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Cannabis am SteuerMehr Toleranz im Straßenverkehr

Bald schon sollen 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blut erlaubt sein. Dauerkiffer können so aber trotzdem nicht Auto fahren.

Auch mit der Cannabis-Legalisierung gibt es in Deutschland keine Highways: Vorsicht im Straßenverkehr Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Berlin dpa/taz | Für Ver­kehrs­teil­neh­me­r*in­nen gelten bald neue Bestimmungen und Bußgelder für Cannabis am Steuer. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier fertigte das Anfang Juli vom Bundesrat gebilligte Gesetz am vergangenen Freitag aus, wie das Präsidialamt auf Anfrage in Berlin mitteilte. Der Auftrag zur Verkündung im Bundesgesetzblatt sei am Montag erteilt worden.

Für den berauschenden Cannabis-Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) wird damit ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut festgelegt. Für Fahranfänger und Mischkonsum mit Alkohol kommen strengere Regeln.

Für den Abbau von THC hat die Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin (DGVM) grobe Richtwerte aufgestellt, an denen man sich orientieren kann. Demnach könnte bei Ge­le­gen­heits­kif­fe­r*in­nen nach dem Konsum eines Joints nach 3 bis 5 Stunden der Grenzwert von 3,5 Nanogramm erreicht werden. Doch es gibt mehrere Faktoren, die eine Einschätzung erschweren: So kann der exakte THC-Gehalt des Cannabis nicht bekannt sein oder die Mengen, die für einen Joint verwendet werden.

Hohe Strafen für Au­to­fah­re­r*in­nen mit THC im Blut

Die Gesellschaft empfiehlt auch für Gelegenheitskonsument*innen, also solche, die einen Joint rauchen und dann über mehrere Tage pausieren, eine Wartezeit von mindestens 12 Stunden, bevor sie sich wieder ans Steuer setzen. Bei dem Konsum von Cannabis-Edibles, etwa Keksen, sollten dagegen Wartezeiten von mindestens 24 Stunden eingehalten werden.

Wer regelmäßig und viel kifft, müsse dagegen mehrere Wochen abstinent sein, wenn er Auto fahren will – denn dann könne eine Depotbildung von THC zu einer Rückresorption ins Blut führen und die Nachweiszeit wesentlich verlängern. „Da bei Cannabis keine gesicherte Dosis-Konzentrationsbeziehung herstellbar ist, lässt sich weder genau sagen, ab welcher Konsumfrequenz im Einzelfall eine Kumulation stattfindet, noch wie lange THC in diesen Fällen im Blutserum nachweisbar bleibt“, erklärt die DGVM.

Die vom Bundestag beschlossenen neuen Vorgaben können nun am Tag nach der bald anstehenden Gesetzesverkündung in Kraft treten. Dann gilt: Wer vorsätzlich oder fahrlässig mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr fährt, riskiert in der Regel 500 Euro und einen Monat Fahrverbot. Wird dazu noch Alkohol getrunken, drohen in der Regel 1.000 Euro Buße. Wie bei Alkohol gilt in der zweijährigen Führerscheinprobezeit und für Unter-21-Jährige ein Cannabis-Verbot – die Grenze von 3,5 zählt hier also nicht. Bei Verstößen drohen in der Regel 250 Euro Buße.

Wer in eine Straßenverkehrskontrolle gerät und Auffälligkeiten zeigt, kann von der Polizei zum Drogentest gebeten werden. Dabei ist der Schnelltest, den die Beamten oft auf Basis einer Urinprobe anfertigen, freiwillig. Es wird auf das THC-Abbauprodukt THC-COOH getestet, es lässt sich nach Angaben des ADAC im Urin länger nachweisen als im Blut. „Ein Urintest kann daher nur einen Hinweis auf einen aktuell vorliegenden Cannabiskonsum geben, da von dem Abbauprodukt keine Wirkung ausgeht“, heißt es in einer Stellungnahme des Autoclubs.

Nachdem Kiffen und privater Cannabisanbau für Volljährige seit dem 1. April mit vielen Vorgaben legal sind, folgen nun begleitende Verkehrsregelungen. Bisher gilt die strikte Linie, dass schon beim Nachweis von THC Folgen drohen. Dafür hat sich in der Rechtsprechung ein Wert von 1 Nanogramm etabliert. Beim Verkehrsgerichtstag sprachen sich Experten aber schon 2022 für eine „angemessene“ Heraufsetzung aus. Denn dies sei so niedrig, dass viele sanktioniert würden, bei denen sich eine Fahrsicherheitsminderung nicht begründen lasse.

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6 Kommentare

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  • Dauerkiffer sollten vielleicht auch nicht Auto fahren.

  • „Da bei Cannabis keine gesicherte Dosis-Konzentrationsbeziehung herstellbar ist, lässt sich weder genau sagen, ab welcher Konsumfrequenz im Einzelfall eine Kumulation stattfindet, noch wie lange THC in diesen Fällen im Blutserum nachweisbar bleibt“, erklärt die DGVM."



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    Eine echte Schwachstelle für die Praxis der Rechtsprechung, sollte mensch denken. Bezahlbare Schnelltests für die Selbstüberprüfung bei KonsumentInnen werden bei entsprechender Nachfrage sicherlich nicht allzu lange auf sich warten lassen.



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    Deutschland ist ja nicht Vorreiter.



    Erfahrungen aus Kanada lassen aufhorchen:



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    www.mdr.de/wissen/...ounfaelle-100.html



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    Auch der TÜV- Verband zeigt sich informiert:



    "Aktuelle Studien aus Nordamerika zeigen, dass die Unfallzahlen nach der Legalisierung von Cannabis ansteigen: im US-Bundestaat Washington State sind die Anzahl der THC beeinflussten tödlichen Verkehrsunfälle laut Studie um 10 Prozent gestiegen."



    Quelle tuev-verband.de

  • Wissenschaftliche Tests werden die Lösung sein, denn weder soll ein kleiner Spiegel ohne Einfluss den Lappen gefährden, noch soll jemand plötzlich weiße Kaninchen sehen und Fußgänger umnieten.



    Cannabis wie Autofahren mag angenehm sein, aber nicht lebensnotwendig. Das Leben Dritter dürfte in dubio wichtiger sein.

  • Besteht eigentlich die Gefahr des Passivrauchens/ kiffens?

    • @Stoffel:

      Prinzipiell ja. In der Praxis beschränkt sich das anscheinend eher auf kleine Räume, in denen viel gekifft wird, und sich dadurch der Rauch anreichert. Es hat aber auch schon einen Fall von Führerscheinverlusts durch Passivkiffen gegeben, rein hypothetisch ist das also nicht.



      Gab dazu Anfang April einen Artikel bei n-tv. ( www.n-tv.de/wissen...ticle24844822.html )

    • @Stoffel:

      Hängt wohl (wie immer) davon ab...



      Im Club wohl kaum. Im ungelüfteten kleinen Zimmer über Stunden hinweg wäre es vorstellbar.