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Suizidassistenz und StrafrechtDrei Jahre Haft wegen Suizidhilfe

Das Landgericht Essen hat einen Arzt zu drei Jahren Haft verurteilt, weil er einem psychisch Kranken beim Sterben half. Es ist ein Präzedenzfall.

Der Arzt Johann Friedrich Spittler bei einem früheren Gerichtstermin wegen Sterbehilfe 2019 Foto: Hendrik Schmidt/dpa

Berlin taz | Das Landgericht Essen hat einen Neurologen und Psychiater aus Datteln wegen der Suizidhilfe an einem psychisch kranken Mann am Donnerstag zu drei Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt. Der Fall könnte ein Präzedenzfall zur Frage werden, inwieweit die Suizidhlfe bei psychisch kranken Menschen zulässig ist oder nicht.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass es sich bei der Suizidhilfe um einen Totschlag in mittelbarer Täterschaft in einem minderschweren Fall handele, sagte Gerichtssprecher Thomas Kliegel der taz. Die psychische Erkrankung des Suizidenten hätte dessen „freie Willensbildung aufgehoben“, so das Gericht. Der Mann habe an einer akuten psychischen Störung, einer „paranoiden Schizophrenie“ gelitten. Der Angeklagte habe mit seiner Suizidhilfe die Grenze zum Strafbaren „sehenden Auges“ überschritten.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Urteil im Februar 2020 zwar die ärztliche Suizidhilfe grundsätzlich erlaubt, aber betont, dass die „Freiverantwortlichkeit“ des Sterbewilligen bei seiner Entscheidung gegeben sein muss. Diese Freiverantwortlichkeit wurde vom Landgericht im vorliegenden Fall verneint.

Der Verurteilte ist der Neurologe und Psychiater Johann Spittler, 81, in der Suizidhilfe als Sterbehelfer bekannt. Er hat in mehreren hundert Fällen psychiatrische Gutachten für Sterbewillige angefertigt und auch bei vielen Suiziden ärztlich assistiert. Der 42jährige Oliver H. aus Dorsten, um dessen Fall es ging, hatte eine langjährige Psychiatriegeschichte hinter sich und Spittler 2020 kontaktiert und um ärztliche Hilfe zur Selbsttötung gebeten. Der Mann hatte bereits drei Suizidversuche ohne Hilfe durch Dritte hinter sich.

„Krankheitsbedingte Entscheidung“

Spittler untersuchte Oliver H. psychiatrisch und erstellte nach Auswertung ärztlicher Unterlagen ein Gutachten. Er kam zu dem Ergebnis, dass der Sterbewillige unter einer „Residualsymptomatik nach mehrfachen paranoid-schizophrenen Erkrankungen, einer depressiven Störung sowie einer Sehminderung leide“, zitierte die Anklage. Besserungsmöglichkeiten sah der Psychiater nicht. Spittler war aber der Ansicht, dass die Einsichts- und Urteilsfähigkeit und damit auch die Freiverantwortlichkeit seines Klienten trotz der psychischen Erkrankung erhalten war.

Am 31.August 2020 legte Spittler Oliver H. im Beisein von dessen Mutter eine Infusion mit Thiopental, die der Suizidwillige selbst in Gang setzte und daran verstarb.

Zum Verfahren vor dem Landgericht waren mehrere Gutachter, Psych­ia­te­r:in­nen und auch ein Augenarzt zugezogen worden. Das Gericht kam zu dem Schluss, der Suizidwunsch beruhte nicht auf einer freien Willensentscheidung, sondern auf einer „erkrankungsbedingt und nicht realistisch begründeten Annahme, dass es für seine psychische Symptomatik und die Augenerkrankung keine Besserungsaussichten gegeben habe“, sagte Kliegel. Das Gericht warf Spittler unter anderem vor, dass er die augenärztlichen Befunde nicht eingesehen hatte.

Mildernde Umstände

Totschlag in einem „minderschweren Fall“ mit strafmildernden Umständen erkannte das Gericht, weil der Psychiater „aus Mitleid heraus“ gehandelt habe und nicht vorbestraft sei. Spittler hat auch aufgrund seines hohen Alters derzeit Haftverschonung. Er will in Revision gehen. (Az 32 Ks 5/23)

Das Urteil könnte Präzedenzwirkung entfalten, denn das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 in einem aufsehenerregenden Urteil die ärztliche Suizidhilfe zwar grundsätzlich erlaubt. Aber eine „freie Suizidentscheidung“ setze voraus, seinen Willen „frei und unbeeinflusst von einer akuten psychischen Störung bilden zu können.“

Über die Frage, ob und wann man Menschen mit einer psychischen Erkrankung die Freiverantwortlichkeit attestieren könne oder nicht, streiten seither die Jurist:innen, Psychiater:innen, Ethi­ke­r:in­nen und Politiker:innen. In Berlin ist ebenfalls ein Arzt wegen Totschlags in mittelbarer Täterschaft angeklagt, der Suizidhilfe bei einer schwer Depressiven leistete. Diese hätte laut Staatsanwaltschaft aber aufgrund einer akuten Phase der Depression keinen „freien Willen“ bilden können. Dieser Prozess beginnt Ende Februar.

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6 Kommentare

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  • Die Justiz ist selbst schizophren. Schwerst psychisch Erkrankte werden nicht behandelt, wenn sie nicht freiwillig in die Klinik gehen. Was viele nicht machen, weil sie nicht krankheitseinsichtig sind. Da gilt das goldene Kalb der "Selbstbestimmung"! Damit einhergehend dürfen sich die Erkrankten zugrunde richten, Job und Wohnung darüber verlieren oder gerade bei jungen ersterkrankten psychotischen Menschen zu sehen, ihr Leben an die Wand fahren... aber wenn es ums Sterben geht, haben sie plötzlich keine Selbstbestimmung mehr, da sind sie dann doch nicht in der Lage einen freien Willen zu bilden. Wie zynisch!

    • @Martina Reuther:

      Der kleine Unterschied: man ist dann wirklich tot.

      • @Ignaz Wrobel:

        Ja, aber auch weil wirkliche Hilfen unterlassen werden. Und ich rede nicht von einmaliger akuter Erkrankung, sondern von einer Chronifizierung durch nicht Behandlung...

  • Der Staat sollte dafür sorgen, dass für alle Menschen ein Gutes Leben möglich ist.



    Gerade zurzeit, wo es wieder darum geht, "unnützen" Arbeitsverweigerern das Existenzminimum zu verweigern (neue Sanktionsregelung beim Bürgergeld), kann man eine Diskussion über Sterbehilfe nicht führen, ohne über die Voraussetzungen für ein Gutes Leben zu sprechen.

  • Der Staat sollte sich heraushalten wenn ich mein Leben beenden möchte. Dieses letzte Stückchen persönliche Freiheit gehört mir.

    Wenn ich Hilfe dazu benötige sollten diese strafrei bleiben. Oder muß ich das dann vor der Zeit machen weil ich dann noch selber in der Lage dazu bin, psychisch wie pyhsisch?

    • @Thorsten Gorch:

      "Frei" ist man nicht, wenn man, wie ein psychisch schwer kranker Mensch, in großer innerer Not ist.



      Gerade deshalb ist das alles nicht so einfach. Und manch alter Mensch ist auch nicht wirklich "frei", wenn er das Gefühl hat, oder dies ihm vermittelt wird, er sei eine Last für Angehörige.



      Bin auch für die Möglichkeit, mein Leben mit Hilfe eines anderen notfalls beenden zu dürfen, doch muss der Staat Regelungen treffen, die verhindern, dass das missbräuchlich geschieht.