Wirtschaftsweise Veronika Grimm: Aufsichtsrat trotz Bedenken

Siemens Energy hat die Ökonomin Veronika Grimm trotz aller Bedenken in den Aufsichtsrat gewählt. Der einstige Mutterkonzern stimmte dagegen.

Die Ökonomin Veronika Grimm

Sieht keinen Konflikt in der Doppelmitgliedschaft: Prof. Dr. Veronika Grimm

BERLIN taz | Ausgerechnet der einstige Mutterkonzern stimmte bei Siemens Energy gegen eine wichtige Personalie. Am Montagabend wählten die Ak­tio­nä­r*in­nen mit 76,43 Prozent die Ökonomin Veronika Grimm in den Aufsichtsrat des Energiekonzerns. Doch die Siemens AG, von der Siemens Energy im Jahr 2020 abgespalten wurde, stimmte gegen die Ernennung Grimms.

Die Personalie Grimm ist umstritten, weil die Professorin auch Mitglied des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ist. „Wer die Bundesregierung in gesamtwirtschaftlichen Fragen berät, sollte nicht von einem Großunternehmen bezahlt werden und in dessen Gremien sitzen“, kritisierte etwa Max Bank von Lobbycontrol. Insbesondere auch Grimms vier Kol­le­g*in­nen im Sachverständigenrat sehen in der Doppelmitgliedschaft die Gefahr möglicher Interessenkonflikte und baten sie im Vorfeld, sich für eines der Ämter zu entscheiden.

Grimm sieht diese Konflikte nicht. „Ich freue mich auf die Aufgabe im Aufsichtsrat“, teilte sie der taz mit. „Ich habe prüfen lassen, ob das Aufsichtsratsmandat kompatibel mit meiner Aufgabe im Sachverständigenrat ist. Auch bei Siemens Energy gab es eine Compliance-Prüfung.“ Das Resultat sei gewesen, dass es nichts zu beanstanden gebe, so Grimm weiter.

Bei der Siemens AG sieht man es allerdings anders: „Im Vorfeld des Abstimmungsverfahrens sind zuvor nicht bekannte Bedenken öffentlich gemacht geworden, die sowohl den Erfolg von Prof. Grimm als Aufsichtsratsmitglied für Siemens Energy als auch als Mitglied des Expertenausschusses beeinträchtigen würden“, teilte der Münchner Konzern auf Anfrage mit. „Aufgrund dieses Interessenkonflikts hat die Siemens AG nicht für die Ernennung gestimmt.“

Kein Verbot von Aufsichtsratsmandat

Der Sachverständigenrat will sich nun erst mal intern beraten, wie mit der Lage weiter umgegangen wird. Grimm ist nicht die erste Wirtschaftsweise in der Geschichte des Gremiums, die einen Posten in der Wirtschaft annahm. Denn das Sachverständigenratsgesetz aus dem Jahr 1963 schließt die Wahl eines Ratsmitglieds in einen Aufsichtsrat nicht aus.

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