Der Verein Contra hat mit dem Gedanken gespielt, Nazis mit dem Grundgesetzt zu verprügeln. Das war spaßig gemeint. Aber die CDU Vechta ist not amused.
Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob die Wiederaufnahme von Mordverfahren nach Freisprüchen zulässig ist. Das Gesetz ist von 2021.
Innenministerin Faeser will für mehr Cybersicherheit das Grundgesetz ändern. Das BKA solle in ausländische Server eindringen und diese lahmlegen können.
Generalbundesanwalt Peter Frank hält sich nicht für zuständig für die Klimaaktivist*innen. Um die Straßenkleber sollten sich Landesbehörden kümmern.
Nach der Attacke auf das Grundgesetz-Denkmal in Berlin hat Bundesinnenministerin Faeser Konsequenzen gefordert. Die Aktivist:innen hätten „nur Chaos im Sinn“.
Ausgerechnet zum Asylrecht schrieb Rechtsaußen Hans-Georg Maaßen in einem Grundgesetzkommentar. Nach Protesten hat der Verlag den Vertrag aufgelöst.
Im literarischen Kommentar zum Grundgesetz von Georg M. Oswald interessieren sich die meisten Schriftsteller:innen gar nicht für die Verfassung.
Bücher, Bücher, Bücher: Als Einstimmung für die dunkleren Jahreszeiten dreht sich diese Woche alles ums Lesen und Vorlesen.
Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe sind in der Praxis wichtiger als das Grundgesetz. Am wichtigsten aber ist die Gesellschaft.
Vor 73 Jahren trat das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Wäre der 23. Mai nicht ein gutes Datum für einen Nationalfeiertag?
Olaf Scholz diktiert der eigenen Fraktion eine neue Sicherheitspolitik. Die Überrumpelungsaktion zeugt nicht von Führungsstärke.
Im September 1951 wurde das Bundesverfassungsgericht gegründet. Welchen Einfluss hat es heute? Die jüngsten Entscheidungen zeigen ein buntes Bild.
CDU und SPD planen im Bund eine Grundgesetzänderung. Diese schwäche die Position der Kinder, warnt Ralf Slüter vom Hamburger Kinderschutzbund.
Die Rückkehr zur verfassungsrechtlichen Normalität macht sichtbar, wer für die Pandemiebekämpfung eigentlich zuständig ist: die Bundesregierung.
Der falsche Begriff „Rasse“ soll aus dem Grundgesetz verschwinden. Die Suche nach einer sinnvollen Alternative dauert jedoch an.
Die FDP will den Schutz der „sexuellen Identität“ im Grundgesetz durchsetzen. Im Gegenzug sind sie zu einer Stärkung der Rechte von Kindern bereit.
Wer der Rechtsdrift widerstehen will, muss sich bestimmt und aktiv damit auseinandersetzen. Hier einige Gelegenheiten.
Kinderrechte im Grundgesetz sind rechtlich unnötig. Alle Grundrechte im Grundgesetz gelten für Kinder genauso wie für Alte und 30-Jährige.
Union und SPD haben sich auf die Betonung der Kinderrechte im Grundgesetz geeinigt. Die Zweidrittelmehrheit im Bundestag ist fraglich.