Bundesverfassungsgericht zu AfD-Stiftung: Kein Geld ohne Gesetz

Bisher hat die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung kein Geld bekommen. Zu Unrecht, sagt Karlsruhe. Der Grund: Die Finanzierung ist unklar geregelt.

Die Mitglieder des zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts stehen in roter Robe unter dem hölzernen Bundesadler im Gerichtssaal

Das Bundesverfassungsgericht bei seiner Urteilsverkündung am 22. Februar in Karlsruhe Foto: Uli Deck/dpa

KARLSRUHE taz | Der Bundestag hat die Rechte der AfD auf Chancengleichheit der Parteien verletzt, weil er der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung ohne gesetzliche Grundlage im Jahr 2019 Zuschüsse verweigerte. Dies entschied an diesem Mittwoch das Bundesverfassungsgericht und gab damit einer Organklage der AfD statt. Eine Nachzahlung von Geldern ordnete das Gericht nicht an.

Derzeit bekommen sechs parteinahe Stiftungen Geld aus dem Bundeshaushalt. Im Jahr 2019 waren es insgesamt 660 Millionen Euro. Empfänger sind die Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU-nah), die Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD-nah), die Heinrich Böll-Stiftung (grün-nah), die Friedrich-Naumann-Stiftung (FDP-nah), die Rosa-Luxemburg-Stiftung (links-nah) und die Hanns-Seidel-Stiftung (CSU-nah).

Zwei Drittel des Geldes fließt in Auslandsprojekte, insbesondere in die weltweite Förderung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Zivilgesellschaft. Knapp ein Viertel der Stiftungsgelder erhalten mehr oder weniger parteinahe Stipendiat:innen. Den Rest, rund 130 Millionen Euro, erhielten die Stiftungen als „Globalzuschüsse“ für politische Bildung, Forschung und Politikberatung.

Im Karlsruher Verfahren ging es nur um die Globalzuschüsse. Die AfD beantragte ab 2019, dass auch die Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) staatliche Zuschüsse erhalten solle. Die AfD hatte die DES als parteinah anerkannt. Vorsitzende ist Erika Steinbach, die zuvor fast 30 Jahre lang für die CDU im Bundestag saß und seit 2022 AfD-Mitglied ist. Der Bundestag verweigerte der AfD-nahen Stiftung jedoch Jahr für Jahr die Zuschüsse.

„Eingriff in die Rechte der Partei“

Anfangs hieß es zur Begründung, dass die AfD erst noch zeigen müsse, dass sie eine dauerhafte Kraft ist. Nach dem zweiten Einzug in den Bundestag 2021 beschlossen die anderen Fraktionen erstmals einen Vermerk zum Bundeshaushalt 2022, wonach parteinahe Stiftungen nur dann finanziert werden, wenn keine Zweifel an ihrer Verfassungstreue bestehen. Wieder ging die DES leer aus.

Im aktuellen Urteil ging es nur um das Jahr 2019. Für die Jahre 2020 und 2021 hatte die AfD zu spät geklagt. Und für das Jahr 2022 wurde das Verfahren abgetrennt, weil die AfD hier ihren Antrag erst zwei Wochen vor der mündlichen Verhandlung Ende Oktober gestellt hatte. Der Bundestag und die Bundesregierung hätten sich darauf nicht ausreichend vorbereiten können. Um die 2022 erstmals geforderte Verfassungstreue ging es daher im Urteil nur am Rande.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts unter Vizepräsidentin Doris König stellte fest, dass die Verweigerung der Finanzierung einer parteinahen Stiftung ein Eingriff in die Rechte der Partei selbst darstellt. Denn die Arbeit der Stiftung nütze ihr im Parteienwettbewerb, auch wenn die Stiftungen personell mit den jeweiligen Parteien nicht identisch sein dürfen und auch keinen Wahlkampf betreiben dürfen. Doch in der politischen Bildung verbreiten die Stiftungen allgemeines Gedankengut der jeweiligen Parteien. Bei der politischen Forschung liefern sie nützliche Erkenntnisse und die Begabtenförderung helfe bei der Gewinnung und Förderung qualifizierten Nachwuchses. Der Nutzen für die jeweilige Partei sei zwar nicht messbar, aber es wäre realitätsfremd, einen Nutzen zu bestreiten, so die Richter:innen.

