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Debatte um KrankenhausreformShowdown für Klinikreform

Am Montag tagen Bundesgesundheitsminister, Ver­tre­te­r*in­nen der Länder und Regierungsfraktionen. Ende und Ausgang ungewiss.

Die Vorstellungen von Bund und Ländern passten bisher noch nicht so recht zusammen Foto: dpa

Berlin taz | Ziel ist eine Krankenhausreform, die am 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Dass diese Reform bitter nötig ist – mindestens ein Fünftel aller Kliniken gilt aktuell als insolvenzgefährdet – darin sind sich alle Beteiligten einig. Über die politische Umsetzung wird allerdings seit Monaten zwischen dem Bundesgesundheitsministerium und Bundesländern gestritten. Am Montag startet Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) den wohl letzten Versuch einer Einigung vor der parlamentarischen Sommerpause. Das sind die Knackpunkte.

Der Bund ist bei den Krankenhäusern vor allem für die Finanzierung der laufenden Krankenhauskosten und die Qualitäts­sicherung zuständig. Aufgabe der Bundesländer sind die Krankenhausplanung und die Finanzierung der Investitionskosten.

Dem Vorschlag einer Ex­per­t*in­nen­kom­mis­si­on zufolge sollen Kliniken künftig nicht mehr ausschließlich über die abgerechneten Fälle finanziert werden, sondern auch über feste Vorhaltepauschalen. Das ist – bis auf die Höhe der Pauschalen – der am wenigsten umkämpfte Bereich der Reform.

Komplexer wird es bei Lauterbachs Plänen, die Finanzierung an Leistungsgruppen mit fest definierten Qualitätsvorgaben zu knüpfen. Streitpunkt ist hier, wer genau die Leistungsgruppen definiert. Außerdem sieht der Kommissionsvorschlag die Einteilung der Kliniken in Versorgungsstufen, sogenannte Level, vor. Vereinfacht gesagt: in Grundversorger, Fachkliniken und Maximalversorger. Für die Einteilung ist entscheidend: die Kombination der Leistungsbereiche und deren Qualität.

Diskutiert werden soll „open end“

Hier ist der Zoff zwischen Bund und Ländern am größten. Der Bundesgesundheitsminister wolle Hunderte Kliniken schließen, orakelte die Deutsche Krankenhausgesellschaft, einer der schärfsten Gegner von Lauterbachs Plänen.

Inzwischen ist klar: Die Level sollen nicht gesetzlich verankert werden. Lauterbach will sie aber veröffentlichen. Bei der letzten gemeinsamen Pressekonferenz Ende Juni zeigte sich, dass die Länder damit alles andere als einverstanden sind. Offen sind auch Fragen nach Übergangszeiträumen und Ausnahmeregelungen sowie die Verpflichtung zu notwendigen Investitionen – die Länder erbringen ihren Anteil schon seit Jahren nicht im nötigen Umfang.

Ursprünglich war eine Einigung schon für Ende Juni angekündigt. Nun hat Lauterbach eine weitere Verhandlungsrunde mit den Ländern am Bodensee gedreht. An diesem Montag soll in einer Sitzung „open end“ und mit Ver­tre­te­r*in­nen der Regierungsfraktionen ein gemeinsames Eckpunktepapier als Grundlage für den Gesetzentwurf verabschiedet werden. Falls das wieder nicht gelingt, wankt der Zeitplan.

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2 Kommentare

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  • Wenn nicht jeder CSU-Bezirksverband sein maximalversorgendes Haus bekommt, gerne noch mit einem Herzzentrum auf der gegenüberliegenden Straßenseite, dann brennt die Luft! Polemik stopp!



    Die Krankenhausplanung der Länder ist dermaßen von Erwägungen geprägt, die außerhalb der Versorgungsdimension liegen, dass man denen die Regelungskompetenz dafür wegnehmen müsste. Wer mit einem Werkzeug nicht verantwortungsvoll umgehen kann, sollte es aus der Hand genommen bekommen.

  • Gut gemeint, schlecht gemacht



    Diese Reform wird dazu führen daß viele Krankenhäuser im ländlichen Bereich schließen müssen, weil sie kein Personal mehr finden werden. Auszubildende bzw. Mediziner haben kein Interesse in einem Krankenhaus zu arbeiten, wo die Aufstiegschancen bei 0 liegen, da nur noch Grundversorgung stattfindet. Chirurgen wollen nicht nur Mini-Op lernen und machen, sie suchen sich eine Klinik in der Großstadt.



    Mehr Menschen mit Herzinfarkt oder Schlaganfall werden sterben, weil zwar eine "Erstversorgung" vorhanden ist, jedoch nicht die notwendige Infrastruktur und die Ärzteschaft um sofort notwendige Eingriffe durchführen zu können. 20 Minuten mehr oder weniger entscheiden über Leben und Tod, über Rehabilitation oder ewigen Schaden.



    Dies ist ein Gesetz gegen die Menschen im ländlichen Raum.