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Schutz vor autoritären AngriffenGefährdetes Verfassungs­gericht

Eine Gruppe von Ver­fas­sungs­recht­le­r:in­nen stellt drei Modelle vor, wie man das höchste Gericht besser vor autoritären Angriffen schützen kann.

Weiterhin verfassungsmäßig den Hut aufhaben: Rich­te­r:in­nen des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe Foto: Political-Moments/imago

Freiburg taz | Eine Gruppe von Ver­fas­sungs­recht­le­r:in­nen bringt Schwung in eine Diskussion, die seit 2018 geführt wird: Wie kann man verhindern, dass eine neue autoritäre Mehrheit des Bundestags das Bundesverfassungsgericht als Kontrollorgan ausschaltet? In einer dreiseitigen Bestandsaufnahme bisheriger Vorschläge hat die Gruppe drei Modelle zusammengetragen, wie mit Grundgesetzänderungen die „Resilienz“ des Verfassungsgerichts verbessert werden kann.

Der Gruppe gehören unter anderem die Ex-Verfassungsrichter:innen Gabriele Britz und Michael Eichberger an sowie der Rechtsprofessor Klaus-Ferdinand Gärditz und Ulrich Karpenstein, Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins. Aktive Ver­fas­sungs­rich­te­r:in­nen und Po­li­ti­ke­r:in­nen waren nicht dabei. Das Diskussionspapier liegt der taz vor. Alle drei Modelle einer Grundgesetzänderung wollen verhindern, dass eine autoritäre Mehrheit des Bundestags mit einfacher Mehrheit die Regeln für die Wahl und Arbeit des Verfassungsgerichts ändern können.

Erste Variante ist eine „Einvernehmenslösung“. In Artikel 94 des Grundgesetzes könnte folgender Satz eingefügt werden: „Gesetzliche Bestimmungen zum Aufbau des Gerichts, zu Wahl und Status der Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts sowie wesentliche Verfahrensregeln ergehen im Einvernehmen mit dem Plenum des Bundesverfassungsgerichts.“ Ohne Zustimmung der Karlsruher Rich­te­r:in­nen könnte der Bundestag also nichts ändern.

Die zweite Variante würde in Artikel 94 folgenden Passus einfügen: „Gesetzliche Bestimmungen zum Aufbau des Gerichts, zu Wahl und Status der Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts sowie wesentliche Verfahrensregeln bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestags.“ Die Regelungen blieben im Bundesverfassungsgerichtsgesetz, könnten aber ausnahmsweise nur mit Zweidrittelmehrheit geändert werden.

In der dritten Variante würden zahlreiche Einzelregelungen direkt im Grundgesetz verankert, etwa die Wahl der Ver­fas­sungs­rich­te­r:in­nen mit Zweidrittelmehrheit, die Begrenzung der Amtszeit auf 12 Jahre, das Verbot der Wiederwahl. Die Artikel 93 und 94 des Grundgesetzes würden dadurch deutlich länger.

Am Wochenende hatten sich bereits die Rechtspolitiker Johannes Fechner (SPD) und Stephan Thomae (FDP) für Grundgesetzänderungen zum Schutz des Verfassungsgerichts ausgesprochen. Am Montag zeigte auch die CDU/CSU-Fraktion Bereitschaft, an der Diskussion teilzunehmen. „Wir teilen die Sorge der parteipolitischen Einflussnahme auf die Justiz und insbesondere das Bundesverfassungsgericht“, sagte Fraktionsvize Andrea Lindholz (CSU) den Zeitungen der Funke-Gruppe.

Für eine Grundgesetzänderung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich.

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6 Kommentare

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  • Was ist, wenn es autoritären Parteien auf dem Weg zur Wahl in Regierungsmacht weniger um Veränderung der Bundesverfassungsgerichts (BVG) Modalitäten, Regularien sondern mehr um Blockierung der BVG Arbeit insgesamt geht durch Blockierung der Wahl von Richtern, die es braucht, um abstimmungsfähig zu sein. Das Blockieren könnte selbst im Plenum des BVG nach dem Einvernehmensprinzip geschehen, wenn Einvernehmen nicht zustande kommt.



