Bundesrat beschränkt Ackergift weiter: Glyphosat bleibt draußen

Die Länderkammer beschließt, die Nutzung für das umstrittene Pestizid nicht auszuweiten. In Schutzgebieten bleibt es verboten.

Trecker fährt über ein Feld und sprüht.

Ein Landwirt spritzt Glyphosat auf ein Feld, das Ackergift ist seit Jahren umstritten Foto: Steven Lüdtke/dpa

BERLIN taz | Das Ackergift Glyphosat darf in Deutschland auch künftig nicht in Schutzgebieten verwendet werden. Einen entsprechenden Vorstoß des Agrarausschusses des Bundesrates hat die Länderkammer am Freitag abgelehnt. Die „bestehenden Einschränkungen bei der Anwendung von Glyphosat“ würden fortgeschrieben, teilt das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) mit. So könnten sich Landwirtinnen und Landwirte auf bewährte Regeln zum Einsatz des Totalherbizids verlassen, zugleich werde sicher gestellt, „dass Glyphosat nicht dort eingesetzt wird, wo die Natur besonders sensibel ist oder unsere natürlichen Ressourcen einen besonderen Schutz benötigen, wie beispielsweise in Wasserschutzgebieten“.

„Das war eine wichtige Entscheidung“, sagt Laura Henningson, Referentin für Agrobiodiversität beim Naturschutzbund Nabu. Allerdings sei Glyphosat für die nächsten zehn Jahre weiter zugelassen und die Bundesregierung müsse jetzt schnell das „Zukunftsprogramm Pflanzenschutz“ vorlegen. Darin solle sie konkret darlegen, wie die Landwirte den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bis 2030 halbieren können; die Referenzzeit sind die Jahre zwischen 2011 und 2013.

Gegen dieses Reduktionsziel geht der Deutsche Bauernverband vor. Er sieht das Zukunftsprogramm Pflanzenschutz als „Affront gegen die Landwirtschaft“ und befürchtet Produktionseinbußen. Umweltverbände sehen das mit großer Sorge: „Wir sind entsetzt, dass der Bauernverband und die anderen Agrarverbände die dringenden Anliegen des Umwelt- und Naturschutzes ignorieren“, sagt Olaf Bandt, Vorsitzender des Umweltverbandes BUND. Der Bauernverband verrate mit seiner Blockade auch den Wunsch der eigenen Mitglieder nach größerer Unabhängigkeit von Industrieverbänden und langjähriger Planungssicherheit.

Planungssicherheit fehlen für Industrie und Landwirte auch für den Umgang mit Glyphosat. Das Pflanzenschutzmittel steht im Verdacht, bei Menschen Krankheiten wie Krebs auszulösen, Bienen und insgesamt die Biodiversität zu gefährden. Von den Behörden immer wieder neu und befristet zugelassen, konnten sich die EU-Mitgliedsländer zuletzt nicht auf eine einheitliche Position einigen. Die Kommission entschied – wie in diesem Falle vorgesehen – alleine und verlängerte die Zulassung um weitere 10 Jahre. Sowohl gegen die Praxis, ein Ackergift für begrenzte Zeiträume zulassen, als auch gegen die zehnjährige Glyphosat-Zulassung der Kommission gehen die Aurelia-Stiftung und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gemeinsam vor.

Das Urteil des EU-Gerichts stehe kurz bevor. Nach dem Urteil werde das Verfahren voraussichtlich zur letzten Instanz, dem Europäischen Gerichtshof, gehen. Denn wegen des grundlegenden Stellenwerts des Urteils, das einen Präzedenzfall für andere Pestizid-Wirkstoffe schaffe, werde keine der Streitparteien eine Niederlage vor Gericht akzeptieren.

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