Dieser Eingriff in die Chancengleichheit der Parteien ist nur auf gesetzlicher Grundlage möglich – das ist die zentrale Aussage des aktuellen Urteils. Ein Vermerk im Haushaltsgesetz (wie 2022) genüge nicht, da das Haushaltsgesetz keine Außenwirkung habe. Nur weil ein solches Gesetz fehlt, nahmen die Rich­te­r:in­nen eine Verletzung der Rechte der AfD an.

Falls der Bundestag der AfD-nahen Stiftung weiter Gelder verweigern will, muss er also ein Gesetz beschließen. Hierfür habe das Parlament einen gewissen „Gestaltungsspielraum“, so die Richter:innen. Unbedenklich sei jedenfalls eine Norm, die parteinahen Stiftungen nur dann Anspruch auf Finanzierung gibt, wenn es sich um eine „dauerhafte, ins Gewicht fallende Grundströmung“ handelt. Möglich sei auch, so Karlsruhe, eine parteinahe Stiftung von der Finanzierung auszuschließen, wenn dies „zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“, also zum Schutz von menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaat „erforderlich“ ist. Details hierzu nannten die Rich­te­r:in­nen nicht.

Ulrich Vosgerau, der Rechtsvertreter der AfD, forderte eine Nachzahlung von Zuschüssen für das Jahr 2019. Dies hat das Gericht jedoch nicht angeordnet. Es hat nur festgestellt, dass die Verweigerung der Zuschüsse für die DES 2019 verfassungswidrig war. Inzwischen kündigten alle Ampelparteien an, dass sie kurzfristig ein entsprechendes Gesetz erarbeiten wollen. „Kein Geld für Verfassungsfeinde – nach diesem Grundsatz werden wir nun schnell ein Stiftungsgesetz im Deutschen Bundestag erarbeiten und verabschieden“, sagte etwa Johannes Fechner, Justiziar der SPD-Fraktion.

„Es ist Ausdruck der wehrhaften Demokratie der Bundesrepublik Deutschland, dass der freiheitliche Staat nicht die Feinde der Freiheit alimentieren muss“, betonte der FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle, „jeder Euro Steuergeld für die AfD-Stiftung wäre ein Euro zu viel“, Für die Grünen wies Konstantin von Notz darauf hin, dass die Fraktion schon in der letzten Wahlperiode einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt hatte.

Mit der Verabschiedung eines Stiftungsgesetzes dürfte die Auseinandersetzung um die AfD-nahe Stiftung aber nicht zu Ende sein. Wenn der Bundestag zu hohe Anforderungen an die Verfassungstreue von Stiftungen stellt, dürfte die AfD gegen­ das Gesetz klagen. Das Bundesverfassungsgericht müsste dann prüfen, ob die Anforderungen unverhältnismäßig sind. Außerdem könnte die Stiftung selbst gegen eine Verweigerung von Geldern klagen, mit dem Argument, sie sei gar nicht so extremistisch wie angenommen. Hierüber würde dann ein Verwaltungsgericht entscheiden.

Meron Mendel, Direktor der Bildungsstätte Anne Frank, sieht solchen Klagen gelassen entgegen: „In Vorstand und Kuratorium der AfD-nahen Stiftung finden sich neben der Vorsitzenden Erika Steinbach Personen, die in der rechtsextremen Szene aktiv sind und direkte Verbindungen in das rechtsextreme Umfeld der Identitären Bewegung haben.“ Davor warne die Bildungsstätte schon seit Jahren, so Mendel.

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