    Wie sieht es da mit dem Vorschlag aus, das durch den verstorbenen CDU Bundestagspräsidenten Wolfgang Schäuble (1942-2024) neu geschaffene Institut des Bürgerratsim Fall von BVG Blockierung durch Bundestag, Bundesrat, BVG Plenum, evtl. darüber hinaus von Fall zu Fall als Zünglein an der Waage mit außerordentlicher Entscheidungsbefugnis zu versehen, der nach einem Zufallsgenerator aus Gesamtzahl aller wahlberechtigten Bürger*nnen sagen wir einmal 100 bis? Personen berufen wird



    Da sollte uns zu denken geben, dass der AfD Fraktionsvorsitzende im Bundestag Tino Chrupalla ebenfalls Grundgesetzänderung fordert, nämlich Wahl der BVG Richter zu entpolitisieren, d. h. Bundestag, Bundesrat Zuständigkeit für Vorschlag von BVG Richter*nnen Wahl und Wahl selber zu entziehen

  • Gut, dass man im Bundestag endlich auch die entsprechende Folge der "Anstalt" gesehen und verstanden hat. Dort wurde vor Monaten bereits auf die Gefahr hingewiesen.

    Schwierig an der Sache ist natürlich, dass diese Robustheitsgesetze dann auch für den Fall gelten, dass die Rechten (und icht die Richtigen) an die Macht kommen. Aber irgendwas ist ja immer.

    • @Jalella:

      Welche Folge ist das?

    • @Jalella:

      Liggers. Nochmals Horst Ehmke:

      “Verfassungen sind keine Lebensversicherungen!“



      &



      2/3 Kackbraun in Schland? Mach Bosse!



      “Över dee Brüch joh ik nich!“

  • Nummer 1 stellt BVerfG quasi außerhalb von checks & balances. Eher uncool.

    Nummer 2 aber ich würde "Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestags und Bundesrats" nehmen. Das wäre so was wie 1 nur mit Aufrechterhaltung der checks & balances.

    Nummer 3 ist vielleicht gut, aber umständlich, und sich auf die Schnelle geeignete Änderungen zu überlegen eher meh.

    Den intendierten Zweck dürfte am wahrscheinlichsten und am formaljuristisch saubersten Variante "2plus" erfüllen.

    Zumal diese einfacher mit Elementen von Variante 3 kombinierbar ist als Variante 1.

  • Mal ab vom finetuning - Grundgesetzabsicherung & •



    …anschließe mich.

    Schön der typische Zungenschlag der Parteien mit dem Hohen “C + C“ !



    “Am Wochenende hatten sich bereits die Rechtspolitiker Johannes Fechner (SPD) und Stephan Thomae (FDP) für Grundgesetzänderungen zum Schutz des Verfassungsgerichts ausgesprochen. Am Montag zeigte auch die CDU/CSU-Fraktion Bereitschaft, an der Diskussion teilzunehmen. „Wir teilen die Sorge (Ach was! ©️ Vagel Bülow 💯te) der parteipolitischen Einflussnahme auf die Justiz und insbesondere das Bundesverfassungsgericht“, sagte Fraktionsvize Andrea Lindholz (CSU) …“







    Na da schaugnmermal - dann sehgnmers scho! Woll.

    unterm—— btw Kinder die nichts wollen - kriegen auch nix!;)=>



    Jürgen Habermas zB -



    “…Habermas zielt somit auf eine Gesellschaftskonzeption, die von einem demokratisch legitimierten Rechtssystem getragen ist, das allen Bürgerinnen und Bürgern Autonomie gewährleistet – und zwar sowohl in der persönlichen als auch in der öffentlichen Sphäre. Die private Autonomie konkretisiert sich in jenen individuellen Handlungsfreiheiten, die in Form subjektiver Rechte abgesichert werden. Subjektive Rechte sind staatlich garantierte Grundrechte, in denen sich der moralische Gehalt der Menschenrechte niederschlägt. Die öffentliche Autonomie drückt sich in der Möglichkeit aus, sich in jene öffentlichen Diskurse einzubringen, die ein Kernelement demokratischer Willensbildung darstellen. Politische Teilnahme- und Kommunikationsrechte gewährleisten die öffentliche oder staatsbürgerliche Autonomie.



    …“



    www.derstandard.de...nft-und-demokratie



    & Däh -



    “…Herbert Wehner oder Horst Ehmke (?) “…man lasse sich seine Politik nicht durch die „acht Arschlöcher in Karlsruhe“ kaputtmachen.

    Ceterum Censeo: Dementsprechend zur demokratischen Stärkung Karlsruher Entscheidungen: Verfassungsrechtlich abgesicherte Hearings der vorgeschlagenen KandidatInnen in Bundestag und Bundesrat •