Berliner Landesverfassungsgericht: Ende einer Hängepartie

Mit jahrelanger Verspätung haben sich die Fraktionen auf neue Ver­fas­sungs­rich­te­r*in­nen geeinigt. Mit dabei ist ein Enteignungs-Befürworter.

Ein großes, altes Gebäude aus der Luft fotografiert. im Vordergrund Bäume, dahinter Stadtpanorama

Das Kammergericht in Berlin-Schöneberg ist auch der Sitz des Landesverfassungsgerichts Foto: Jochen Eckel/imago

BERLIN taz | Mit drei Jahren Verspätung steht fest, ­welche Rich­te­r*in­nen neu ans Berliner Verfassungsgericht gewählt werden ­sollen. Die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und Linken im Abgeordne­tenhaus haben sich auf sechs Kandi­dat*innen verständigt, die sich am Donnerstag in der letzten Plenar­sitzung vor der ­Sommerpause zur Wahl stellen ­werden.

Die Position am Verfassungsgericht ist ein Ehrenamt, die Amtszeit beträgt sieben Jahre. Die Rich­te­r*in­nen benötigen eine Zweidrittelmehrheit im Abgeordnetenhaus, weswegen die Fraktionen – unter Ausschluss der AfD – ein Personaltableau ausgehandelt haben.

Neuer Vizepräsident wird demnach Björn Retzlaff. Der Vorsitzende Richter am Kammergericht ist dort vor allem für Baurecht zuständig.

Die Anwältin Lucy Chebout ist im Familienrecht spezialisiert und Vizepräsidentin des Deutschen Juristinnenbundes. Sie hat neben Jura auch Islamwissenschaften studiert.

Florian Rödl ist Juraprofessor an der Freien Universität Berlin. Er gilt als Befürworter des Enteignungs-Volksentscheids und saß auch in der zuständigen Kommission. 2020 vertrat er das Land Berlin im Verfahren um den Mietendeckel vor dem Bundesverfassungsgericht.

Juliane Pätzold ist Richterin am Berliner Verwaltungsgericht und dort für Visums- und Asylrecht zuständig.

Florian Schärdel ist Richter am Amtsgericht Schöneberg und war dort zuletzt vor allem mit Mietrecht befasst.

Rosanna Sieveking ist seit 2018 als Richterin am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vor allem für Straßen- und Wegerecht zuständig.

Mit der Einigung dürfte das jahrelange Personalproblem am Landesverfassungsgericht behoben werden. Derzeit sind nur sieben der planmäßig neun Rich­te­r*in­nen im Amt. Und von ihnen warten vier bereits seit 2021 darauf, abgelöst zu werden. Das wurde zunächst wegen der anstehenden Abgeordnetenhauswahl verschoben. Anschließend wurde die Richterwahl erneut ausgesetzt, damit das Gericht über die Wiederholung der Chaoswahl urteilen konnte.

Das dann im Februar 2023 neu gewählte Abgeordnetenhaus konnte sich lange nicht auf gemeinsame Vorschläge einigen. Zuletzt sorgte die Personalie von Seda Başay-Yıldız für Streit. Die Grünen hatten die NSU-Nebenklageanwältin für das Ehrenamt vorgeschlagen, die CDU blockierte. Die Grünen sind dann von ihr abgerückt, wie nun die Vorschlagsliste zeigt.

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