Schutz des Bundesverfassungsgerichts: Resilienz für Karlsruhe

Ja, ein besserer Schutz des höchsten Gerichts tut not. Aber nicht wegen der derzeitigen Diskussion über die AfD.

Rote Roben an einem Kleiderständer.

Roben der Rich­te­r:in­nen am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Foto: Fabian von Poser/imagebroker/imago

Wohl noch in diesem Jahr werden Bundestag und Bundesrat Regelungen beschließen, die das Bundesverfassungsgericht schützen sollen. Es soll als Kontrollorgan nicht einfach ausgeschaltet oder lahmgelegt werden können. Vermutlich wird es Grundgesetzänderungen geben. Die Bemühungen sind zu begrüßen.

Es ist allerdings ein Missverständnis, diese Diskussion allzu sehr mit der AfD zu verknüpfen. Der Schutz des Bundesverfassungsgerichts ist nicht Teil eines Anti-AfD-Pakets, gemeinsam mit Parteiverbot und Grundrechtsverwirkung für Björn Höcke. Die Diskussion ist vielmehr älter. Sie entstand, als in Ungarn und Polen Regierungen die Macht übernahmen, die das jeweilige Verfassungsgericht als Kontrollorgan ausgeschaltet haben. Seitdem stellt sich die Frage, ob der Schutz gegen solche Entwicklungen in Deutschland besser wäre. Er ist es nicht.

Wie das Bundesverfassungsgericht als Kontrollorgan besser geschützt werden kann, muss allerdings gut überlegt werden. Denn manche gut gemeinte Regel kann auch nach hinten losgehen und die Arbeit des Gerichts behindern.

So werden derzeit die Ver­fas­sungs­rich­te­r:in­nen mit Zweidrittelmehrheit im Bundestag oder Bundesrat gewählt, was eine pluralistische Besetzung des Verfassungsgerichts sichert. Das Zweidrittelerfordernis ist aber nur in einem einfachen Gesetz geregelt. Es gibt nun den Vorschlag, dies künftig im Grundgesetz zu verankern, sodass zum Beispiel die AfD – falls sie im Bundestag eine Mehrheit hätte – diese Regel nicht einfach ändern könnte.

Das Zweidrittelerfordernis führt aber auch dazu, dass die AfD die Neubesetzung von Richterstellen blockieren kann, sobald sie im Bundestag mehr als ein Drittel der Mandate innehat. Wichtig ist daher auch ein Mechanismus, mit dem solche Blockaden im Notfall aufgelöst werden können, etwa indem ein Gremium aus den Rich­te­r:in­nen der anderen Bundesgerichte gebildet wird, das im Falle einer langen Blockade im Bundestag oder im Bundesrat neue Ver­fas­sungs­rich­te­r:in­nen wählen kann.

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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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