Energiepauschale für Student:innen: Einmalzahlung oft nicht beantragt
Über 870.000 Studierende stellten bislang keinen Antrag auf die Energiepauschale von 200 Euro. Die Bundesregierung verteidigt das Programm.
Seit März können Studierende und Fachschüler:innen einmalig 200 Euro beantragen, sie sollen damit aufgrund gestiegener Energiepreise entlastet werden. Mehr als 3,5 Millionen Menschen haben ein Recht darauf, bis Ende September kann der entsprechende Antrag gestellt werden.
Unklar ist, warum so viele noch keinen Antrag stellten. Die bildungspolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Nicole Gohlke, vermutet, dass es an der Art der Beantragung liegt: Diese hätte „kaum komplizierter gestaltet werden können“. Selbst wer sich das Geld bereits hat auszahlen lassen, bekam Gohlkes Meinung nach zu wenig. „Die Einmalzahlung war völlig unzureichend, die zusätzlichen Kosten der Energiekrise und Inflation aufzufangen.“ Die Bundesregierung müsse deutlich mehr für die Studierenden machen.
Im Bildungsministerium sieht man das anders. Eine Sprecherin zeigt die Zahlen auf: bisher rund 2,68 Millionen Anträge, davon knapp 590.000 in den ersten beiden Tagen. Daraus schließt sie, dass „die Beantragung unkompliziert möglich war“. Eine Untersuchung, ob mehr berechtigte Studierende oder Fachschüler:innen die Zahlung beantragt haben, existiert laut Ministerium nicht.
Forderung nach verlängerter Antragsfrist
Matthias Anbuhl, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Studierendenwerks, mahnt, die Hilfe im Kontext aller Maßnahmen zu sehen: „Die Bundesregierung hatte bei ihren Hilfsprogrammen durchaus die Studierenden im Blick.“ Er nannte zusätzlich die zwei Heizkostenzuschüsse für Bafög-Geförderte, die 300-Euro-Energiepauschale für Minijobber:innen, das 9-Euro-Ticket, die Absenkung der EEG-Umlage sowie den Gas- und Strompreisdeckel. Doch bemängelt Anbuhl den fehlenden Inflationsausgleich. Allein von Januar bis März 2022 seien die Nahrungsmittelpreise um 22 Prozent gestiegen, ohne dass es Hilfen gegeben hätte.
Bald ein Jahr ist es her, dass die Idee einer Einmalzahlung öffentlich verkündet wurde, im Dezember 2022 wurde sie gesetzlich festgehalten. „Den Begriff ‚Winter‘ reizte die Bundesregierung etwas arg aus“, so Anbuhl. Als es am 15. März endlich so weit war, ächzten die Server in den ersten Tagen aufgrund der hohen Nachfrage, in sozialen Netzwerken machte sich Häme breit.
Damit möglichst alle Berechtigten das Angebot nutzen, fordert die bildungspolitische Sprecherin der Linken, Gohlke, eine Verlängerung der Antragsfrist. Auch für Anbuhl ist eine Antragstellung über den September hinaus „dringend notwendig“, verbunden mit einer transparenten Informationskampagne. Die Studierendenwerke würden dafür auch Werbung betreiben.
Das Bildungsministerium äußert sich zurückhaltender. Die Frist sei im Gesetz festgelegt, die letzte Aktivierungskampagne lief von Ende Juni bis Ende Juli. Die zuständigen Stellen würden lediglich „auch weiterhin auf die Möglichkeiten zur Antragstellung hinweisen“.
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