und laut sein. Alles zum Relaunch von taz.de, der Idee dahinter und der Umsetzung konkret lesen Sie hier.
Für Meloni ein voller Erfolg
In Italien selbst sind Leihmutterschaften bereits illegal. Wer sich daran beteiligt, muss mit einer hohen Geldstrafe oder sogar Haft rechnen. Der Senat nahm den entsprechenden Gesetzentwurf nun mit 84 gegen 58 Stimmen an. Das Abgeordnetenhaus, die andere Kammer des Parlaments, hatte bereits zugestimmt.
Für die postfaschistischen Fratelli d’Italia ist das Gesetz ein voller Erfolg. Der Vorschlag geht zurück auf die Abgeordnete Carolina Varchi, nach der das Gesetz auch benannt ist.
Bei einer Leihmutterschaft trägt eine Frau für sogenannte Wunscheltern ein Kind aus und überlässt ihnen dieses Kind nach der Geburt. In Deutschland ist die Leihmutterschaft wie in vielen anderen Staaten ebenfalls verboten. Auch die Vermittlung einer Leihmutterschaft ist in Deutschland unter Strafe gestellt. In einigen Ländern hingegen ist die Leihmutterschaft teils mit bestimmten Einschränkungen erlaubt. Das ist auch der Grund dafür, warum Wunscheltern dafür ins Ausland gehen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Pro und Contra zum Ampel-Streit
Sollen wir jetzt auch wählen?
US-Präsidentschaftswahlen
Die neue Epoche
Harris-Niederlage bei den US-Wahlen
Die Lady muss warten
Trump erneut gewählt
Why though?
US-Präsidentschaftswahlen
Warum wählen sie Trump?
Soziologe über Stadt-Land-Gegensatz
„Die ländlichen Räume sind nicht abgehängt“