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Prozess um „NSU 2.0“-DrohserieHohe Haftstrafe gefordert

Die Staatsanwaltschaft macht den mutmaßlichen „NSU 2.0“-Drahtzieher für 83 Drohschreiben verantwortlich. Das Urteil soll im November fallen.

Mutmaßlicher Verfasser der „NSU 2.0“-Schreiben vor Gericht in Frankfurt Foto: Boris Roessler/picture alliance

Frankfurt am Main taz | Sieben Jahre und sechs Monate Haft forderte die Staatsanwaltschaft für den Angeklagten Alexander M. vor dem Frankfurter Landgericht. Unter anderem wegen Beleidigung, Volksverhetzung, versuchter Nötigung, der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und eines tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte.

Es gebe keine vernünftigen Zweifel daran, dass der arbeitslose 54-jährige Berliner, der seit Mai in Untersuchungshaft sitzt, alleiniger Urheber der „schrecklichen und unsäglichen“ Mails unter dem Absender NSU 2.0 sei. Mit Morddrohungen, rassistischen und sexistischen Beleidigungen habe er vom August 2018 bis zu seiner Verhaftung RechtsanwältInnen, PublizistInnen, Linken-PolitikerInnen und andere öffentliche Personen und Institutionen bedroht, so Staatsanwalt Sinan Akdogan in seinem Plädoyer.

Mit der Nutzung privater Daten, die er sich über unberechtigte Abrufe bei der Polizei beschafft hatte, sei er auch für den entstandenen Vertrauensverlust in Staat und Polizei verantwortlich. Nach dem Auffliegen rechter Chatgruppen in der hessischen Polizei hatte sich der Verdacht zeitweise gegen Polizeibeamte gerichtet.

„Er hat sich sicher gefühlt“

Sämtliche Drohmails gegen die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız, mit der die Drohserie am 2. August 2018 begann, rechnet die Staatsanwaltschaft allein dem Angeklagten zu. Die Nebenklage macht dagegen für das erste Schreiben den Polizeibeamten Johannes S. verantwortlich, der im August 2018 im 1. Frankfurter Polizeirevier im Dienst war, als personenbezogene Daten der Rechtsanwältin abgerufen worden waren.

Für dessen Täterschaft gebe es keinerlei Anhaltspunkte, argumentierte Staatsanwältin Patrizia Neubert. Trotz der auf seinem Computer installierten Löschtools und Verschleierungssoftware hätten Sachverständige und Computerexperten dagegen ausschließlich auf seinen Festplatten Fragmente der Drohmails gefunden, die unter NSU 2.0 versandt wurden. M.s Erklärung, er habe die Texte aus einem Forum im Darknet heruntergeladen, wertet die Staatsanwaltschaft als Schutzbehauptung.

Vor der NSU-2.0-Serie hatte M. schon mehrfach Morddrohungen gegen PublizistInnen und PolitikerInnen verschickt. Zuletzt traf es im Jahr 2017 einen Anwalt mit Migrationshintergrund aus Würzburg, der wie Başay-Yıldız einen Mandaten mit Migrationshintergrund vertrat. Das eingeleitete Strafverfahren gegen M. war ohne Schuldspruch am 23. 7. 2018 beendet worden. Wenige Tage danach begannen die Morddrohungen gegen Başay-Yıldız. „Er hat sich sicher gefühlt“, so Neubert. Für die Serie habe er unter NSU 2.0 russische Server und Tor-Browser im Darknet genutzt, um seine Spuren zu verwischen.

Urteil wird Anfang November erwartet

Ausführlich erinnerte Staatsanwalt Akdogan an das Leid der Betroffenen und ihrer Familien. Angst und Schrecken habe der Angeklagte verbreitet. Die Drohungen hätten auch die geschockt, zu deren Berufsrisiko Bedrohungen gehören: brutale Sprache, Verweise auf den Holocaust und NS-Methoden.

Nahezu alle Adressaten sorgten sich um die eigene Sicherheit, um die ihrer Kinder und anderer Angehöriger. Zehntausende Euro mussten sie in die Sicherung von Privatwohnungen und Büros investieren. Sie erlebten berufliche Beeinträchtigungen, etwa wenn sie Auftritte durch Security absichern mussten. Bei einigen der Betroffenen war die Not so groß, dass sie therapeutische Unterstützung benötigten.

Ob RechtsanwältIn, taz-Kolumnistin, Linken-Politikerin, Gerichtspräsidentin, Fernsehmoderatorin oder LKA-Sachbearbeiter, alle AdressatInnen der Drohbriefe hätten unter den „massiven Folgen“ gelitten. Zudem habe der Verdacht, dass Polizeibeamte in die Affäre verwickelt sein könnten, zusätzlich zur Verunsicherung beigetragen. Am 27. Oktober spricht die Verteidigung, Anfang November wird das Urteil erwartet.

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4 Kommentare

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  • 6G
    659428 (Profil gelöscht)

    Genau mein Humor!

    Nein im Ernst, man würde doch auch keinen Arzt bestrafen, der sensible Daten an wildfremde weitergibt.



    Im Übrigen bin ich froh, dass es ein Einzeltäte war und die Berichte über den rechtsextremen Polizisten, welcher kurz vor der Abfrage über das Polizeisystem dieselben Daten auf seinem Handy gegooglelt hat, ins Reich der bösen Unterstellungen durch die Lügenpresse gehört.

    • 6G
      659428 (Profil gelöscht)
      @659428 (Profil gelöscht):

      @Stephanlabude

  • Gibt es denn keine Folgen für die Polizei? Die haben das doch möglich gemacht.

  • "und Tor-Browser im Darknet genutzt" — bitte etwas präziser. Das einzige, was hier Sinn ergibt, ist "und den Tor-Browser genutzt".