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Und nun das Ganze noch einmal für das Label "Nachhaltig". Jedes zweite Produkt ist mittlerweile nachhaltig.
Da wird beispielsweise eine feste Seife auf den Markt gebracht, welche die Flüssigseife (in der Plastikflasche) ersetzen soll. Zu bestellen im Onlineshop mit passenden Accessoire .. einem Spender aus Metall. Die Rechnungen zur Nachhaltigkeit sind da in der Mehrzahl eher fraglicher Natur. Der Begriff "Nachhaltig" ist rechtlich auch nicht definiert.
Aber selbst E-Fuels werden bei uns als nachhaltig bezeichnet. Obwohl die Energiebilanz katastrophal schlecht ist.
@Mopsfidel Zur festen Seife:
Meine feste Seife kommt wie das feste Deo in einem Karton aus recyceltem Papier, die Zahnputztabs in einer Papiertüte.
In meinem Körperpflegeprogramm bestehen nur die Zahnbürste und der Rasierer noch aus Plastik
Naja, so ganz allein ist das "von den Kindern bedrängte Elternteil" ja nun auch nicht. Grundsätzlich sollte ich schon vorher wissen, was ich meinen Nachkommen ernärhungstechnisch so vorlebe und nicht erst spontan na der Kasse entscheiden. Es gibt bspw. gute Angebote, um einen Überblick über bestehnde Siegel zuer erhalten: www.siegelklarheit...l;sort:rating_desc
Ob Bio nun so eindeutig des beste Beispiel ist, würde ich auch hinterfragen: Warum gibt es verschiedene Bio-Verbände mit unterschiedlichen über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehenden Anforderungen ?
Gucken Sie bei Ökostrom auf das Grüner Strom-Label (mit Abstrichen auch: OK-Power).
Abonnieren Sie das Heft der Stiftung Warentest. Schauen Sie mal bei der Verbraucherzentrale vorbei, physisch oder digital.
Unterstützen Sie die Parteien, die auf deren Seite stehen und nicht auf der des Großen Gelds.
„Schnell“ und „diskriminierungsfrei“ soll die Bezahlkarte sein, mit der Asylsuchende in Hamburg einkaufen müssen. Doch für Omar ist sie das Gegenteil.
Klima-Versprechen in der Werbung: Wischiwaschi beim Fruchtgummi
Unternehmen dürfen nicht länger mit Pseudo-Umweltfreundlichkeit werben – gut so. Die Ampel solle jetzt mit besseren gesetzlichen Regeln nachlegen.
Katjes-Werbung bei der Internationalen Süßwarenmesse in Köln, 23. April 2023 Foto: Ying Tang/NurPhoto/imago
Fast alle Produkte zu 100 Prozent vegan, Peace-&-Love-Gummis, Kuscheln mit Kühen, klimaneutral: Die Lakritze und Fruchtgummis von Katjes wenden sich mit quietschbunten Verpackungen und Werbefilmchen an eine junge Zielgruppe – und wollen natürlich verkauft werden.
Dass Katjes – und damit auch andere Konzerne – der Kundschaft nicht irgendeinen grün gewaschenen Schmu versprechen kann, hat am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Endlich. Denn: Es ist gut für die Umwelt, wenn Kund:innen klar unterscheiden können, welche Produkte nachhaltig hergestellt wurden – und welche nicht.
Verbraucher:innen begegnen nämlich immer öfter Wischiwaschi-Umweltversprechen, deren Wahrheitsgehalt sie nicht überprüfen können: „recycelbare Verpackung“, „bienenfreundlich produziert“, „aus verantwortungsvollen Quellen“, „enkeltauglich“ oder eben „klimaneutral hergestellt“ – mit Letzterem werden nicht nur Windeln, sondern auch Motoröl gelabelt.
Diese „Green Claims“ gibt es nicht nur als Werbeslogans, sondern auch in Form von Siegeln, die leider oft viel weniger halten als gedacht. Denn anders als bei staatlich vergebenen Bio- und Ökosiegeln gibt es für Klimasiegel keine gesetzlich geregelten Standards. Ihre Werbeversprechen können alles – und nichts – heißen.
Aber: Kommuniziert das Unternehmen hier sein tatsächliches Engagement für eine nachhaltige Produktionsweise? Oder macht es sich nur zunutze, dass Werbung mit Nachhaltigkeitsbezug bislang kaum reguliert ist – anders als beispielsweise gesundheitsbezogene Werbung? Die Vorinstanz hatte im Katjes-Fall noch viel konzernfreundlicher entschieden: Es reiche, wenn sich Kund:innen auf der Firmenhomepage über die Art der „Klimaneutralität“ unterrichten könnten.
Aber: Wie sollen Kund:innen, die von ihren Kindern in der Quengelzone an der Supermarktkasse bedrängt werden, ein möglicherweise nachhaltiges Gummizeugs zu kaufen, fix entscheiden, ob es „klimaneutral“ produziert wurde? Denn: Das kann vieles heißen. Oftmals ist die Produktion gar nicht nachhaltig, Treibhausgasemissionen wurden nicht reduziert, sondern lediglich „ausgeglichen“.
BGH fordert mehr Klarheit
Die dabei verwendeten Kompensationsprojekte, meist geht es um Aufforstung oder Waldschutz, halten oft nicht, was sie versprechen. Bei Werbung müsse deshalb künftig „zur Vermeidung einer Irreführung regelmäßig bereits in der Werbung selbst erläutert werden, welche konkrete Bedeutung maßgeblich ist“, betont der Bundesgerichtshof nun.
Gut so! Verbraucher:innenfreundlich wäre außerdem, liebe Ampel: Umweltbezogene Werbung muss stärker reguliert werden, umweltbezogene Siegel müssen von unabhängigen Dritten überprüft werden. Der freiwillige Kompensationsmarkt sollte stärker reguliert – und das Label „Klimaneutralität“ in der Werbung verboten werden.
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Kommentar von
Kai Schöneberg
Ressortleiter Wirtschaft und Umwelt
Hat in Bonn und Berlin Wirtschaftsgeschichte, Spanisch und Politik studiert. Ausbildung bei der Burda Journalistenschule. Von 2001 bis 2009 Redakteur in Bremen und Niedersachsen-Korrespondent der taz. Dann Financial Times Deutschland, unter anderem als Redakteur der Seite 1. Seit 2012 wieder bei der taz als Leiter des Ressorts Wirtschaft + Umwelt, seit August 2024 im Sabbatical.
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